@genosse ulrich
stimmt man sollte sowas lieber lassen mp3s zu verschicken, aber er hats ja nicht in seiner arbeitszeit getan, sondern von zu hause aus, also in seiner freizeit. da spricht doch eigendlich nix dagegen, wenn man schon die möglichkeit hat von daheim aus auf seinen account zuzugreifen. ich denke diese abmahnung ist auf jedenfall angreifbar.
zu den überstunden: es ist die regel, das man welche macht. auch in der ausbildung. auch wenns nicht rechtens ist, nach dem was ich hier so lese. ich mach auch überstunden, aber gerne, weil ich dann mal nen anderen tag etwas früher gehn kann, auch wenn wir offiziell nicht an der gleitzeitregelung teilnehmen.