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Laz Zera

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  1. Okay, ich sehe, das Thema ist um einiges komplizierter, als ich dachte... Und vieeeel Raum zur Interpretation ist auch geboten Vielen dank für die neue Perspektiven; wir bleiben mal dran und schauen, was sich bei der Personalabteilung noch ergibt.
  2. Erstmals vielen Dank für alle Antworten! Ich gehe hier dann mal auf unsere Konstellation konkreter ein. Der Unterricht an der BS geht regulär von 08:00-13:00 + 14:00-15:30 Das heißt wir haben hier 6h30 Unterricht Plus 1h Pause (gilt mWn ebenfalls als Arbeitszeit). Bei einem Regelstundensatz von 7:36 (wir haben bei uns tarifverträglich eine 38h Woche) wird also ein ganzer Schultag als ein kompletter Arbeitstag angerechnet. Fällt nun die Mittagschule aus, haben wir 5h Unterricht plus pauschale 35min Anreisezeit von BS zum Betrieb (wenn die Anreise länger dauert, mussten wir das belegen z.B. mit einem Screenshot aus der App o.Ä.). Um auf die 7:36 zu kommen, muss man also 2h im Betrieb nachholen. Nach meinem Verständnis müsste es der neuen Regelung nach folgendermaßen aussehen. Woche A: Zwei Schultage. Tag 1 läuft nach Plan, am Tag 2 fällt die Mittagsschule aus. Ergebnis: am Tag 2 hat man eben um 13 Uhr Feierabend Woche A: Zwei Schultage. MS fällt an beiden Tagen aus; Betrieb entscheidet, ob ich am Tag1 oder Tag2 kommen muss, beide Tage gehen aber nicht. Woche B: Ein Schultag. MS fällt aus, Feierabend um 13 Uhr. Korregiert mich wenn ich falsch liege, selbstverständlich
  3. @allesweg ist wöchentlich im Wechselrythmus: in einer Woche an zwei Tagen, in der nächsten – an einem. Sodass man im Schnitt eben 1,5 Tage pro Woche hat.
  4. Hallo zusammen, dieses Jahr gab es ja eine Änderung im BBiG, demnach auch die volljährigen Azubis ab 5 Schulstunden ein Mal die Woche freizustellen sind. Die Änderung ist (nach meinem Verständnis) am 01.01.20 in Kraft getreten und bedeutet in der Praxis, dass wenn die Mittagsschule an einem Schultag ausfällt, man danach für den Tag freigestellt werden muss. Mein Betrieb hat in der Vergangenheit es stets so gehandhabt, dass man nach der Schule dann wieder in den Betrieb musste, wenn der Unterricht am Nachmittag mal wieder plan- oder außerplanmäßig nicht stattgefunden hat. Seit der Änderung des BBiG haben wir uns mehrfach an den Ausbilder bzw. an die Personalabteilung gewandt, doch die Aussage blieb immer gleich: "Das müssen wir überprüfen, bis dahin machen wir wie gehabt". Nun bin ich selber ausgelernt und habe mich mehr oder minder damit abgefunden, dass auf den "Überstunden" aus dem Jahr 2020 sitzen bleibe. Da ich in meiner Gruppe das Thema Ausbildung übernommen habe, dürfte ich das erste Lehrjahr letztens kennenlernen. Leider habe ich von ihnen mitbekommen, dass es für sie im Bezug auf das Thema keine Änderung gibt – sie müssen nach der Schule in den Betrieb, falls da was ausfällt. Was können wir da unternehmen? Unser JAV weiß seit dem Frühjahr Bescheid und "kümmert sich drum"; unser Ausbilder ist im BR und weiß auch Bescheid und trotzdem passiert nichts. Was wäre unsere nächste Anlaufstelle? Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort!
  5. Wurde der Vertrag denn beim selben AG gemacht oder bei einem anderen? Da ist das pro rata temporis gemeint, richtig? Ich muss mal in meinem Vertrag nachsehen, ob da was dazu drinn steht..
  6. @KeeperOfCoffee, dass mein AV nicht nach dem 30.6. endet ist schon ziemlich unwahrscheinlich – der von der IHK festgelegte Zeitraum für die mdl. Prüfungen ist vom 29.6 bis 29.7.
  7. @treffnix ja, das weiß ich. Die 10 Tage zu "verlieren", den Rest aber so zu verplanen, wie es mir passt, ist mir dennoch lieber, als sinnlos zuhause rumzusitzen nur um den Urlaub wegzukriegen. Dass ich nach der mündlichen keinen Urlaub "nehmen" kann, weil ich dann nicht mehr eingestellt bin, weiß ich auch. Deshalb habe ich von Urlaub "machen" gesprochen @KeeperOfCoffee der aktueller AG wird sich vermutlich nicht darüber freuen und mich eher dazu bringen, das noch vor dem Ende des Ausbildungsverhältnisses zum "Azubipreis" abzufeiern, kann das sein?
  8. Hallo zusammen, ich werde nach der Abschlussprüfung mein Ausbildungsbetrieb verlassen. Nun stehen mir aber in diesem Jahr noch 27 Urlaubstage zu (3 weitere sind bereits verplant) und ich weiß ehrlich nicht, wann ich die abfeiern soll. Verlängerte Wochenenden gehen nicht, da wir Mo & Fr Beruffschule haben und Schulferien liegen alle so, dass es in der Hinsicht auf Prüfungsvorbereitung richtig dumm wäre, da frei zu nehmen. Eigentlich würde ich am allerliebsten den Urlaub direkt im Anschluss an die Mündliche machen (sprich, Ende Juli/Anfang August) und das neue Arbeitsverhältnis ab dem 01.09. antreten. Dass das so eher nicht klappen wird, ist mir durchaus bewusst. Nun zu meiner Frage: wie kriege ich meinen Urlaub am geschicktesten weg? Zum neuen AG mitnehmen (falls dieser zustimmt)? Resturlaub auszahlen lassen und damit den August überbrücken? Alles nach den Schriftlichen Prüfungen abfeiern? Ich stehe ehrlich gesagt etwas auf dem Schlauch. Die Suchfunktion habe ich benutzt und Tante Google ebenfalls bereits zum Rate gezogen. Hat nur leider nicht viel gebracht, deshalb hoffe ich auf eure Erfahrungen/Meinungen. Vielen lieben Dank im Voraus! :)
  9. Vielen Dank für die Links! ❤️ Ich werde mich mal reinlesen. Gibt es sonst noch etwas, was man bedenken/ rechzeitig klären muss?
  10. Bei einigen Messen wo ich sowohl als Besucher, als auch als Austeller dabei war, konnte man sich bei den Austellern schon im Voraus für einen VG anmelden. Den Besuchern (in dem Fall Schülern) haben wir dann Bescheinigungen, dass sie da waren, unterschrieben und gestempelt. Ob das als offizielles VG zählt? 🤔 Zum Thema "Rechte" (vllt habe ich mich auch etwas vage ausgedrückt), da habe ich irgendwo was am Rande mitbekommen. Nämlich wenn man nach der Ausbildung ersmals ALG bekommen sollte, kann man vom Betrieb beantragen, dass sie einem eine Bestätigung ausstellen, wie viel man verdienen würde, wenn man denn übernommen worden wäre. Und dass man im Anschluss dann bezogen auf die Zahl das ALG bekommt, und nicht abhängig vom Ausbildungsgehalt. (Konnte aber hierfür nichts finden, deshalb keine Ahnung, ob das stimmt.) Sowas meinte ich mit "Rechten".
  11. Hallo zusammen, ich habe letztens gelesen, dass mein Betrieb mich für Vorstellungsgespreche freistellen muss, falls sie mich nicht übernehmen. Stimmt das, und wenn ja, gilt das auch für Vorstellungsgespräche im Rahmen einer Jobmesse? Welche Rechte stehen mir sonst im Falle einer Nichtübernahme zu? Danke im Voraus für eure Antworten! LG
  12. Wäre denn ein duales Studium eine Option? Da verdient man zwar nicht so viel wie bei einer Vollzeitstelle, jedoch lässt sich das je nach dem, bei welcher Firma man das macht, doch recht gut sehen. Gerade in der Versicherungsbranche suchen die immer Wirtschaftsinformatiker dual und haben ordentliche Tarifverträge. 1. Ausbildungsjahr: aktuell € 972 ab 1. April 2020 € 1.040 2. Ausbildungsjahr: aktuell € 1.047 ab 1. April 2020 € 1.115 3. Ausbildungsjahr: aktuell € 1.131 ab 1. April 2020 € 1.200
  13. Habe eure Ratschläge zu Herzen genommen und den Antrag bearbeitet. Vielen Dank für die Unterstützung! Thema: Konzeption, Umsetzung und Inbetriebnahme einer neuen BYOD-Lösung Kurze Projektbeschreibung: Eine im 4Q 2019 durchgeführte Risikoanalyse stuft aktuelle interne Regelung des BYOD-Verfahrens im Unternehmen als hohes Sicherheitsrisiko ein. Empfohlene Maßnahmen schließen unter anderem strikte Trennung zwischen geschäftlicher und privater Nutzung der Geräte, Prüfung auf Rooten bzw. Jail-Break, sowie gesonderter Schutz der geschäftlichen Kontakte und E-Mails mit ein. Das Risiko betrifft rund 60 Benutzer, welche einen oder mehrere private Mobilgeräte für geschäftliche Zwecke einsetzen. Im Rahmen der betrieblichen Projektarbeit sollen Anforderungen konkretisiert, Soll-Ziele definiert und daraufhin eine geeignete Lösung gefunden werden, die obengenannten Anforderungen unter Erhalt der Wirtschaftlichkeit in zufriedenstellendem Maße erfüllt. Anschließend soll diese implementiert werden. Projektumfeld und Zeitplanung habe ich so beibehalten, wie es im OP steht.

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