Das Pflichtenheft ist die Konkretisierung des Lastenheftes. Der Kunde schreibt das Lastenheft und Kunde und Auftragnehmer entwickeln daraus das Pflichtenheft und das wird Vertragsbestandteil. Und wenn im Pflichtenheft nicht steht, dass das Produkt einen Salto vollbringen kann, dann hat er auch später keinen Anspruch darauf. Dann ist es eine Weiterentwicklung und ein neues Teilprojekt.
Wenn im Vertrag nicht vereinbart ist, dass es diese und jene Meilensteine gibt und sich dann alle treffen und auf das Produkt schauen dann entwickelst Du die Software halt laut Pflichtenheft und gibst dem Kunden dann das fertige Produkt.
Frank