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hellerKopf

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  1. Noch ist kein Urteil ergangen, dass dies bestätigt. Und so lange würde ich das Thema nicht einfach streichen. Wenn das Urteil da ist, kann man ja reagieren.
  2. Siehe Thread Thema und Ausführungen des Erstellers.
  3. Ok, dann wäre es fahrlässig für morgen irgendwelche Prognosen zu wagen. Es kann wieder alles dran sein, was im Katalog steht. Auch die "als unzulässig" bezeichneten Themen, wie SQL.
  4. Kann man den Grund für den Einspruch in Erfahrung bringen? War der Einspruch früh genug, um morgen noch Einfluss zu haben?
  5. Diesmal schon 48 Stunden vorher. Sonst kommen die IHK Bashings doch erst am Nachmittag des Prüfungstages.😀 Einige Themen werden wieder dabei sein, weil sie immer dabei sind. Aber welche das sind ist so schwer wie zu sagen, ob die Lottozahlen der letzten Woche teilweise nochmal kommen. Stefan Macke hatte für die alte AO mal eine Liste gemacht. Die darin häufig genannten könnten wieder heisse Favoriten sein. Wie wäre es mit SQL ?
  6. Verhaltensregel 3 einzuhalten wird jetzt aber schwer.
  7. England, wo es aufgrund der Historie schon viel Verbindungen gibt. USA und Canada, die schon immer Einwanderung unterstützt haben. Ich habe als AG Geschäftspartner in Mumbai. Dort vedienen die IT-Dienstleister bezogen auf die lokale Kaufkraft einen attraktiven Lohn. Das gleiche Einkommensniveau könnte ich hier kaum bieten.
  8. Keine, die wir spüren werden. Gut ausgebildetes indisches IT-Peronal wird von vielen Ländern umworben. Länder, die mehr bieten als Deutschland. Mehr Geld, mehr Hilfen bei der Integration usw.
  9. Mit der Vorgabe an die Prüfenden, dass die Lösungen einen Ermessensspielraum lassen. musst du dir keine Sorgen machen. Nur die AS Klauseln könnten bei einem scharfen Prüfer bemängelt werden, da dann deine Spalten vieleicht(!) nicht mehr die Überschrift haben, die der jeweilige Prüfer sehen will. Aber auch da kann man diskutieren, ob die Aufgabenformulierung die Spaltenüberschriften fordert.
  10. Die Tiefe ist ja nicht unbekant. Er existieren definierte Lernzielhöhen wie kennen, unterscheiden, benennen, anwenden, usw. Nicht jeder Thema muss bis in aller Tiefe beherrscht werden. Zwar ist es immer noch eine große Menge, aber die ausreichenden Kenntnisse kann man erwerben.
  11. Solange eine Abfrage wie weiter unten abläuft, mach ich mir keine Sorgen, dass KI mich ersetzt: Erste Antwort falsch, sortiert nach der Wortlänge Mit den geforderten Zahlen geht es dann. Interessant auch, dass Tippfehler nicht stören.
  12. der Unterschied zwischen bing und chatGPT wird deutlich, wenn man beide bittet, eine Anleitung zum Bau einer Atombombe bereitzustellen. Bing liefert als Suchmaschine viele Einträge, die das Thema behandeln. chatGPT weist auf das Verbot zum Bau hin und nennt keine Quellen. Es sind aber auch zwei Ansätze und Produkte die nicht das selbe wollen.
  13. Überhaupt keinen! Sonst wäre ja der Umschüler anders zu prüfen als der 3 Jahre Azubi. Und dann wären die Abschlüsse nicht mehr gleichwertig.
  14. Es ist vieleicht etwas zu genau, aber Man kann RAID0 mit unterschiedlichen Platten bauen. Es gibt auch Prüfungaufgaben, die genau diese Situation beschreiben. Und dann sind alle deine Überlegungen vollkommen richtig. Es ist nur die Kapazität der kleinsten Platte ausschlaggebend. Also 1GB Platte und 480 MB Platte in einem RAID0 bedeutet, dass 2 mal 480 GB für die Stripes genutzt werden können. Die Speicherkapazität einer RAID-Level-0-Konfiguration wird berechnet durch Multiplikation der Anzahl der Laufwerke mit der Speicherkapazität des kleinsten Laufwerks. Die Formel dafür lautet C = n*d(min) , wobei Folgendes gilt: C = verfügbarer Speicherplatz n = Anzahl der Laufwerke d(min) = Festplattenkapazität des kleinsten Laufwerks
  15. Holzen ist dein Tonfall gegenüber der IHK und einigen Kommentatoren hier. Verdreherei ist es, wenn du sagst, IHK würde ausbilden. Trotzdem mal danke: You made my day !
  16. Stimmt leider auch nicht. Der ZPA erstellt die Prüfung. Tipp an den Anwalt wegen der Anschrift: Der Name der Gesellschaft ist „ZPA Nord-West“. Sie ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und hat ihren Sitz in Köln.
  17. Diese Verdreherei erinnert mich jetzt zusehend an bestimmte alternative Realitäten und Narrative. Du hast Spass an 'holzen', nicht wahr? 1. Die Organisation, die ausbildet heißt Betrieb oder Bildungsträger, nicht IHK. 2. Der Großteil angehender IT-Fachkräfte wurde nicht 'durchfallen gelassen'. Es hat eine Teilprüfung stattgefunden. Das Prüfungsergebnis wird noch festgestellt werden müssen. Da dort 50% der Note von der Eigenleistung im Projekt bestimmt werden, kann die IHK hier garnicht bestimmen, wer besteht und wer nicht.
  18. Kleiner Nachtrag zu Chancen: Hoffentlich macht sich der Sachverständige für Prüfungsfragen mehr Mühe als chatGPT: gehört das Thema Datenbank und SQL zu den Themen in der AP1 für Fachinformatiker? "Ja, Datenbanken und SQL gehören zu den Themen, die in der Abschlussprüfung 1 (AP1) für Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker behandelt werden können. Im Rahmen der AP1 sollen angehende Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker unter anderem ihre Fähigkeiten im Bereich der Software-Entwicklung unter Beweis stellen. Hierzu können auch Kenntnisse über Datenbanken und SQL abgefragt werden, da diese Technologien in vielen Anwendungen und Systemen eingesetzt werden, um Daten effektiv und sicher zu verwalten. Konkret können in der AP1 zum Beispiel Fragen zu den Grundlagen von Datenbanken und ihrer Funktionsweise, zur Modellierung von Datenbanken, zur Verwendung von SQL zur Abfrage und Manipulation von Daten sowie zur Implementierung von Datenbanken in Anwendungen gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, sich bei der Vorbereitung auf die AP1 auf diese Themen vorzubereiten." Aber wir wissen ja, dass der ChatBot oft falsch liegt.
  19. Die Kosten eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht werden im deutschen Recht grundsätzlich nach dem Kostendeckungsprinzip geregelt. Das bedeutet, dass jede Partei des Verfahrens ihre eigenen Kosten selbst tragen muss, unabhängig davon, ob sie gewinnt oder verliert. Im Falle einer Klage gegen die IHK wegen einer Prüfung vor dem Verwaltungsgericht müsste der Kläger oder die Klägerin somit in der Regel die eigenen Anwaltskosten und Gerichtskosten selbst tragen. Es kann jedoch Ausnahmen geben, etwa wenn der Kläger oder die Klägerin nachweislich finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten des Verfahrens zu tragen. In diesem Fall kann beim Gericht ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden. Wird dieser bewilligt, übernimmt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens. Das Vorhaben ist doch schon eher ein Kreuzzug gegen die IHK. Nicht weil es was bringt, sondern aus Prinzip. Und am Ende zahlt dann unter Umständen die Allgemeinheit den Spass. Wenn Sollidor's Infos stimmen, ist die Nachricht doch schon beim ZPA angekommen, das reicht doch wohl. Natürlich ist es rechtens, was da losgetreten wurde. Aber ich finde an solchen Prinzipienreitereien wird zuviel Kraft vergeudet. Statt der gesuchten Auseinandersetzung könnte man ja mal versuchen einen sinnvollen Konsens anzustreben. Die Gestaltung und Umsetzung der letzten Berufsreform ist nicht gut gemacht worden. Politischer ( nicht juristischer ) Druck könnte da noch gegensteuern. Statt zu Anwalt sollte man besser zu Frau Nahles etc. gehen. Aber .. In Deutschland haben laut einer Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 22 Prozent der deutschen Haushalte eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Irgendwie muss das gas Geld ja arbeiten.
  20. Für SQL gibt es auch https://sql-island.informatik.uni-kl.de/ Für Struktogrammen http://www.learn2prog.de/
  21. Ja, das können wir gerne weiter diskutieren. Ich bitte ja auch um einen eigenen Thread für die nebenläufige Diskussion zur Ausbildungssituation. wird ein Gericht klären. Die sind dafür zuständig. Wir haben dazu nur Meinungen. Und die können doch unterschiedlich sein. Es wird aber keine Klärung geben, da ich nicht damit rechne, dass jemand wirklich die Klage erheben wird. Und damit wäre der Thread doch wieder nur ... Luft.🥱 ( Bin raus )
  22. Kann man anders sehen. Wenn der Schnitt (angeblich) so schlecht war, waren die Teilnehmenden doch nicht gut genug vorbereitet. Ja, für bessere Leistung könnte mann mehr zahlen! Und das tun die erfolgreichen AG auch. Wieso wird denn hier immer unterstellt, dass man Leistung nicht belohnt. Mit guten Leuten kann ich doch ganz andere Projekte machen. Da sind weniger oft mehr. Also nochmal: Die IHK und der ZAP machen nicht alles falsch. Aber in der Ausbildung und gerade bei Umschülern ist viel zu verbessern.
  23. oh, bitte einen neuen Thread. Da könnt ich den ganzen Tag was schreiben.
  24. Lösen wir das Problem indem wir die Prüfungen solange vereinfachen, bis es mehr Absolventen gibt? Wir haben keinen Fachkräftemangel, wir haben einen Qualitätsmangel in der Ausbildung! Noch mehr Bewerber, die ich leider ablehnen muss, brauch ich als AG nicht.

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