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BenNebbich

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Alle Inhalte von BenNebbich

  1. ...und ich dachte immer ich wäre der einzige irre auf dem forum. ...aber wir sind die mehrheit.:cool:
  2. ...wirst aber irgendwann schon mal eine gesehen haben, oder?
  3. ...es gibt keine rügefrist von zwei wochen.
  4. ...dein ansinnen bleibt rätselhaft. ...möchtest du deinen ausbildungsbetrieb verklagen?
  5. ...oder schau auf deine eigene lohnabrechnung.
  6. ...doch, stimmt auf alle fälle. sechs monate nach altem, 24 monate nach neuem recht.
  7. ...die ganze debatte ist obskur und albern. es sind zwei verschiedene lebenssituationen, die sich nicht unbedingt vergleichen lassen. ...die blindgängerquote ist gleich hoch.
  8. ...stoff ist prüfungsrelevant. ...das ganze heisst handelskalkulation. ...rechnet man vom einkaufspreis zum verkaufspreis heisst es vorwärtskalkulation. ...rechnet man vom verkaufspreis zum einkaufspreis heisst es rückwärtskalkulation. ...ist man an einer grösse in der mitte (meist der gewinn) interessiert heisst es differenzkalkulation. ...rechenweg im tabellenbuch.
  9. ...mag sein, dass ich den mund ein wenig voll genommen habe. bei den kaufmännischen berufen (die echten; nicht IT) kann der pa bei überwiegend ausbildungsfremder tätigkeit, das fehlen der prüfungsvoraussetzung feststellen und die mündliche prüfung mit "6" bewerten, was in diesem fall zwangsläufig zur verlängerung der ausbildung führt, denn wenn der azubi die ausbildung nicht verlängert, kann er ja auch kein modifizertes berichtsheft vorlegen. aber bei den kaufleuten, heisst die mündliche auch "praktische übungen" und bezieht sich ausdrücklich auf das im betrieb erlernte. ...ist offensichtlich im it bereich nicht der fall.
  10. entweder bei der ihk hannover oder bei ihk.de gabs mal einen link. bin aber jetzt zu faul zum suchen.:cool:
  11. ...darf dir halt nicht peinlich/unangenerhm sein. du bringst leistung, erwirtschaftest "mehrwert" (für die marxisten unter uns) und daran willst du beteiligt sein.
  12. ...nur wenn er wartet bis zum schluss, kann es sein, dass er die zeche zahlt. wenn der pa das berichtsheft studiert und nur/überwiegend ausbildungsfremde tätigkeiten feststellt, lässt er erst mal den azubi durchrasseln. und dann ist (vielleicht) der betrieb dran.
  13. ...kann es sein, wenn eine betriebsvereinbarung zur beschäftigunhssicherung vorliegt, dass dann auch azubis "gezwungen" sind länger zu arbeiten?
  14. ...wenn es nochmal drankommt, werden die mehrungen/minderungen extra angesagt, oder sind als bestandsveränderungen unter den konten versteckt.
  15. ...der verlag mit den prüfungen heisst u-form
  16. ...das glaub ich auch. aber im forum ist schon verschiedentlich von einer (nachträglichen) verkürzung um ein jahr die rede gewesen. hab leider immer verpennt, dem auf den grund zu gehen. ...bei unserer ihk, gehts zumindestens nicht.
  17. ...das steht in deinem ausbildungsvertrag? das ist höchst ungewöhnlich.
  18. ...scheint ein hardware lehrer gewesen zu sein.
  19. ...auch wenn es in diesem durchregulierten land abenteuerlich klingen mag, es gibt (und gab) keine einheitliche regelung. deshalb - wie weiter oben bereits mehrfach gepostet - rat von der ihk einholen, was in eurem kammersprengel erlaubt ist und was nicht.
  20. ...das ist der springende punkt. mit sehr hoher wahrscheinlichkeit gibt es keine regelung.
  21. ...grundsätzlich brauchst du aber dasd einvernehmen mit deinem ausbildungsbetrieb, da deine probezeit bereits abgelaufen ist.
  22. ...zur ergänzung : bimei ist (wahrscheinlich) umschülerin. ...ansonsten : ganz schön frech, ich persönlich würde dir empfehlen umschulung zu schreiben. an deinem praktikumszeugnis kann jeder personaler erkennen, dass es keine ausbildung, sondern eine umschulung war. das gilt verschärft für umschulungen, die im wesentlichen aus den theoriephasen einers bildungsträgers bestehen. ...im falle einer betrieblichen umschulung, kannst du ausbildung schreiben, solange in deinem arbeitszeugnis nicht das wort umschulung vorkommt. sonst sieht es so als ob du dich schämen müsstest. ...dazu besteht kein anlass.
  23. ...du willst dir ja bloss keine lösung überlegen.
  24. ...das möchte ich - mit verlaub - ins reich der fabel verweisen. ...keine ihk fort- und weiterbildung, egal wie ambitioniert sie angelegt ist, kann es mit dem anspruch und inhalt eines studiums aufnehmen. es ist nicht ausgeschlossen, dass absolventen einer ihk weiterbildung "traumjobs" ergattern, aber sie werden in führungspositionen nie in dem mass vertreten sein, wie dies universitätsabgänger sind.
  25. ...also ich hab (damals) nach zwei (!!) ausbildungen auch noch studiert, und habe es nie bereut. ein studium eröffnet ganz andere horizonte und möglichkeiten. ...ich persönlich empfehle allerdings ein präsenzstudium - es hat den höheren sozialen brennwert.

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