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CtrlAltAudrey

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  1. Guten Tag, ich habe meine Ausbildung als Informatik Kaufmann 2019 angefangen. Nun waren im Mai 2022 die schriftlichen Prüfungen. GA2 und WiSo habe ich bestanden, GA1 leider nicht (23% / Note 6). Nun war diese Woche meine Mündliche Prüfung (Projektpräsentation und Dokumentation), da ich leider seit 2 Wochen krank bin musste ich diese absagen. Denn wenn man krank ist sollte man im Bett liegen. Nun zu meiner eigentlich Frage: Heute bekam ich die Meldung von der IHK das ich um 12 Monate verlängern müsste wenn ich meine Krankmeldung/mein Attest nicht zurückziehe. D.h. Januar 2023 Mündliche Prüfung & Mai 2023 schriftliche Nachprüfung von GA1. hier nun ein Auszug aus der E-Mail: „Wenn Sie bei dem Attest bleiben, haben Sie einen unterbrochenen Prüfungsverlauf, d. h. Sie holen den versäumten Teil im Januar 2023 nach, um Ihnen dann mitzuteilen, dass Sie durchgefallen sind (aufgrund Ihrer Ergebnisse im schriftlichen Bereich kann auch keine Ergänzungsprüfung daran was ändern!). Wenn Sie aber sagen, Sie ziehen das Attest zurück, dann bekommen Sie für den Bereich Präsentation/Fachgespräch 0 Punkte, sind dann durchgefallen und können dann im Winter 2022 in die 1. Wiederholungsprüfung gehen.“ Ist eine 12 Monate Verlängerung in diesem Fall legitim? LG

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