Hallo,
ein Gewerbe muss Du sicherlich anmelden. Du mußt das auch dem Arbeitsamt mitteilen. Du hast einen monatlichen Freibetrag (die Höhe erzählt dir dein Arbeitsamt). Bis zu dieser Höhe darfst Du Nebeneinnahmen haben. Alles was darüber hinaus geht, wird glaube ich am Arbeitslosgengeld gekürzt.
Man kann ein Gewerbe auch ohne Umsatzsteuer führen. Man muss das dem Finanzamt einmal mitteilen, dass man nicht zur Umsatzsteuer optioniert. Das heißt, Du darfst auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Vorsteuerverrechnung machen.
Frank