also wenn du noch unters jugendarbeitsschutz gesetz fällst macht dein ausbilder sich auf jeden fall strafbar, den überstunden sind eigentlich verboten.
kann heute im laufe des tages mal das raussuchen jetzt is es bisssel früh/spät dafür
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sehe gerade das du schon 19 bist
musst mal in deinem arbeitsvertag schaun da muss doch was über tägliche arbeitszeit und das mit den mp3's drinne stehen ansonsten
der weg zur ihk nach einem gespräch mit deinem ausbilder wird sicherlich nicht die schlechteste wahl sein