Ne war eigentlich nur als Joke gedacht.
Sicher ist es soweit ich weiß nur dann, wenn der VPN Anbieter die IP-Adressen nicht loggt. Einige VPN Anbieter werben auch damit, aber ob es wirklich dann so ist weiß man natürlich nicht.
Hier ist mal eine Übersicht von mehreren VPN Diensten. Sind viele Informationen von denen man sich natürlich auch nicht 100% sicher sein kann, dass sie stimmen. Aber mal zum Vergleichen ist es ganz nett.
Der AN und AG können beide das Verhältnis innerhalb der Probezeit ohne Grund beenden.
Weil es für beide Parteien nur Vorteile gibt, wenn man vor Beginn der Ausbildung den jeweils anderen die Ausbildung kündigen will und dies dann auch tun kann anstatt auf den ersten Ausbildungstag zu warten wurde festgelegt, dass man auch vor Beginn kündigen kann.
Also eigentlich ist selbst der unterschriebene Ausbildungsvertrag keine Garantie. Aber das AG einem AN vor beginn der Ausbildung kündigen habe ich noch nie gesehen und es ergibt auch nicht wirklich einen Sinn.