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fabi186

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  1. Ich habe nicht vor irgendwas in Richtung "Rumfummeln am Strom" zu machen, in dem Fall wird das wohl alles unter "Wartung" fallen. Dann sollte ich das im Antrag aber auch entsprechend formulieren, evtl. wird "IT-Dienstleistungen" da ja schon missverstanden? Alles klar, also werde ich mir als ersten Schritt mal den Gewerbeantrag anschauen. Die Umsatzsteuer muss ich ja nur abführen, wenn ich auch Umsatz mache, oder? D.h. wenn sich in den ersten Wochen/Monaten erstmal nichts tut, muss ich auch nichts abführen/melden? Über Lohnverträge denke ich derzeit noch gar nicht nach ? Das mit der Einnahmen-Überschuss Rechnung habe ich jetzt auch schon mehrmals gelesen, scheint ja nur ein Formular zu sein, in dem Einnahmen + Ausgaben aufgelistet sind. Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
  2. Guten Tag zusammen, ich habe Anfang 2017 meine Ausbildung zum FiSi abgeschlossen. Danach habe ich ca. 1,5 Jahre im Ausbildungsbetrieb als Systemadministrator gearbeitet und zum April 2018 mein Studium der Informatik an einer Uni (B.Sc) begonnen. Nebenbei arbeite ich in Teilzeit (8h die Woche) in meinem alten Ausbildungsbetrieb. Ich stehe mit einer selbstständigen Tätigkeit nicht in Konkurrenz mit meinem Arbeitgeber und müsste diesem nur Bescheid darüber geben. Ich möchte mich nun zusätzlich zu meinem Teilzeit-Job und Studium mit IT-Dienstleistungen selbstständig machen. Mir schweben u.a. kleinere Tätigkeiten für Privatpersonen oder Kleinunternehmen vor, z.B. PC Wartung und Beratung, Schulungskurse, Cloud Speicher bereitstellen, Hosting, IT-Sicherheitsanalyse ... Nun zur eigentlichen Frage: Wo muss ich was melden? Ich finde mich in einem riesigen, undurchdringbaren Dschungel aus Bürokratie wieder. Ist die o.g. Tätigkeit zulassungspflichtig? Ist ein Gewerbeanmeldeantrag (GewA 1) beim Rathaus ausreichend, bzw. welche zusätzlichen Formulare muss ich ausfüllen/einreichen? Muss ich damit auch zur IHK rennen? Kommen laufende (Gewerbe-)Gebühren auf mich zu? Ich sehe die Selbstständigkeit auch zum Teil als leidenschaftliches Hobby, ich bin nicht finanziell abhängig davon und möchte das auch nicht sein. Verlust durch Nicht-Einkünfte durch Gebühren, z.B. während der Prüfungsphase, oder am Anfang durch fehlende Kunden, möchte ich aber auch nicht machen. Muss ich zusätzliche Sozialversicherungen zahlen, oder sind die von meinem Teilzeitjob ausreichend? Was muss ich dem Finanzamt melden? Sollte ich sonstige Versicherungen abschließen? Bin ich mit "Einzelunternehmer" bzw. Kleingewerbe als Unternehmensform auf dem richtigen Weg für mein Vorhaben? Danke und Grüße! Fabi

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