Bei einem Mietvertrag muss man unterscheiden ob er auf Grundlage von Quadratmeterzahlen geschlossen wurde oder nicht.
Sprich im Mietvertrag steht 45 qm und einen monatlichen Mietzins von 320,00 EUR.
Oder im Mietvertrag ist von Quadratmeter überhaupt keine Rede sondern da steht nur es ist ein monatlicher Mietzins in Höhe von 320,00 EUR zu entrichten.
Im letzteren Fall kann man sich allerhöchtens auf Wucher berufen wenn der Mietzins deutlich über der ortsüblichen Miete liegt. Aber der Vermieter wird dann wahrscheinlich kontern, dass beim Abschluß des Mietvertrages der genaue Mietzins bekannt war und sich nicht hinterher durch geheimnisvolle Formeln ändert.
Wenn man auf Wohnungssuche ist dann kennt man normalerweise den ortsüblichen Mietzins pro Quadratmeter, den man bei jeder Stadt bzw. Gemeinde erfragen kann, und kann entscheiden ob die Miete zu hoch ist oder nicht.
Frank