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tyrion

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  1. Tach zusammen, da dies bereits meine zweite Ausbildung ist und ich vorher "Sozialversicherungsfachangestellter" war (nur zur Info das sind unter anderem die Sachberarbeiter bei Krankenkassen) wollt ich hier doch mal das ein oder andere berichtigen. Mutterschaft: 6 Wochen vor der Entbindung, für den Entbindungstag selbst und 8 Wochen nach der Entbindung gilt die sogenannte Mutterschutzfrist (ausnahme Frühgeborene da sinds 12 Wochen danach). Während dieser Zeit zahlt die Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 25,- DM (kenn die Euros nich, iss schon zwei Jahre her). Diese zahlt sie im Auftrage des Staates. Die 25 ,- DM berechnen sich aufgrund des Netto Entgeltes. Wenn das tägliche Netto Entgelt über 25,- DM liegt zahlt der AG die Differenz bis zum regelmäßigen Netto-Gehalt. (Das ganze gilt für alle ARBEITNEHMERINNEN => Beschäftigte). Erziehungsurlaub: Dieser ist gestzlich geregelt und steht Mutter und/oder Vater zu. Maximale Zeit von 3 Jahren, wobei sich das Mutter und Vater teilen können oder einer alleine. Erziehungsgeld: Hier besteht ein Anspruch auf 24 Monate. Die ersten 6 Monate erhält man meines wissens garantiert, danach ist das abhängig vom Familieneikommen. Auf etwaige Sonderregelungen wie: Hausfrauen, beschäftigte Studenten und Beamte, .... gehe ich nicht näher ein. So ich hoffe ich hab hier ein wenig Klarheit reingebracht. Sollte sich da was in den letzten zwei Jahren meiner Informatikkaufmann-Ausbildung geändert haben bitte ich um Korrektur

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