@Smithes
Rein rechtlich hast Du Anspruch auf 28 Tage. Mehr nicht. Der Ausbildungsvertrag ist beendet. Wenn dein Chef dir einen Wisch unterschreibt das Du bist zum 30.06. dort weiterarbeitest, dann hast Du Anspruch für zwei Tage auf mehr Lohn. Denn Du bist kein Azubi mehr!! Hinzu kommt wenn er den Wisch unterscheibt, dann hast Du einen Arbeitsvertrag und bist somit auch versichert usw.
Sollte er es nicht machen, dann kannst Du am 28. deine Koffer packen und dich verabschieden. Du bist nicht mehr zur Arbeit verpflichtet. Denn ihr habt keinen gültigen Vertrag mehr.
@Setha
Geh einfach zum nächsten Arbeitsamt und frag nach. Wenn Du dich erst zum 01.08. am Erstwohnsitz meldest, dann bekommst Du auch erst ab dem 01.08. Geld. Also wird es im August mit Geld schlecht aussehen. Die nächste Zahlung vom Arbeitsamt wird Ende August sein.
Frank