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  1. Wenn die Note einer Präsentation oder eines Fachgesprächs nicht gerechtfertigt erscheint, sollte man sich diese erläutern lassen bzw. eine ausführliche schriftliche Begründung zur Beweissicherung verlangen. Da es sich um nicht wiederbringbare Prüfungsleistungen handelt, kann ansonsten hinterher keine Bewertung erfolgen und auch ein Widerspruch hat keine Chance. Man sollte aber gleich sagen, dass ein PA bei der Bewertung autonom ist und selbst ein Verwaltungsgericht nach meinem Kenntnisstand noch nie eine mündliche Note gekippt hat. Anders sieht es bei der Doku aus, da hier die Leistung des Prüflings schriftlich vorliegt und auch eine nachträgliche Bewertung z.B. durch einen Gutachter leicht möglich ist. Aus der Erfahrung kann ich aber sagen, dass man bei der nachträglichen Bewertung einer Doku eher noch mehr Kritikpunkte findet als beim ersten Anlauf. Daher lässt sich wohl jede Note vom PA so gut begründen, dass eine erfolgreiche Anfechtung fast unmöglich ist. Bei meinem letzen Widerspruch gegen eine Doku haben wir im PA so viel Material zusammengetragen, dass eher eine weitere Abwertung um eine Notenstufe gerechtfertigt schien. :mod: Ausserdem muss der Prüfling auch sehr gut begründen, warum er die Note anfechtet. Der alleinige Eindruck, dass da mehr hätte drin sein müssen, reicht nicht. Mit pauschalen Aussagen beschäftigt sich die IHK so oder so nicht und gibt das gleich zurück. Mein Tipp an euch daher: akzeptiert eure Note. Alleine bei formalen Fehlern habt ihr eine Chance, die Prüfung zu wiederholen. Ansonsten gewinnt fast immer der PA. Und auch wenn hier immer mal wieder Berichte über "unfaire" und "unfähige" PA ein eventuell schiefes Bild zeichnen: ca. 95% der Prüflinge haben ihre Note in der Form erwartet und akzeptieren sie auch ohne weiteres.
  2. wo ist denn die ersatzargumentation? ich kann schon nachvollziehen, dass der PA zu so einer annahme kommt... auch die reaktion scheint erstmal begründet, wenn auch nicht geschickt. ich hatte schon einen ähnlichen fall, wo der prüfling jeweils ganze passagen aus diversen internetseiten kopiert und als eigenleistung ausgegeben hatte. wir haben uns dann aber entschlossen, dass ganze nicht als täuschungsversuch zu werten -wie der PA das scheinbar in aktuellen Fall macht-, sondern haben den Prüfling mit fachlichen Fragen zu den betreffenden passagen gelöchert. da hier nichts kam, ist er dann ganz regulär durchgefallen. das halte ich für das geschicktere vorgehen, ein nichtbestehen wg. täuschungsversuch bringt für den PA immer nur ärger mit sich...
  3. ich habe niemanden angegriffen, sondern nur zum nachdenken aufgefordert. desweiteren gibt es einfach themen, die ein prüfling nach 3 jahren ausbildung wissen muss. und die waren alle in dieser abschlussprüfung. richtiges spezialwissen war nicht dabei, denn das geht viel tiefer. wenn ein ausbildungsbetrieb / die jeweilige berufsschule dieses wissen nicht vermittelt hat, ist in der ausbildung scheinbar an einem gewissen punkt etwas schief gelaufen. der anspruch an den prüfling bezüglich der themen bleibt meinerseits damit trotzdem bestehen. und wird dadurch erweitert, dass der prüfling rechtzeitig im betrieb und der schule auf die lage aufmerksam machen muss, damit sich etwas ändert. oder sich hinsetzt und selbständig das lernt, was er an anderer stelle nicht vermittelt bekommt.
  4. Die Prüfung hast zumindest für die FiSi genau das verlangt, was auch im Berufsleben verlangt wird. Nicht mehr und nicht weniger. Wer damit ein Problem hat, sollte evtl. mal nachdenken, ob FI der richtige Beruf für ihn ist.
  5. Für uns in Hamburg gilt, dass die Handelskammer nur zwischen dem Prüfling und dem PA vermittelt. Der PA legt hier den Prüfungstermin fest und übermittelt diesen an die Kammer, welche die Prüflinge dann zu diesem Termin einlädt. Verschiebungen gibt es hier nicht, da ein PA nicht nochmal wegen eines einzelnen Prüflings zusammentritt. Alternativ kann man den Prüfling aber an einen anderen PA "abgeben", der später prüft. "Blau machen" bedeutet einen Rücktritt ohne wichtigen Grund, d.h. nicht bestanden. Bei Rücktritt aus wichtigem Grund (Krankheit) wird die Prüfung nicht gezählt, d.h. der Prüfling hat weiterhin 3 Versuche und darf es in einem halben Jahr nochmal versuchen. Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen, mit Hochdruck an der Präsentation zu arbeiten und auch pünktlich bei der Prüfung aufzutauchen. Zeitgleich kannst du ja über die Kammer versuchen, den PA zu benachrichtigen und eine Lösung zu erreichen.
  6. ...diese Erwartung habe ich zu jeder Prüfung wieder, werde aber regelmäßig enttäuscht. Vielen Prüflingen scheint regelrecht egal zu sein, wie es in ihrem Leben weitergeht.
  7. hier in hamburg erhalten die PA die prüfungen von vorkorrigiert. die vorkorrektur geschieht meist an den berufsschulen oder an der uni. wir setzen uns dann in meinem PA zu dritt zusammen, um die korrektur zu kontrollieren. dabei übernimmt jeder den teil der prüfung, bei dem er seinen kompetenz-schwerpunkt hat (wiso, GH1...). bei auffälligen abweichungen zur vorkorrektur wird dann gemeinsam entschieden, wie die lösungen zu werten ist. in den meisten fällen ist die vorkorrektur aber schon dicht dran und wir müssen nur 2-3 punkte neu vergeben/abziehen.
  8. bewußt wird die kleidung keine prüfung entscheiden! als prüfer macht es für mich "eigentlich" keinen unterschied, welche kleidung der prüfling trägt. ich sage bewußt "eigentlich", da man schon erkennen kann, wie ernst der prüfling die abschlussprüfung nimmt. wenn ein wackeliger kandidat den eindruck macht, dass er die prüfung ernst nimmt und sich anstrengt, wird man sicherlich zu seinen gunsten entscheiden. der nachlässig gekleidete prüfling strahlt eher ein "mir doch egal" aus; was die prüfer dazu veranlassen kann, im zweifelsfall gegen ihn zu entscheiden. das läuft unterbewußt ab und ist kein vorsatz seitens der prüfer. allerdings muss ich aus erfahrung sagen, dass es so laufen kann. bei den prüfern ist übrigens festzustellen, dass die überwiegende anzahl im business-outfit zur prüfung erscheint. für die männer bedeutet das anzug und krawatte, für die damen kostüm etc.
  9. klar. weil du eine schulung hast, wird deine prüfung verschoben und du darfst an einem anderen tag.... nee, so wird das nicht laufen. du bist ja schon einem PA zugewiesen, der deinen Antrag genehmigt hat und auch wahrscheinlich schon deine Doku bewertet. also kein wechsel möglich.
  10. Hier in Hamburg bekommen genau drei PA-Mitglieder pro Berufsbild die Aufgaben des ZPA eine Woche vorher zu sehen, um diese anzunehmen. Es macht sich keiner Notizen und die Aufgabensätze werden im Anschluss wieder eingesammelt. Die Bögen sind bis zur Prüfung in Verwahrung bei der Handelskammer. Daher halte ich es zumindest hier in Hamburg für extrem unwahrscheinlich, dass Prüflinge schon vorher Inhalte gekannt haben. Es wurde sehr korrekt auf eine sauberes Verfahren geachtet. Und ehrlich gesagt glaube ich auch, dass es so an allen übrigen Kammern so gehandhabt wird. Schliesslich will ja keiner als Verursacher eines erneuten Skandals gelten. Die gut informierten Prüflinge eines großen Unternehmens sehe ich eher im Bereich "Urban Legends".
  11. es handelt sich dabei lediglich um eine vorkorrektur. endgültig entscheidet der PA über die schriftliche prüfung. und ich habe in den letzten jahren haufenweise korrekturen "einkassiert" und geändert, da teilweise echt schlecht korrigiert wurde. also: abwarten!
  12. Ich möchte hier einmal betonen, dass die ZPA-Aufgaben für die FiSi sehr gut das widerspiegeln, was auf dem Arbeitsmarkt zur Zeit erwartet wird! Wer die geforderten Kenntnisse nicht hat, dürfte sich bei Jobs in mittleren und großen Unternehmen mit einer professionellen IT sehr schwer tun. Und wie schon richtig gesagt wurde: in einem IT-Beruf hat man nie ausgelernt. Das bedeutet auch, dass jeder für seine Kenntnisse selbst verantwortlich ist und entsprechend lernen muss. Wer nach der Prüfung heult und auf die schlechte Ausbildung beim Arbeitgeber und der BS verweist, wird sich im Job nicht lange behaupten können.
  13. wir haben das in hamburg bislang auch nicht regelmäßig gemacht, gehen jetzt aber vermehrt dazu über. so können wir prüfen, ob es sich um reale projekte handelt und die durchführung auch wie beantragt abläuft wird. für den prüfling sollte so ein besuch ganz entspannt ablaufen. er erzählt kurz, wo er sich gerade im projekt befindet und was als nächstes ansteht. der prüfer checkt das kurz mit dem antrag und stellt eventuell noch einige fragen. der prüfling sollte den besuch als chance begreifen und die gelegenheit nutzen, den prüfer zu löchern ;-) @rstaeker ich sehe übrigens keine gefahr, dass einem prüfling eine reingewürgt werden soll. selbst wenn der prüfer mal ehemaliger angestellter war, der das unternehmen nicht im guten verlassen hat.... die probleme hatte er ja wohl nicht mit dem azubi, oder? ausserdem sitzen im PA immer 3 leute, die gemeinsam bewerten. das macht einen privaten rachefeldzug eines einzelnen unwahrscheinlich und unrealistisch. bleib ganz locker und nutze den besuch dazu, noch offene fragen zu stellen und deinen prüfer näher kennenzulernen. dann bist du auch lockerer bei der präsentation und im fachgespräch.
  14. scheinbar doch. warum sprichst du nicht direkt mit deinem PA? habe gehört, dass nur wenige prüfer wirklich bissig sind ;-)
  15. wie kann es nach 3 jahren ausbildung eigentlich sein, dass du nicht in der lage bist, selbständig und ohne vorlage ein pflichtenheft zu erstellen?

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