Da steht nix davon, was der Käufer monieren würde.
"Die ordnungsgemäße Abwicklung des Kaufvertrages ist dem Kunden sehr wichtig."
Nennen Sie zwei Kaufvertragsstörungen:
Da zähle ich auch den Zahlungsverzug dazu, wenn ich als Kunde mein Konto z.B. nicht gedeckt habe oder einfach vergessen zu zahlen, führt das auch zu einer Kaufvertragsstörung.
Heißt um diese zu vermeiden, genügend Kohle auf dem Konto zu haben oder so einfach zügig zu zahlen um den Kaufvertrag AUS Kundensicht ordnungsgemäßg durchzuführen.
Daher ist auch dieser Lösungshinweis der IHK nicht vollständig.