Auch in der TIP AG gibt es einen Betriebsrat, dessen Wahl und Aufgaben im Betriebsverfassunggesetz geregelt sind.
Welche der folgenden Aussagen trifft in deisem Zusammenhang zu?
1. Ein Betriebsrat muss in jedem Betrieb gewählt werden.
2. Der Betriebsrat hat je zur Hälfte aus weiblichen und männlichen Mitarbeitern zu bestehen.
3. Wahlbereichtigt sind nur Arbeitnehmer, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.
4. Erst durch Zustimmung des Betriebsrats wird eine Kündigung wirksam.
5. Bei der Aufstellung des Urlaubsplans hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht
1.--> Betrieb brauch nicht zwingend einen Betriebsrat
2.--> wird nach der Geschlechtsverteilung in der Firma errrechnet (wenn der Frauenanteil bei 10% liegt, dann sollte auch wenigstens 1 Frau in einem Betriebsrat mit 10 Mitgliedern sein)
3.--> ab 18. Jahre wahlberechtigt
4.--> falsch, keine Zustimmungspflicht
Dann kann nur 5. richtig sein.
Gruß La Paz