Also. Ich gehe jetzt mal bei meiner Antwort davon aus, dass die Angaben bei Wikipedia stimmen.
Erst mal muss geklärt werden, ob Du zur Abgabe einer Steuererklärung gemäß Â§ 149 Abs. 1 AO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 56 EStDV verpflichtet bist.
Wenn Du zu einem dieser Personenkreise gehörst, dann gilt für dich der 31.12 des Folgejahres.
Wenn Du nur nicht zu dem vorgenannten Personenkreis gehörst und einen Lohnsteuerjahresausgleich machen möchtest (Antragsveranlagung), dann ist ab dem Veranlagungszeitraum 2005 die Frist auf vier Jahre erhöht worden.
Einkommensteuererklärung
Wenn Du es ganz genau wissen willst, Dann frag beim Finanzamt nach. Nur die können juristisch korrekte Aussagen treffen. Wir können nur anhand von Gesetzestexten die Sachlage einschätzen.
Ich habe aber mal eine Gegenfrage: Warum machst Du die Erklärung nicht einfach fertig? So eine Erklärung dauert doch, wenn man sich in den Formularen etwas auskennt, nur etwa 1 - 2 Stunden.
Frank