Die Ausbildung endet nicht mit bestehen der schriftlichen Prüfung!!
Die Ausbildung ist beendet, wenn
a) der PA dir den vorläufigen Prüfungsbescheid in die Hand drückt auf dem steht, dass Du bestanden hast.
das vertragliche Ausbildungsende erreicht ist.
Wobei letzteres nicht bedeutet, dass man die Prüfung bestanden hat.
Ich komme in deinem Beispiel mit 1. und 3. Juli nicht klar.
An dem Tag an dem Du den vorläufigen Prüfungsbescheid mit dem Vermerk bestanden bekommst ist die Ausbildung sofort beendet. In der Regel ist das der Tag der Präsentation mit Fachgespräch.
Beispiel:
01.07.2009 um 09:00 Uhr beginn Präsentation mit Fachgespräch.
01.07.2009 um 09:30 Uhr PA zieht sich zur Beratung zurück
01.07.2009 um 09:45 Uhr wenn Prüfung bestanden, dann Ausbildung sofort beendet
Also ab 09:45 Uhr ist man arbeitslos oder man wird halt von der Ausbildungsfirma übernommen, dann ist man ab 02.07.2009 normaler Angestellter.
Frank