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Santini

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  1. Noch schlechter als dass eine große Zahl eine 5 geschrieben hat ? Klar. kann ja sein, dass die dann alle eine 6 schreiben. Das halte ich jedoch eher für unwahrscheinlich.... Exakt. In Deutschland haben Gesetze und Verordnungen nur Richtwirkung. Ob man sich an sie hält, darf jeder selbst entscheiden.... 😂 Wie wäre es damit, dass sich Betroffene hier vernetzen ? Übrigens Danke für Deinen Beitrag. Ich hab über Dein Profil, dann einen anderen Beitrag mit dem gleichen Thema gefunden. ("Beschwerde gegen Ergebnissen von AP T1 Herbst - WER IST DABEI?"), den ich ohne Deinen hetzerischen Kommentar nicht gefunden hätte. Hab mich dort gleichmal gemeldet. 👍 Es geht hierbei nicht darum eine gute Note o.ä. zu bekommen. Hier geht es um Bestehen/Durchfallen. Das ist etwas anderes. Dass die Note später wenig interessiert, stimme ich 100% zu. Aber ob ein Berufsabschluss vorliegt oder nicht, interessiert sehr wohl...
  2. Das nimmt langsam pathologische Züge an, dass man sich hier immer persönlich angegriffen fühlt, wenn man gegen die IHK argumentiert. Dabei habe ich gar nicht die IHK für die Ausbildungsverordnung kritisiert. Einfach mal genau lesen, was ich geschrieben habe. Da es zu den gestreckten Abschlussprüfungen noch keine Rechtssprechung gibt, ist es für die Jurisdiktion Neuland. Obwohl man hier die Auffassung vertritt, dass die Prüfungsanfechtung unbegründet sind, wird das hier auffällig oft und deutlich wiederholt. Wie so ein Mantra, dass man sich selbst solange einredet, bis man es für bare Münze nimmt 😀 Wenn jemand hofft, dass ich etwas zu den Darstellungen bzgl. SQL einwende muss ich leider enttäuschen. Das wird vor Gericht passieren. Und bestimmt nicht hier..... 😁 Ach. Jetzt sollen einzelne Prüflinge sich nicht wehren, weil man damit anderen Prüflingen einen Bärendienst erweist ? Was kommt als nächstes. Rechtsmittelführer fressen kleine Kätzchen ? 😁😁😁 Langsam wirds ein bisschen albern. Ich kann nicht für andere sprechen. Aber ich möchte unbedingt, dass sich etwas grundlegend ändert. Wir leben im Land der Titelhuber. Das gilt auch - etwas abgeschwächt - für den IT-Bereich. Hierzulande wird in der Breite immer noch auf Bildungsasbschlüsse Wert gelegt. Im großen Bereich des öffentlichen Dienstes, ist das häufig sogar entscheidend. Vergleichbarkeit von irgendwas spielt eine eher untergeordnete Rolle. Es gibt Berufsabschlüsse und es gibt keine Berufsabschlüsse. Daher kann es nur von Vorteil für die Prüflinge sein, wenn die Prüfungen so gestaltet sind, dass sie auch gut absolviert werden können. Aber ich glaube wir drehen uns hier im Kreis. Es ist schon alles gesagt worden, nur nicht von jedem ..... 😀
  3. So ein Grundkurs Jura/Verwaltungsrecht scheint bei einigen hier dringend nötig. Nochmal für alle zum Mitschreiben: Wer die Prüfung ablegt und keine Rechtsmittel einlegt, der kriegt diese Prüfung auch ganz normal korrigiert, bewertet etc. Egal was Gerichte urteilen. Sie urteilen immer nur in dem einen Fall in dem geklagt wurde. Das ist so üblich in einem demokratischen Rechtsstaat. Regelungen für alle macht der Gesetzgeber. Und Regelungen im Einzelfall werden vor Gericht entschieden. Chaotisch könnte es deshalb werden, wenn immer mehr Prüflinge die Prüfung anfechten. Das schwappt dann irgendwann an die Presse und von dort….. kann sich jeder selbst denken, Und wenn das mit SQL alles rechtens war, wieso macht IIhr dann hier so ein Theater? Ihr könnt das dann doch völlig entspannt sehen…… komisch das dem nicht so ist…. vielleicht ist das ja doch nicht so klar….
  4. Vielen Dank für die Infos. Es ist gut zu lesen, dass man mit seinen Problemen nicht der einzige ist. Das Grundproblem ist die Ausbildungsverordnung. Sie hat an wichtigen Stellen schwere Fehler. Die FIAusbVO kennt nur eine AP2, bei der alle die gleiche AP1 geschrieben haben. Das hier Divergenzen entstehen, weil es bei allen Ausbildungsberufen 2-jährige und 3-jährige Zeiträume gibt, ist schon seit anno dazumal so. wurde aber in der Neuregelung nicht berücksichtigt. Das mag vielleicht daran liegen, dass diese Regelung von einem Akademiker federführend erstellt wurde, der weder Informatiker noch Jurist ist und die Praxis in Ausbildungsberufen nur vom Hörensagen kennt. Auch steht in mancher "Prüfungsordnung", dass einzelne Teile (AP1/AP2) nicht gesondert wiederholt werden können. Das bedeutet, dass man bei einer Anfechtung nur der AP1, diese und die AP2 nochmal schreiben muss. Das verstößt mehrfach gegen höherrangiges Recht. Kurz gesagt: Es wird ein Chaos geben. Wenn die ersten Klagen positiv verlaufen und darüber berichtet wird, dann wirds erst richtig lustig. Wenn dann nur ein paar Hundert Prüflinge klagen, dann wird es lustig was am Ende alles so entschieden wird. All das nur, weil die IHK meint, sie wäre im Recht und alles wäre rechtens bzw. sie hätte nichts falsch gemacht. Mit dem Fehler eingestehen, sieht es hierzulande ganz schlecht aus.
  5. Wieso sollte man alles vergessen nach der AP1 ? Hab ich das irgendwo geschrieben? Die gleiche Frage kann man auch für die AP2 stellen. Vergisst man danach auch alles. was in der AP2 dran war ? Man muss ja später auch nicht nochmal eine Prüfung ablegen. Oder willst Du dass Fachinformatiker alle 5 Jahre oder so, eine AP2-Prüfung ablegen, damit sie nichts vergessen ? Das Grundprinzip des "Abschichtens" bei Prüfungen, wonach man nur in bestimmten Themen geprüft wird und später nicht mehr, ist durchaus üblich. Ist bei Medizinern schon lange so. Und bei Piloten auch. Und bei vielen anderen Berufen auch, die mir nur nicht einfallen. Also ich vertraue darauf, dass die nicht alles vergessen haben. Sonst dürfte ich mich nicht behandeln lassen oder fliegen. Es gibt ja tatsächlich viele Leute die nicht fliegen, weil sie Angst davor haben. Oder Leute, die nie zum Arzt gehen (wobei sie am Ende dann doch dort landen, wenn sie bestimmte Krankheiten nicht behandeln lassen). Das mit dem Nichtablegen von Prüfungen später scheint ja doch für einige ein Problem darzustellen.
  6. Oh. Sie sind Jurist ? Hier wird immer wieder die Ausbildung angeführt. Um die geht es nicht. Es geht hier nur um die Prüfung (AP2 mit unterschiedlichen AP1-Prüflingen). Keine Ahnung warum immer wieder auf die Ausbildung verwiesen wird. Das Grundproblem das die wenigstens verstehen wollen, ist, dass durch die umfassende Neuordnung sowohl der Inhalte als auch der Prüfungsmodalitäten (gestreckte AP) dies alles juristisch "Neuland" ist. Es gibt keine Rechtsprechung zu der neuen Konstellation. Aber es gibt Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen einzelner Aspekte. Und es gibt ein Vielzahl an rechtlichen Grundsätzen, an die hoheitlich handelnde Akteure gebunden sind. (bevor hier irgendwer Luft holt: "Aber die IHK ist doch.... " rate ich von ab.). Das ist das Themengebiet von Juristen. Man kann als IT'ler natürlich auch juristische Einschätzungen abgeben.
  7. Du hast die Grundproblematik der Umsetzung der Prüfungsordnung vollkommen richtig erkannt. Endlich mal jemand, der wirklich Ahnung hat. Genau deswegen hab ich das mit AP1 und 2 geschrieben. Hätte die IHK sich an die Intention der Verordnungen gehalten und im 1. Teil nur die offensichtlich geforderten Aufgaben zur Einrichtung eines PC-Arbeitsplatzes (hier gibt es genügend Prüfungsmöglichkeiten), dann wäre es nie zu dieser Situation gekommen. In der AP2-Prüfung werden dann die aus der verhunzten AP1 im Herbst und der im Frühjahr sitzen. Der Spielraum für die IHK eine für alle eine rechtmäßige AP2-Prüfung hat sich aufgrund ihrer bisherigen Aufgabenpolitik stark verringert. Hier kommt dann noch ein anderer Aspekt hinzu, den ich noch nicht erwähnt habe, weil man ihn erst nach der AP2-Prüfung in Erwägung ziehen könnte: Das gute/alte Gleichheitsgebot. Es wird nicht einfach werden, die Prüfung so zu gestalten, dass keiner benachteiligt wird. Ich erlebe das aber auch an anderer Stelle. Aufgabensteller bemühen sich immer häufiger, ihre Kompetenz durch das Erstellen besonders schwieriger/pfiffiger Aufgaben unter Beweis zu stellen. Keine Ahnung warum das so ist. Warten wir mal, was die weitere Entwicklung ergibt.
  8. Du solltest wirklich aufhören juristische Behauptungen aufzustellen. Interessant. Du fühlst Dich offenbar angesprochen bei Kritik an der IHK. Wo habe ich mich im Tonfall vergriffen ? Und wo habe ich behauptet, dass die IHK ausbildet ? Du stellst laufend Behauptungen auf, die unzutreffend sind. Da es Dich offenbar kränkt, wenn ich Dich korrigiere unterlasse ich es. Danke für diesen Hinweis. Der ist mir nicht aufgefallen. Wenn Du noch mehr solcher Punkte hast, fühl Dich frei hier sie hier einzustellen. Es geht gar nicht darum, eine große Berichterstattung zu generieren. Es reicht schon aus, wenn diese Meldung in IT-relevanten Presseportalen auftaucht. Dann erfährt jeder der bundesweit die AP1-Prüfung abgelegt hat, dass die Aufgaben gerichtlich festgestellt, rechtswidrig waren. Was würden dann Azubis machen, die eine sehr schlechte Note in der AP1 hatten, wenn sie erfahren, dass diese Prüfung bzw. Prüfungsaufgaben rechtswidrig waren? Diese Frage soll jeder für sich selbst beantworten. Achso zum zeitlichen Aspekt. Normalerweise soll(wenn es nicht notwendig ist) der Stoff in der AP1-Prüfung in der AP2-Prüfung nicht nochmal dran kommen. Kurz gesagt, die AP1 und die AP2 hängen zusammen. Je nachdem was die IHK für Prüfungsaufgaben in der AP2 vorgibt, die im Zusammenhang mit der AP1 stehen kann als Rechtsfolge die AP2 ebenfalls als rechtswidrig eingestuft werden. Soviel zum Thema "Dauer eines Rechtsstreites".
  9. Es gibt auch noch andere Punkte, die bei der Prüfungsanfechtung eine Rolle spielen, die jedoch nicht öffentlich sein sollten. Die SQL-Aufgabe hat ca. 25% der Gesamtprüfung ausgemacht. Neben anderen Aspekten steigt der Anteil auf 50%. Danke für den Hinweis mit den mehrfach Posts. Das tue ich auch. Egal was bei der AP1 rauskommt, die AP2 muss ich ja schreiben und auch die Projektarbeit durchführen. Wenn Du behauptest, vor dem Verwaltungsgericht müsste jeder seine Kosten tragen, unabhängig vom Ausgang und ich schreibe, dass dies unzuteffend ist und die entsprechende Gesetzesstelle angebe, dann soll das holzen oder gar "Verdreherei" sein? Du kannst mir nicht die Schuld geben, wenn Du hier falsche Behauptungen aufstellst und ich sie widerlege. Im Übrigen geht es hier nicht um die Ausbildung, sondern um die Prüfung. Und die wird von der IHK durchgeführt. Es wurde hier schon einmal erwähnt. Es gibt Gesetze. An die müssen sich alle halten. Wenn die IHK das nicht macht und hier dann verlangt wird, man solle das hinnehmen und stattdessen lernen, dann brauchen wir in Zukunft gar keine Gesetze/Regelungen mehr, wenn jeder machen darf was er will bzw. was er für richtig hält.
  10. Wenn das noch wo anders vorkommen kann, dann nennen Sie doch die genaue Fundstelle... Ich habe alle Ausführungen mit Fundstellen belegt.
  11. Von Negativtatsachen oder -Beweisen haben Sie schon gehört oder ? Durch das Nichtklagen, ziehen Sie den Schluss, dass sie auch keinen Erfolg gehabt hätten. Eine solche Negativtatsache, lässt sich nicht beweisen, was sie irrelevant macht. Woher wissen Sie, dass ich besser mehr Zeit ins Lernen stecken sollte, bzw, dass ich zu wenig Zeit dafür aufwende ? Sie wissen schon was ein Rechtsanwalt macht oder ? Der kümmert sich um alles, so dass ich mich darum nicht kümmern brauche. Davon abgesehen, lässt sich die Dauer von Gerichtsverfahren auch nicht pauschal vorhersagen. Daneben gibt es ja noch die Öffentlichkeit. Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Es gibt so genannte "Gerichts-Journalisten", die sich in vermeintlich interessante Verfahren setzen und dann berichten, was dort vorgetragen hat. Das ist es wovor die IHK Angst hat. Dass in der bundesweiten Berichterstattung z.B. über heise berichtet wird, dass die AP1-Prüfung angefochten wird, weil sie - allein nach dem Gesetzeswortlaut - rechtswidrig war und darüber hinaus auch noch so viele durchgefallen sind. Gerichte können entsprechende Informationen bei den Beteiligten einholen. Wenn da eine Seite rumzickt, dann kann das in einem schnellen Urteil zu Gunsten des Klägers enden, weil die Beklagte offenbar versucht unschöne Tatsachen zu verheimlichen.
  12. Davon werden Sie erfahren. Hier oder über andere Medien....
  13. ob Chatbots in Gesetze schauen weiß ich nicht. Die AP1 findet im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes statt. (§ 9 FIAusbV) Wer sich hier traut SQL rein zu subsumieren, sollte das besser nicht vor Gericht vertreten. Das könnte böse enden.
  14. Ich könnte jetzt fies sein und fragen, woher Du die Auffassung nimmst, dass bei Verwaltungsgerichtsverfahren jede Partei ihre eigenen Kosten tragen muss. Bevor Du anfängst zu googlen oder ähnliches: Schau mal in § 154 VwGO. Offenbar scheint es hier einige zu geben, denen der Ar*** auf Grundeis geht. Dass ein Prüfling der wegen der rechtswidrigen Aufgaben die Note 5 erhalten hat sich dagegen wehrt ist ein Kreuzzug gegen die IHK und Prinzipenreiterei? Nochmal zum Mitschreiben. Das interessiert Richter nicht, was hier alles kolportiert wird. Sachverhaltsquetsche wie sie hier betrieben wird, kennen Richter auch und ignorieren sie. Politischer Druck wird kommen. Da können Sie sicher sein. Ich versuche mal den Sachverhalt aus Sicht eines regierenden Politikers/Ministers darzustellen: "Deutschland braucht dringend mehr IT-Fachkräfte. Am besten natürlich eigene. Ansonsten muss über Zuwanderung gesprochen werden. [unausgesprochen fühlen sich Politiker zunehmend ratlos, was man machen kann.] Und dann kommt die Organisation, die neue IT-Fachkräfte ausbilden soll und lässt den Großteil der angehenden IT-Fachkräfte durch die Prüfung fallen. Und obendrein waren die Prüfungsaufgaben auch noch rechtswidrig. Die Politik hat (endlich) einen Sündenbock für den IT-Fachkräftemangel: die IHK. Welcher Politiker würde hier widerstehen und nicht gegen die IHK holzen?".
  15. Und das wissen sie woher ? Die wenigsten gehen gerichtlich gegen Prüfungsergebnisse vor. Noch weniger, bei Prüfungsaufgaben, die gesetzeswidrig sind. Solche Klagen sind sehr selten.

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