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evgnbz reagierte auf Beitrag im Thema: Neuling sucht einen Anfang
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Urlaubstag für Hochzeit bei neuen AG in Probezeit Ja/Nein?
Mathias G. antwortete auf Mauri091's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
ich denke das ist ein guter Test, wie gut man in der Firma arbeiten kann. Freundlich beim neuen Vorgesetzten fragen und wenn da nicht gerade eine wichtiges Trainigsevent geplant ist, sollte er das auch freigeben. Kein Urlaub in den ersten 6 Monaten halte ich persönlich für eine Unsitte. -
Also wenn du mehr als 70k bekommst, würde mich das wunderen. Bei 84k forderung kann es gut sein, das du dich damit raushaust
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ich würde mal alle Treiber updaten, schadet nie. Quick and dirty fix: Schaltuhr an den Drucker und den morgens um 7 neu starten lassen
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allesweg reagierte auf Beitrag im Thema: Bewerbung - IHK-Zeugnis erforderlich?
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Jede Zertifizierung, die man im Lebenslauf aufführt, sollte man belegen. Gerade wenn diese fehlt wird man eher mehr Aufmerksamkeit erregen, als wenn man eine schlechte Note hat.
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Mein Teamleiter macht mich immer runter
Mathias G. antwortete auf neuhier77's Thema in IT-Arbeitswelt
Ich denke wir sind uns alle einig, das der Teamleiter sich im Ton vergreift und niemand auf der Arbeit persönliche angegriffen werden darf. Aber die von dir hier im Forum getätigten Aussagen wecken Zweifel. Wenn du diese auch so in der Firma, dem Team und gegenüber dem Teamleiter tätigst, sollten du darüber nachdenken, ob das nicht besser geht. Also Junior die Software für wertlos zu erklären und sich darüber ständig in Meetings zu beschweren ist kein guter Weg, wenn man Vertrauen aufbauen will -
Betrieb "verbietet" Berufsschule wegen Corona
Mathias G. antwortete auf Thema in Ausbildung im IT-Bereich
@allesweg das sind aber alles Fragen, die die IHK genau so und auch viel billiger beantworten kann. Gerade bei so einem Fall ist die IHK der richtige Ansprechpartner. die knapp 200 Euro sind meiner Meinung nach nicht sinnvoll eingesetzt. -
valentinsdq reagierte auf Beitrag im Thema: Was machen in IT?
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also Politiker wird man nicht durch ein Studium oder eine Ausbildung sondern durch persönlichem Einsatz in einer Partei. Das kann fix gehen wenn man zu einer Gruppe gehört, die aktuell in der Partei gefördert wird oder man muss warten und auf ne Chance hoffen. Die Leute die ich kenne die in der Politik aktiv sind, haben alle schon vor ihrem 18. Geburtstag angefangen und viel Zeit investiert. Nur die wenigsten packen es zu einem Punkt, wo sie davon (dann aber gut) leben können. Zu dem IT part, gerade die IT biete viele Möglichkeiten zu lernen und es gibt sehr viele Anleitungen im Internet. Wenn du es nicht hinbekommst, dir da selbst einen ersten Überblick zu verschaffen, dann ist die IT, in der man sich selbst ständig weiter bilden muss, nichts für dich
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Betrieb "verbietet" Berufsschule wegen Corona
Mathias G. antwortete auf Thema in Ausbildung im IT-Bereich
wieso soll er sich anwaltlich beraten lassen? das sind direkt mal rund 180 Euro. Ich würde bei der IHK nachfragen was ich machen soll -
Was soll ich tun (Vertrag, Gehalt, Kündigung)
Mathias G. antwortete auf Castlevania1234's Thema in IT-Arbeitswelt
sicher das ich das Urteil nicht gelesen habe? a) Die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist im Rahmen eines Probearbeitsverhältnisses ist nur in den ersten sechs Monaten der vertraglichen Beziehungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien zulässig. Nach Auffassung des Gesetzgebers sollten unbefristete Einstellungen nicht zu sehr zu erschwert und die erforderliche Flexibilität zu Beginn der Beschäftigung gewährleistet werden. Deshalb "ist vorgesehen, daß das Arbeitsverhältnis während einer vereinbarten Probezeit, längstens aber für die Dauer von sechs Monaten, mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann. Diese Frist entspricht der jetzt für Arbeiter geltenden Grundkündigungsfrist" (vgl. Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P., BT-Drucksache 12/4902, S. 7, identisch mit dem Regierungsentwurf, BT-Drucksache 12/5081). b) Zwar lässt sich dem Gesetzeswortlaut selbst nicht unmittelbar entnehmen, dass die Vereinbarung einer Probezeit mit verkürzter Kündigungsmöglichkeit stets nur zu Beginn eines Vertragsverhältnisses vereinbart werden kann. Wenn der Gesetzgeber aber nur für eine "erste Zeit der Beschäftigung" diese Möglichkeit einräumen wollte, bedeutet dies, dass eine Probezeit im Sinne des § 622 Abs. 3 BGB nur zu Beginn des Vertragsverhältnisses vereinbart werden kann. Eine Erprobung ist regelmäßig auch nur sinnvoll zu Beginn des Vertragsverhältnisses und nicht im weiteren Verlauf, wenn die subjektiven und objektiven Umstände, die für die Abwicklung des Vertrags maßgeblich sind, sich bereits offenbart haben. Dies ergibt sich aber auch sonst aus Sinn und Zweck der Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang. § 622 Abs. 2 BGB sieht vor, dass mit wachsender Dauer des Arbeitsverhältnisses sich auch die Kündigungsfristen verlängern. -
Was soll ich tun (Vertrag, Gehalt, Kündigung)
Mathias G. antwortete auf Castlevania1234's Thema in IT-Arbeitswelt
ist egal, es gibt keine Probezeit für neue Aufgabenbereiche selbst wenn man das so sieht, das Gesetz ist klar, mehr als 6 Monate Probezeit geht nicht. Wenn er also schon 5 hatte, gehen nicht wieder 6 monate. Klar gibt es die Möglichkeit der Verlängerung, aber meines Wissens nicht in einem neuen Vertrag. Ich würde eher so vorgehen 1. Gehalt auf 45k 2. Zeiterfassung und alle Überstunden bezahlt mit 125% 3. Bereitschaftsreglung mit 30 Euro pro Tag und wenn er angerufen wird, werden mindestens 3 Stunden mit 125% bezahlt. Sollte er keine 11 Stunden Ruhezeit haben, zählt der nächste Arbeitstag trotzdem ab 8 Uhr morgens. 3. gesetzliche Kündigungszeiten (er will nicht bleiben und nach Gesetz kann er mit 4 Wochen kündigen, da brauch er keine Probezeit.) -
also die 4-5 geh ich mit. Wobei es mich wundert, das eine HR Abteilung sowas raushaut. hat die person ne Rechtschutzversicherung die Arbeitsrecht beinhaltet?
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Was soll ich tun (Vertrag, Gehalt, Kündigung)
Mathias G. antwortete auf Castlevania1234's Thema in IT-Arbeitswelt
er ist seiner Aussage nach schon seit wenigstens 2018 im Betrieb, der Juli Vertrag ist als auch eine Folgevertrag LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 68/01 - dejure.org Probezeit - HENSCHE Arbeitsrecht da findet man weitere Ausführungen. hth -
Netzwerk in kleiner Firma aufbauen/anschließen
Mathias G. antwortete auf Backslyder's Thema in Netzwerke
Hallo, erstmal ne richtige Bedarfserfassung machen. Dann ein Plan entwerfen und dabei die Sicherheit nicht vergessen (ich sehe in den Plan z.b. keine Firewall). Dann die Hardware nach dem Bedarf einkaufen und nach dem Plan installieren das wäre die ideale Lösung alternative: 24 port switch, alle ins selbe Netz und dann schauen, das jemand anderes die Verantwortung übernimmt -
Was soll ich tun (Vertrag, Gehalt, Kündigung)
Mathias G. antwortete auf Castlevania1234's Thema in IT-Arbeitswelt
Probezeiten sind nur möglich bei Erstverträgen, bei einem Folgevertrag kann man die nicht erneut vereinbaren