In den meisten Fällen bekommt man nach der mündlichen Prüfung den vorläufigen Prüfungsbescheid. Und damit ist die Ausbildung beendet wenn man bestanden hat.
Der Arbeitgeber muss einem Auszubildenden nicht zur Abschlussprüfung kündigen. Das Vertragsverhältnis ist beendet wenn er besteht. BBiG § 14 Abs. 2
Entweder der ehemalige Azubi geht nach Hause und bleibt dort oder er wird mit einem neuen Arbeitsvertrag weiter beschäftigt. Du hast so weit Recht, wenn der ehemalige Azubi nach dem bestehen der Prüfung weiter arbeitet und nichts besonderes vereinbart wurde gelten die gesetzlichen Regelungen.
Wenn er nicht besteht, dann verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Wunsch des Auszubildenden bis zum nächstmöglichen Wiederholungsprüfung aber höchstens um ein Jahr. BBiG §14 Abs. 3
Frank