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robotto7831a

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Alle Inhalte von robotto7831a

  1. Du kannst dich als Externer zur Prüfung anmelden. Die Voraussetzungen erklärt dir deine IHK. Aber hälst Du es nicht für Zeitverschwendung erst drei Jahre Ausbildung zu machen, dann eventuell durchzufallen und dann in zwei Jahren oder so alles noch einmal zu machen? Frank
  2. Frag deine IHK. Die entscheidet als einzige darüber. Ich sehe allerdings das Problem, dass irgendwann der schriftliche Teil nicht mehr angerechnet wird und dann die gesamte Prüfung erneut abgelegt werden muss. Frank
  3. Doch kann er. Ich kenne Personen die haben einen Schwerbehindertenausweis über 50% und denen siehst Du es überhaupt nicht an. Frank
  4. Nein, muss er nicht umbedingt. Man muss dem Arbeitgeber nur in gewissen Punkten die Wahrheit sagen. Das ist genau so wie mit der Frage nach einer Schwangerschaft. Die muss man nicht beantworten. Wenn die Erkrankung oder was auch immer worauf der Schwebi beruht das tägliche arbeiten nicht behindert, warum soll er dann was sagen. Frank
  5. Das ist durchaus möglich auf Grund von Augenkrankheiten oder Arthritis usw. Für jedes Leiden wird von einem Gutachter die Prozentsätze festgelegt und das kann dann durchaus zu einem Schwerbhindertenausweis mit verschiedenen Merkmalen führen. Frank
  6. Auch wenn deiner Firma der Schwebi nicht bekannt ist, so gilt trotzdem, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, der erweiterte Kündigungsschutz usw. Da in Hannover kein Feiertag ist, solltest Du heute schon mit einem Anwalt telefonieren. Eine anwaltliche Erstberatung ist in vielen Fällen kostenlos und wenn nicht, dann kostet es auch nicht deinen Monatslohn. Und vergiss nicht den Schwebi beim Anwalt zu erwähnen. Das liegt im Ermessen der IHK und kann nur von dieser beantwortet werden. Frank
  7. Wenn Du wirklich die Doku und Präsi versemmelt hast, dann ist nicht nur eine neue Präsi fällig sondern auch ein ganz neues Projekt mit Dokumentation. Frank
  8. Vielleicht läst uns dein Kollege an seinem Wissen teilhaben und erzählt wo das geschrieben steht. Frank
  9. Im Gesetz steht um höchstens ein Jahr. Also kannst Du im Herbst die Prüfung noch einmal ablegen und im Sommer dann noch einmal. Frank
  10. Ja Chief. Du warst etwas schneller im tippen. Frank
  11. Der §22 Abs. 2 Nr. 1 BBIG rechtfertig eine außerordentliche Kündigung, wenn Du z. B. gestohlen hast. In Verbindung zu Nr. 1 ist auch Nr. 4 der Norm wichtig. Frank
  12. Wenn Du einen Schwerbehindertenausweis besitzt, dann muss sogar je nach Prozenten das Integrationsamt der Kündigung zustimmen. Am Freitag morgen sollte deine erste Handlung der griff zum Telefon sein und mit einem Anwalt für Arbeitsrecht schnellstens einen Termin vereinbaren. Denn innerhalb der nächsten drei Wochen muss die Klage, wenn sie denn möglich ist, beim Arbeitsgericht eingereicht sein. Die drei Wochen zählen natürlich ab dem Tag der Erhalt der Kündigung. Frank
  13. Liest eigentlich jemand die Gesetzeszitate die hier gepostet werden? In einem Jahr gibt es zwei Prüfungen. Also kann man drei mal an der schriftlichen Prüfung teilnehmen. Frank
  14. Vom dritten Lehrjahr und eventuell sogar eine Erhöhung im vierten Lehrjahr, wenn entsprechendes im Tarifvertrag usw. geregelt ist. Frank
  15. Der Betrieb kann sich nicht weigern. Es steht im Gesetz. Und ja, Du bekommst weiterhin monatlich deine Vergütung und bist natürlich zur Bereitstellung deiner Arbeitskraft verpflichtet. Frank
  16. Hallo, was ist mit dem Monitor und dem Monitorkabel? Frank
  17. Kleine Ergänzung. Wenn die Prüfung nicht bestanden wird, dann muss der Azubi aktiv gegenüber seinem Chef die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses verlangen. Passiert das nicht, dann endet die Ausbildung zu dem im Ausbildungsvertrag genannten Termin und dann ist die Ausbildung ohne Abschluss beendet. Frank
  18. Hallo, Beispiele findest Du im Downloadbereich. Was Schriftart, -größe und Zeilenabstand angeht, da hat jede IHK ihre eigenen Regeln. Frank
  19. Du hast 15 Minuten für deine Präsentation und danach kommt 15 Minuten Fachgespräch. Danach kommt dann Sie haben bestanden oder halt nicht. Frank
  20. Ich finde das ganze Projekt etwas schwach. Vor allem fünf Stunden PC's und Drucker einrichten? Ich denke die haben ein bestehendes Netzwerk. Also was treibst Du an den Rechnern? Auf der einen Seite sollen keine Viren vom Privatnetz in das Firmennetz kommen. OK. Firewall zwischen den Netzen. Wenn man denn bei 50,00 EUR Home Routern von vernünftigen Firewalls reden kann. Jetzt soll man aber auf die anderen Rechner zugreifen können und auch noch drucken. Also bohrst Du die Firewall wieder auf. Zumindest für SMB Protokoll. Die Viren freuen sich. Meinst Du nicht, dass Du mit vertraulichen Informationen besser umgehen solltest. Einmal Google befragen und ich weiss für welche Versicherung die Person arbeitet, wo die Person wohnt usw. Ich will jetzt mal etwas provozieren. Dein Projekt schafft mein 16-jähriger Cousin auch. Wo zeigst Du fachliche Fertigkeiten die Du während der Ausbildung gelernt hast. Frank
  21. Und was machst Du zwischen dem 24.06. und den 01.07.? Lohntechnisch muss dein Arbeitgeber dich am 24.06. abmelden und am 01.07. wieder bei Sozialversicherung und Co anmelden. In deinem ersten Posting steht doch "BAB nur bis zum Tag der letzten Prüfung bezahlt wird" also anteilsmäßig. Wird BAB eigentlich vorschüssig oder nachschüssig gezahlt? Frank
  22. Nein, gibt es nicht. Denn diese IP wird dir von deinem Provider zugewiesen. Eventuell kann man über das Routerkonfigurationsmenü die DSL Verbindung trennen und wiederherstellen aber das ist im Prinzip das gleiche als wenn der Strom weg ist. Außer das er vielleicht keine Systemprüfung usw. macht. Frank
  23. Die 50,00 EUR sind ein Witz oder? Ich hoffe Du hast den Kunden auch auf das neuste BGH Urteil zum Thema WLAN hingewiesen. Frank
  24. zur Ergänzung von Chief: Am 23.06. bist Du arbeitslos und ab dem 01.08. kannst Du in deiner Firma wieder anfangen. Normalerweise fängt der neue Arbeitsvertrag am 24.06. an. Aber wenn dein Chef erst einem zum 01.08. macht, dann bist Du ein Monat und ein paar Tage arbeitslos. Frank
  25. Aber der Bachelor wurde doch genau dafür entwickelt um Länderübergreifend als Abschluss anerkannt zu werden. Frank

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