Wer auch immer dann die Miete bekommt, muss diese versteuern und kann natürlich die Kosten für die Wohnung von der Steuer absetzen.
Wenn dein Vater einen Mietvertrag mit dir macht, dann muss er aber bei der Miete aufpassen. Nicht zu billig machen. Denn bei Vermietung innerhalb der Verwandschaft schaut das Finanzamt ganz genau hin ob man die Miete nicht zu billig macht.
Der BAB würde doch nur die Mietzahlung unterstützen, die es aber doch im Prinzip nicht gibt. Im BAB Antrag muss der Vermieter doch auch einen Abschnitt ausfüllen. Wer soll denn dann als Vermieter auftreten?
Stellt sich mir die Frage, ob es dann eine erschlichene Leistung ist.
Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann sprich mit einem Steuerberater und einem Anwalt. Ich sehe hier den Tatbestand des Betruges der im Raum steht.