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FIAE_Prüfling_Teil_A

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  1. Wird ein Antrag abgelehnt, so ist die Ablehung unverzüglich dem Prüfling mitzuteilen. Gleiches gilt für die Genehmigung. Das der PA für die Prüfung des Antrags eine gewisse Zeit (14 Tage) benötigt, wird hier nicht abgestritten. Der Verlauf des Verfahrens bleibt davon jedoch unberührt - (1)Einreichung durch den Prüfling, (2) Prüfung durch den PA, (3) Genehmigung oder Ablehung, (4) mit der Projektarbeit darf begonnen werden oder zurück zu (1)
  2. WIe ich sehe, Du beantwortest Deine Fragen selbst. Im übrigen, siehe Satz 2.
  3. @Interrupt Die Frage "Warum" bezieht sich nicht auf die Ablehnung der IHK. Siehe Satz 2.
  4. Siehe Seite 8 (Leitfaden FISI - IHK Berlin) https://www.ihk-berlin.de/blueprint/servlet/resource/blob/2278680/874184be5b4596dffad15cb4602e70d9/leitfaden-fachinformatiker-systemintegration-data.pdf Hier ein Link zu allen IT-Berufen https://www.ihk-berlin.de/pruefungen-lehrgaenge/pruefungen/ausbildungspruefungen/pruefungsinformationen-fuer-einzelne-ausbildungsberufe/itberufe/linkliste-it-berufe-allg--3940990 Grundsätzlich wäre es schlauer gewesen den Antrag so schnell wie möglich einzureichen; siehe
  5. Projektantrag abgelehnt - was nun? Wiederholend ist zu beobachten, dass Prüflinge ihre Projektanträge mit der Bitte um eine entsprechende "Beurteilung" im Forum posten. Die nachfolgenden Textzeilen beschäftigen sich weniger mit dem Thema - Warum soll ein Projektantrag durch "unbeteiligte Dritte" bewertet werden -, vielmehr soll hier der Frage nachgegangen werden - Was passiert, wenn ein Projektantrag durch den zuständigen PA (Prüfungsausschuss) abgelehnt wird -. Spekulationen zum "Warum" Grundsätzlich ist das Posten der Projektanträge zu begrüßen. Einerseits erlangt der der Autor des Antrags durch seine Veröffentlichung eine gewisse Selbstsicherheit eigene Werke der Öffentlichkeit zu präsentieren, andererseits wächst mit jeder Veröffentlichung die "Datenbank der Projektanträge". Trotzdem bleibt offen, welchen Grund der Wunsch einer Bewertung hat. Eine mögliche Ursache könnte die ungenügende Unterstützung seitens der Ausbildungsverantwortlichen sein. Das ist aber reine Spekulation. Die Frage nach dem "Warum" bleibt somit unbeantwortet. Ablehnung! Was jetzt? Keine hektischen Bewegungen, Schnappatmung vermeiden, ganz wichtig - entspannen. Es ist nichts dramatisches passiert, die Welt dreht sich weiter. Für die Bewertung der Abschlussprüfungen gibt es Regeln. Gleiches gilt für die Bewertung von Projektanträgen. Dazu später mehr. Kleiner Exkurs: Auf der Website des Prüferportals des BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) finden sich viele nützliche Hinweise rund um das Thema Ausbildung/Prüfung. Dort ist zwischen den Informationen zu Prüfungen vor und nach der Umstrukturierung der IT - Berufe zu unterscheiden. Die "alten" Hinweise sind etwas "versteckt". Es wird absichtlich auf einen Direkt-link zur Website verzichtet. Stattdessen wird der Weg des Auffindens exemplarisch beschrieben, um das Rechercheerlebnis zu aktivieren; (1) die Website des www.bibb.de aufrufen, (2) nach unten zum Bereich der "Fachportale" scrollen, (3) dort das "Prüferportal" wählen, (4) diesmal nach "ganz unten" scrollen, um im blauen Footer-Bereich in der Rubrik "Ausbildung" den Punkt "Berufe" wählen, (5) auf der rechten Seite im grünen Bereich "Berufe" den Punkt "Beispiele" wählen, (6)"IT-Berufe" oder "...weiterlesen" wählen. Augenmerk auf - bmb+f Umsetzungshilfen für die neue Prüfungsstruktur der IT-Berufe (PDF, 3,89 MB) Nachdem die innere Ruhe nun wiederhergestellt ist, vorausgesetzt sie ist überhaupt abhandengekommen, ist festzuhalten, dass die Ablehnung eines Projektantrags nichts Schlimmes ist. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift bzgl. der maximalen Anzahl der Projektanträge. So wäre sogar denkbar, nach einem bereits genehmigten Antrag einen neuen Antrag zur Genehmigung vorzulegen; das ist aber ein anderes Thema. Jeder Prüfling sollte folgendes verinnerlichen; eine Ablehnung hat keinen Einfluss auf die Benotung. Was ist also die beste Vorgehensweise? Nun, viele Wege führen nach Rom. So gibt es z. B. den kürzesten Weg. Der schnellste Weg ist oft ein anderer. Daneben kann es noch den "einfachsten" geben. Getreu dem Motto "try and error" sollte jeder Prüfling möglichst schnell einen Projektantrag zur Genehmigung vorlegen, ggf. mehrmals - "alle guten Dinge sind drei". Eines darf nämlich nicht vergessen werden, der PA hat die Ablehnung entsprechend zu begründen. Ist der PA der Auffassung, dass der Antrag z. B. unverständlich ist, so hat er das zu benennen. Wurde der Projektantrag bestenfalls noch am ersten Tag der gesetzten Frist eingereicht, so bleibt genug Zeit für eine entsprechende Nachbesserung. Erscheint dem Prüfling eine Korrektur nicht sinnvoll, so steht es ihm frei, einen gänzlich neuen Projektantrag einzureichen. Wie viele Anträge innerhalb der Frist eingereicht/vorgelegt und abgelehnt werden, ist, wie bereits erwähnt, ohne Bedeutung. Eine willkürliche Ablehnung ist nicht zulässig. Die im Exkurs genannte Umsetzungshilfe baut auf der "alten" Prüfungsstruktur auf. Grundsätzlich ist zu empfehlen, das ganze Papier zu lesen; 474 Seiten. Für Ausbilder und Prüfer ist das Pflichtprogramm. Zeitlich gestresste Prüflinge sollten mindestens die Seiten 27-30, 36-37, 43-48 (Bewertung der Projektanträge), 56-75 (Bewertung der Projektarbeit) lesen. Beispiele zu Projektanträgen und Dokumentationen (alle Berufe) sind ab Seite 123 zu finden. Persönliche Bemerkungen Viele IHK haben die Vorgaben des BiBB in eigene Anwendungshinweise/Leitfaden eingearbeitet. Stellt die eigene IHK nichts bereit, kann eine andere als Vorlage herangezogen werden. Die Berufsausbildung/Umschulung ist bundesweit einheitlich geregelt. Abschließend einige Sätze in Richtung der Ausbildungsbetriebe. Es ist durchaus vertretbar von einem Auszubildenden auf den letzten Metern seiner Ausbildung eine gewisse Selbständigkeit zu erwarten, diese Erwartungshaltung darf jedoch nicht grenzenlos sein. Spätestens im Falle einer Ablehnung ist die Grenze erreicht und der Ausbildungsbetrieb hat seine Verantwortung wahrzunehmen. Hier hat der Betrieb die Pflicht die Entscheidung des PA einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, um anschießend ggf. tätig zu werden. Hinweise für die Prüflinge gem. FIAusbV v. 28.02.2020 (BGBl. I S. 250) Um die "neuen" Hinweise zu finden, kann die Suchfunktion nach (3) benutzt werden.
  6. Nicht wirklich, es ist ein unterschied zw. Note 4 und Note 2. Gleiches gilt für Note 3 ;-). So wie ich das sehe, brauchst Du 2 Punkte zum upgrade, deher lass dir deine Akte zeigen und entscheide dann, ob Du in ein Widerspruchverfahren gehst oder nicht. Ich weiß wie alt Du bist. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Junge Leute oft die o. g. Meinung vertreten. Ich kann dir nur raten, die Akte einzusehen. Kosten nichts oder nur peants. Es hat keine negative Auswirkung auf deine Prüfung. Du kannst also nur gewinnen. Auf jeden Fall solltest Du damit nicht lange warten, weil die Widerspruchsfrist nur einen Monat beträgt. Rede mit jemandem aus deinem engeren Umfeld. Schilder demjenigen die Sache detailliert, d. h. mach es deutlich klar - 2 Punkte und Note 2. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Du in GA1 oder GA2 noch Punkte nachfordern kannst. Bei WISO wird das anders sein - wg. MCQ. Aber bei "fill in the blanks"... zwei Punkte hier, ein Punkt dort, da auch noch einer usw. schon hast Du zehn zusätzliche eingesammelt. Du hast 82 in Teil A, gesamt 79, d.h. Teil B hast Du mit 76 Punkten gemacht. Das sind vier gewichtete Punkte zu wenig, also von möglichen 200 Punkten in beiden GA brauchst Du 10 Punkte; es sind insgesamt acht Handlungsschritte mit "Freitextantworten"... Du musst Dich nur trauen. Fressen oder gefressen werden. Persönlich bin ich der Meinung, jeder sollte sich seine Akte zeigen lassen, unabhängig vom Ergebnis; bei 100% ist es natürlich nicht notwedig.
  7. Geht es dir ums Geld oder um die Stellenbeschreibung?
  8. Wenn ein OP laut Stellenbeschreibung die Arbeit des Bachelors macht, das Geld eines Facharbeiters annimmt, ... wer ist da schuld? 😉 Aber ich verstehe Dich.
  9. Die Entgeltgruppe wechselst Du bei entsprechender Qaulifikation gem. Stellenbeschreibung. Oder?
  10. ÖD geht streng nach Richtlinien vor. FIAE nach Ausbildung = entsprechende Entgeltgruppe Stufe 0 (oder 1), dann nächste Stufe (bis 6 oder so), dann nächste Entgeltgruppe. ÖD orientiert sich am EQR/DQR, weil Du sonst z.B. ausländische Abschlüsse nicht einstufen könnstet.
  11. Und wo liegst Du bzgl. Gehalt? Ich meine: 3 - 4 (Tendenz 4)
  12. Woher stamm diese Tabelle? Nimm doch den offiziellen EQR (DQR - Deutscher Qualifikationsrahmen), dann hast Du etwas Einschlägiges. 4 - FI 5 - Spezialist 6 - Operative Professionals (vgl. Meister/Bachelor) FIAE + 1 Jahr Berufserfahrung + IHK-Prüfungen zum OP = 6 (s. IT-FortbV) es geht bis 8
  13. Ohne jetzt genauer nachzuschauen meine ich... beim AGG gibt es Beweislastumkehr. Solche Fragen sind unzulässig. Das gilt auch bzgl. der Religion. Zwar benötigt ein AG diese Angabe um seine gesetzlichen Pflichten erfüllen zu können, aber zum Zeitpunkt der Bewerbung resp. im Bewerbungsgespräch ist er noch kein AG.
  14. Alle It-Berufe haben gemeinsame Ausbildungsinhalte. Siehe Prüfungsteil B - GA2. Als ITSE bist Du einem FISI im Vorteil, denn, wenn ich mich nicht irre, ITSE gilt als eine Elektrofachkraft; FISI nicht. Daher ein klares: JA.

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