ALG bekommst du keines, da du selbst gekündigt hast.
Ob dir in der Sperrzeit ein Überbrückungsgeld anerkannt wird weiß ich nicht. Spätestens nach deiner Sperre würdest du zumindestens eins bekommen, wenn dein Businessplan durchgeht.
Berechnet wird soviel ich weiß (wieder mal zu bimei schiel ) der durchschnittliche Jahreswert.
Falls dein Überbrückungsgeld genehmigt wird, dann bekommst du sechs Monate lang soviel ALG wie dir zusteht + 60/65/70% (schlag mich tot, ich weiß es nimmer. Ist schon zu lange her und kann sich ja wieder geändert haben).
Aber eine Frage hätte ich noch. Warum um Himmelswillen willst du dich selbständig machen? Glaubst du, du hast die bahnbrechende Idee, die keiner hat und mußt dir kein Bein ausreissen?!? Ist denn das Übernahmeangebot so schlecht? Ich mach den Mist schon über 1 Jahr. Kenne keine Feiertage, späte Feierabende und selten mal ein intaktes WE. Ich mach`s zwar gern, aber reich werde ich davon nicht. Da hätte ich als AN ein ruhigeres Leben und mit Sicherheit vom Geld her mehr übrig.