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TomStar

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  1. Gut, das ist denk ich mal zu komplex für diese simple WiSo Aufgabe. Im der Frage zugrunde liegenden Gesetz steht eindeutig folgendes: Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Er ist insbesondere verpflichtet, 1. die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung aufgetragenen Verrichtungen sorgfältig auszuführen, 2. an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die er nach § 7 freigestellt wird, 3. den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbildenden, vom Ausbilder oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden, 4. die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten, 5. Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln, 6. über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. Da steht nix von Lohnsteuerkarte oder sowas...
  2. Na das is ja mal Quark! Lies Dir mal § 9 BBiG durch, dann hast Du die Lösung. Oder klick hier Das hat doch nix mit dem Alter zu tun, dass Du zur Berufschule gehen mußt, das ist ne Regelung in deinem Ausbildungsvertrag Das Alter ist nur bei der allgemeinen Schulpflicht zu berücksichtigen...
  3. Wenn die jeder bekommt, hätte ich sie auch ganz gern. fischfritze@arcor.de Thanxx

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