Hallo zusammen.
Ausbildung zum Informatikkaufmann in 2005, seitdem ununterbrochen beim selben AG (VKA).
Bewertung nach BAT verlief noch in BAT IVb Fallgruppe 1
Eingruppierung letztendlich in EG9 mit Endstufe 6, übergeleitet in EGO nach EG9b.
Diverse Bemühungen hier die 10 zu erhalten schlugen bisweilen fehl. Obwohl es nach Überleitung von BAT nach TVÖD schon eine EG10 hätte sein müssen.
Aufgabenschwerpunkte:
stellvertretende Fachdienstleitung für den Bereich IT. Derzeit 7 Mitarbeiter (inkl. meinem Chef und mir) und 1 Azubi. Betreuung div. Fachverfahren (nein, kein Office), Datenbanken, VMWare, Budgetplanung und Projektkoordination im Fachdienst, leider keine verfügte Weisungsbefugnis obwohl diese ausgeführt wird, Ausarbeitung von Entscheidungsvorschlägen und Auftragsvergabe.
Weiteres Engagement in der Behörde: stellvertretender Personalratsvorsitzender, Schriftführer der Betriebssportgemeinschaft.
Nachdem nun auch mit der neuen Entgeltordnung keine Eingruppierung nach EG10 durchgeführt wurde, versuchen mein Fachdienstleiter und ich es nun erneut beim neuen Fachdienstleiter Personal (der Vorherige ist Ende 2018 in Pension gegangen).
@Face09:
Hast Du eventuell eine Begründung eurer Personalabteilung für den Wechsel bei euren EG9b in die EG10?
Mittlerweile nervt mich dieses müssige Verfahren hier ziemlich und das ist definitiv mein letzter Anlauf. Der nächste wird bei einer Nachbarkommune stattfinden.
An die anderen, wie schätzt Ihr die Eingruppierung einer vergleichbaren Stelle in eurer Behörde ein?
Man selbst, vielleicht weil man selbst betroffen ist, hat da ja nicht immer den objektivsten Blick drauf, aber meiner Meinung nach ist eine EG 10 nicht zu viel verlangt.