...mag sein, dass ich den mund ein wenig voll genommen habe. bei den kaufmännischen berufen (die echten; nicht IT) kann der pa bei überwiegend ausbildungsfremder tätigkeit, das fehlen der prüfungsvoraussetzung feststellen und die mündliche prüfung mit "6" bewerten, was in diesem fall zwangsläufig zur verlängerung der ausbildung führt, denn wenn der azubi die ausbildung nicht verlängert, kann er ja auch kein modifizertes berichtsheft vorlegen. aber bei den kaufleuten, heisst die mündliche auch "praktische übungen" und bezieht sich ausdrücklich auf das im betrieb erlernte.
...ist offensichtlich im it bereich nicht der fall.