Hallo,
meines Wissens musst du der Bundeswehr deinen geänderten schulischen Status mitteilen,
unterlässt du das, und das KWEA erfährst dies erst 2005, ist "es" wahrscheinlich ein wenig "sauer" und zieht dich erst recht ein.
Von der "Unabkömmlichkeit" und ähnlichen Geschichten halte ich nicht viel,
das klappt viel seltener als man annimmt.
Ich habe damals von meinem Ausbildungsbetrieb gesagt bekommen, das sie meinen Ausbildungsplatz nicht freihalten können, wenn ich zur Bundeswehr gehe.
Mit diesem Schreiben bin ich zum Anwalt gegangen und habe geklagt (da gibts einen Paragraphen der sich kann sinnvoll anhört(e) ),
im Endeffekt hatte ich aber nur die Anwaltskosten am Hals und musste trotzdem zum Bund.
Soweit ich weiss, zumindest war es damals noch so, dürfen Realschüler erst eine Ausbildung machen, bevor sie eingezogen werden.
Also spiele mit offenen Karten und sag dem KWEA Bescheid, dann ersparts du dir im Endeffekt ne Menge Ärger.
Gruß
Terran Marine