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michjosi

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  1. @IJK: Gibts so ne Statistik auch für die IHK München für FIAE?
  2. Ja ich bin auch so ein Leidensgenosse... hoffe dass ich heute endlich mal Post bekomme, denn wenn man eh ein ungutes Gefühl hat nervt die Warterei ohne Ende!!! Bin vor allem auf den GH1 Teil FiAE gespannt :confused:
  3. Weiss jemand wie es bei der IHK München abläuft? Bekommt man da nen Brief wenn man in die mündliche Prüfung muss oder wenn man es nicht geschafft hat? Mich würde es nämlich brennend interessieren, denn ich muss mich baldmöglichst mit dem hoffentlich positiven Ergebnis bewerben. Wird eh schon schwer genug was zu bekommen und dann noch diese ewige Warterei...
  4. Das sehe ich auch so, da kann man noch so gut das eine oder andere begründen, es ist eben nur eines richtig. Was wollte die IHK denn wieder mit dieser Aufgabe? War das nicht abzusehen dass das nur Verwirrung stiftet? Auch die Fragestellung c) dann mit "Was können Sie tun um den Kunden trotzdem zu halten" oder so. Das empfinde ich fast als Irreführung. Ich habe auch überlegt ob Rückgabe oder nicht und dann habe ich mich irgendwie auf Aufgabe c) berufen, dachte das wäre logisch...
  5. OK, also in München ist also Bleistift OK? War schon voll verunsichert, denn ich hab das in der Angabe nirgendwo gesehen...
  6. Ja das ist mir alles klar, nur dann versteh ich im Moment nicht warum Zeichnungen wie z.B. Struktogramme mit Bleistift ungültig sein sollten. Wo steht das?
  7. Mal ne andere Frage, ich hab die Original Angaben von Winter 2002/2003 hier und hab mir GH1, GH2 und WiSo durchgelesen. Also da steht NUR bei der WiSo: "Schreiben Sie deutlich, drücken Sie dabei kräftig auf und benutzen Sie NUR Kugelschreiber". Aber wie gesagt das steht nur bei der WiSo Aufgabe, in der Kern- und Fachquali steht das nicht. Gut es handelt sich um eine ehere Prüfung von Winter 2002/2003, aber wieso sollte sich das ändern? EDIT: Auch die Angaben Winter 2003/2004 sind genauso...
  8. Mal ne andere Frage: Woher wisst Ihr schon euren Schnitt???? Will i a wissn!
  9. Ich hab auch Struktogramme mit Bleistift gemacht, allein schon aus dem Grund weil ich so wenigstens einen Fehler noch schnell korrigieren kann. Wär ja noch schöner wenn das nicht gelten würde... Hier übrigens IHK München.
  10. Bitte bitte bitte mir schicken :-) an rantanplan_@gmx.net
  11. Also HS 6 ist angeblich das die vorläufige Musterlösung (aus anderem Thread kopiert): Handlungsschritt 6 ------------------ a) Die Software-Direct KG, weil es gemäß BGB vorgeschrieben ist. ba) Die Rückgabefrist von zwei Wochen wurde eingehalten, Wareneingang am 20.04.2004, Warenrücksendung 04.05.2004; der Eingang der zurückgesendeten Ware bei der Software-Direct KG hat keinen Einfluss auf die Rückgabefrist. bb) Herr Schuster hat von seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht. Danach wird der Kaufvertrag hinfällig und er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückgewährung des Kaufpreises. Allerdings hat Herr Schuster die CD entsiegelt. Dies geht über eine Prüfung, wie sie im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, hinaus. Dort hätte er die bereits auf einem PC installierte Software testen können und es hätte keine CD entsiegelt werden müssen. Da die Software-Direct KG keine entsiegelte Software verkaufen kann, hat sie Anspruch auf Wertersatz. c) - Erneute kostenlose Zusendung der entsiegelten CD - Warengutschein in Höhe des Kaufpreises bei Einbehalt der entsiegelten CD - u.a.
  12. Da hier anscheinend einige die Musterlösungen haben fände ich es super mal die Musterlösung zu allen Aufgaben zu haben, denn ich würde gern mal sehn was ich noch alles falsch habe!!!! :-/
  13. Wäre auch froh wenn mir wer die dazugehörigen Angaben zukommen lassen könnte, hab die nämlich nicht mehr im Kopf :-) Danke! PM genügt...
  14. Oh ich bin auch "verblüfft" welche Ähnlichkeit die Themen zu der Prüfung von mir gestern haben... Toll! Haargenau das kam dram, das ist doch zum ko***n!!!
  15. @beiml: Ich rechne lieber nichts nach, ich trink lieber ein Bier :-)! Alles in allem die GH1 bringt mich wahrscheinlich um...

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