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@charmanta war wie immer schneller, aber ich gebe ihm in allen Ausführungen recht. Mit den entsprechenden Korrekturen sollte der Antrag durchgehen. Ich würde aber ergänzen: "Als mögliche Lösungen betrachte ich bereits die Tokenbasierte, Biometrische und Zertifikatsbasierte Authentifizierung sowie weitere, noch durch Recherche zu eruierende geeignete Methoden." Immer offen für neues sein, das schadet dem Projektantrag nie, auch wenn man dann keine geeigneten weiteren Alternativen findet.
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pantrag_fisi Projektantrag: Server-Konsolidierung und Umzug in neues Netzwerk
JMilanese antwortete auf TheKeyToo's Thema in Abschlussprojekte
Sehe ich genauso, Projekt passt eher zum IT-SE als zum FI:SI, mit viel Mühe könnte man vielleicht? noch retten, aber ich sehe da wie meine Vorschreiber wenig Ansatzpunkte. Ich zitiere da sehr gerne einmal die aktuelle Prüfungsordnung: § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2. Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3. Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4. IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5. Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6. Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren. Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden. (3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und 2. seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen. Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. (4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten: 1. die Bewertung für den ersten Teil mit 50 Prozent und 2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 50 Prozent. Du musst von (2) alle 6 Punkte in Deiner Projektarbeit erfüllen und der Projektantrag sollte auch erkennen lassen, dass Du alle 6 bearbeiten wirst. Also immer Lösungsalternativen, immer auch eine wirtschaftliche Betrachtung aus Sicht des Kunden (und auch aus Sicht Deines Betriebes) und sehr viel eigene Analyse der Pain-Points. Mir fehlen in Deinem Projektantrag insbesondere die Punkte 1,2 und 5 von §20 Absatz (2) der PO für den FI (neue Verordnung). -
Projektantrag FIAE zum 2. Mal nicht genehmigt...
JMilanese antwortete auf northsnow's Thema in Abschlussprojekte
Würde ich mit dem, was sich aus dem Text hier ergibt, auch weiterhin nicht genehmigen. Ohne kompletten Antrag ist das sehr schwer zu beurteilen. Also hilft wohl nur eins: Risiko und den neuen Antrag bei der IHK einreichen - hier können wir Dir mit den vorgegebenen Einschränkungen nicht weiterhelfen. -
Projektantrag FIAE zum 2. Mal nicht genehmigt...
JMilanese antwortete auf northsnow's Thema in Abschlussprojekte
Datenmengen, Formate und Inhalte gehören nicht in den Projektantrag, sondern als Ergebnis der Soll- und Ist-Analyse in die Projektarbeit. Die Soll-Analyse sollte ja vor Projektbeginn noch nicht durchgeführt worden sein und es gilt: kein Projektbeginn vor Genehmigung! -
Projektantrag FIAE zum 2. Mal nicht genehmigt...
JMilanese antwortete auf northsnow's Thema in Abschlussprojekte
Hier fehlt doch wieder fast alles gemäß §12 PO FI: § 12 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, (sehe ich hier leider aus dem Antrag heraus nichts) 2. eine Projektplanung durchzuführen, (sehe ich rudimentär) 3. eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, (fehlt mir ganz im Antrag) 4. eine Softwareanwendung zu erstellen oder anzupassen, (ok) 5. die erstellte oder angepasste Softwareanwendung zu testen und ihre Einführung vorzubereiten und (ok) 6. die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentieren. (ok) Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 80 Stunden. (3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, (dieses ist die mündliche Prüfung) 1. die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und 2. seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen. Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Du must aus dem ersten Teil ALLE 6 Punkte sowie - falls notwendig (und da würde ich auch einmal immer drüber nachdenken) insbesondere zusätzlich auch den Datenschutz mit betrachtetn. Ebesno muss die Zeitplanung valide und nachvollziehbar sein. Das ist sie für mich auch nicht (viel zu hoher Zeitaufwand für ein paar SQL-Scripte oder aber das ganze Projekt ist nicht richtig beschrieben). Auch hast Du schon eine Ziellinie in der ENtscheidung des Lösungsweges getroffen, obwohl der ja erst im Projekt erarbeitet werden solll, also kein Projektcharakter mehr, sondern Abarbeitunge iner Arbeitsliste. -
Machbarkeitsstudie wäre für mich, wenn alles andere mit berücksichtigt würde, nicht unbedingt ein KO-Kriterium. Aber hier fehlen wieder verschiedene Dinge: Alternativenvergleich, kaufmännische Punkte, Soll-Analyse mit Ursachenforschung und Variantenvergleich etc. Ich würde hier ein negatives Votum abgeben.
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pantrag_fisi Projektantrag: Migration bestehender Fernwartungsrouter auf neuen Server
JMilanese antwortete auf LacheD's Thema in Abschlussprojekte
Ergebnisoffen meint, dass der Weg und die Lösung nicht Bestandteil der Projektanforderung sein dürfen, weil dann ist es kein Projekt mehr, sondern eine Arbeistabarbeitung. Beispiel: Zulässiges Projekt (grob): Kunde hat Probleme, dass in seiner Infrastruktur das Arbeiten sehr langsam ist. Projektinhalt: Analsyse der Umgebung, Analyse der Netzwerke, des Serves, des Clients, mögliche Lösungen für die gefundenen Probleme erarbeiten, bewerten, vergleichen, vorschlagen, durchführen. Nicht zulässiges Projekt (grob): Kunde hat Probleme, dass in seiner Infrastruktur das Arbeiten sehr langsam ist. Projektinhalt: Austausch von Server und Clients gegen aktuelle Hardwar, Installation. Warum ist letzteres nicht zulässig? Weil sich der Prüfling nicht nachweisbar mit der problematik auseinandergesetzt hat, die Ursachen nicht herausgearbeitet hat, keinen wirtschaftlichen Vergleich angestellt hat, die Problemlösungsmöglichkeiten nicht selbstständig herausgearbeitet hat. In der projektarbeit ist die Durchführung sozusagen nur das Abfallprodukt der eigentlichen prüfungsrelevanten Projektinhalte:Soll-Analyse, Problemerkennung, Lösungsmöglichkeiten eruieren, Alternativen vergleichen, aufgrund der Lage eine sinnvolle Alternative vorschlagen. Netzwerkkabel stecken und PCs austaschen oder Upgraden kann man auch ohne IT-Ausbildung, die im vorherigen Absatz beschriebenen Tätigkeiten sollst Du aber in der Ausbildung gelernt haben. -
pantrag_fisi Projektantrag: Migration bestehender Fernwartungsrouter auf neuen Server
JMilanese antwortete auf LacheD's Thema in Abschlussprojekte
Leider ja - kaum noch zu retten. Schaue einfach mal in die Prüfungsordnung, da steht ja drinnen, was Du alles amchen musst in Teil 1 des Projektes (und das ist die Projektdurchführung und -Dokumentation). Auf jeden Fall Dein neues Projekt unbedingt ERGEBNISOFFEN formulieren und auch die kaufmännischen Punkte eindeutig herausstellen -
Hmmmm. Die Prüfungsordnung sagt folgendes: § 20 Prüfungsbereich "Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration" (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2. Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3. Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4. IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5. Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6. Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren. @charmanta@ickevondepinguin@skylake@Voller01Wo seht ihr hier §19 FIAusbV nicht erfüllt? Die technischen Aspekte au §19 Abs. (2) Satz 2 hat er ja eigentlich implizit auch inkludiert. Ich würde den Antrag genehmigen und davon ausgehen, dass die technische Machbarkeit bei dem Thema selbstverständlich mit betrachtet wird. Wo mache ich jetzt den Denkfehler?
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So frustriendend muss es ja nicht sein. Zum Beispiel schreibst Du nicht in den Projektantrag, dass Du über eine USV absichern möchtest, sondern Du solltest schreiben "Prüfung verschiedener Möglichkeiten zur Absicherung der Lauffähigkeit"... und da kann dann ja in der Arbeit als Ergebnis eine USV rauskommen (aber Du solltest dann auch beschreiben, warum USV notwendig ist und sich das auch rechnet, weil Alternativen wären dann ja Stromunterbrechung -> nicht Arbeitsfähigkeit -> Kosten in Höhe von x bei einer Ausfallwahrscheinlichkeit von Y, Alternative wäre auch einfach alle mit Laptops auszustatten -> Akkubetrieb usw.) Das ist gemeint mit "Analyse, Bewertung, Recherche, Empfehlung". Also nicht im Projektantrag schreiben "Ich will eine USV als Lösung", sondern "Ich möchte, dass der Arbeitsunterbruch möglichst gering ist und untersuche hier Alternativen, um eine Empfehlung geben zu können".
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Für mich sieht das jetzt gut aus (und ja @charmanta, ich habe am Anfang schon gesehen, dass es sich um einen FI:AE-Antrag handelt 🙂) Und nein @fi_it, bitte niemals Firmennamen erfinden, da sollte schon der tatsächliche Auftragnehmer drin stehen. Oder wie handeln dieses die anderen IHKs und Prüfungsausschüsse? Echtname lässt doch häufig besser beurteilen, ob die Massnahmen und Entscheidungen sachgerecht sind und IHK und PA sind ja zur Geheimhaltung verpflichtet....
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Aus meiner Sicht zu viele Vorbelegungen, die Du eigentlich erst im Projekt durch Evaluation verschiedener Möglichkeiten und dann Bewertung und Entscheidung setzen solltest (also nicht in dem Projektantrag bereits vorgeben), so zum Beispiel Web-Oberfläche, node.js, usw. Außerdem fehlt aus meiner Sicht: Betrachtung und Vergleich des Status Quo (lohnt sich eine Veränderung überhaupt) und - da neue PO - wo ist die Betrachtung des Datenschutzes? Besser einmal mit erwähnen. Und (wieso auch immer viele Prüflinge das machen): der PA kann besser Deine Entscheidungen beurteilen, wenn der Firmenname usw. nicht anonymisiert ist (Personendaten sollten natürlich anonymisiert werden). Zur Erinnerung: der Prüfungsausschuss unterliegt mit der Ernennung auch einer Verschwiegenheitsverpflichtung und darf keine Informationen aus den Projektarbeiten nutzen, gleiches gilt für die speichernde IHK. Aus meiner Erfahrung hätten sich viele Prüflinge einen Gefallen getan, die Namen zu nennen, da man dann besser abschätzen kann, ob die Entscheidungen innerhalb der Projektarbeit auch sachgerecht sind. Ansonsten könnten die Nachfragen zu dem "Warum?" schon ungewollt in die Tiefe gehen. Was meint die Gang dazu? @charmanta @ickevondepinguin@skylake@allesweg
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Projektantrag - FI-Systemintegration in Ludwigshafen
JMilanese antwortete auf IT_Umschulung's Thema in Abschlussprojekte
Aus der jeweligen Ausbildungsordnung. Bei uns (teilweise sind die IHKs mit unterchiedlichen Nummerierungen zu gange) in §18 in Kombination mit §20 und dem dazugehörigen Prüfungskatalog. Datenschutz ist dort unter dem Bereich "Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen" (hier unter qualitativ) und "Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen" (spricht für sich) im Prüfungskatalog subsummiert. Dieses war in der alten PO nicht vorhanden, insofern neu und leider in den ersten Prüfungen nach neuer PO gerne vergessen, das mitzubetrchten, -
Projektantrag - FI-Systemintegration in Ludwigshafen
JMilanese antwortete auf IT_Umschulung's Thema in Abschlussprojekte
Also mir fehlt da folgendes: Datenschutz!!! (ist so laut neuer PO!) Eigene Leistung, Varianten zu vergleichen, zu bewerten und gewichten (sehr wichtig!) die kaufmännische Sinnhaftigkeit des ganzen (ja, der FI:SI ist ein kaufmännischer Beruf!), d.h., lohnt sich das Ganze überhaupt (Vergleich mit dem Status Quo). Für mich ist die Analysephase zu knapp -
Ich vermute hier gleiches, was @ickevondepinguinund vermute leider auch, dass das Projekt bereits umgesetzt wurde, aber das fällt ja spätestens in Projektarbeit und Fachgespräch meistens grausam auf. So wie der Projektantrag hier grob umrissen wurde fehlen eh einige wesentliche Bestandteuile. so dass eventuell auch deswegen eine Ablehnung erfolgen könnte.
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@clo... das ist leider nach der alten Prüfungsordnung, die neue ist teilweise etwas anders ausgerichtet. Zum Beispiel fehlt dort überwiegend das Thema Datenschutz und auch teilweise die Kernvoraussetzung "offene Entscheidung" mit der damit verbundenen Notwendigkeit des ergebnisoffenen Analysierens. Einige der Themen würden heute nicht mehr zgeleassen werden.
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Aus meiner Sicht wäre das Thema grob genehmigungsfähig, aber es gibt diverse Stolpersteine. Wichtig ist, dass Du auch im Projektantrag keine vorgebene Lösung bringst, d.h. "Umzug zu xxxx (fest) ist stark problematisch, dann kannst Du nur noch verschiedene Wege beachten und bewerten, was zu wenig sein könnte. Lass die Zielplattform offen und entwickle die Idee der Zielplattform (andere Cloud, anderer AWS-Instanz, private CLoud, OnPremises, Hosting-Dienstleister, nichts verändern) und bewerte auch die Schritte hierzu, dann passt es sogar sehr gut aus meiner Sicht! Nachteilsausgleich: nur wenn der Nachteil wirklich Auswirkungen hat auf die Projektdurchführung (und da wäre mir jetzt keine Einschränkung bekannt) kann es nach Beantragung und nach Genehmigung durch den PA eventuell eine Zeit-verlängerung geben. Was wäre denn Dein auszugleichender Nachteil? In der Regel wäre eher eine Verlängerung von Präsentation und Fachgespräch bei entsprechendem Nachteil möglich, eigentlich aber nicht bei der Projektdurchführung (den 40 Stunden) Ansonsten haben @charmantaund @ickevondepinguinschon sehr gute Tipps gegeben.
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Unbedingt Alternativen recherchieren, bewerten, vergleichen und einen Vorschlag machen. Die zu implementierende Lösung darf dann durchaus mit dem Hinweis "Chef wollte es so" durchaus anders ausfallen, aber Du musst ja nachweisen (laut PO), dass Du verschiedene Lösungsansätze ermitteln, bewerten, vergleichen, entscheiden und implementieren kannst. Und auch die Sinnhaftigkeit einer Umsetzung bewerten kannst, also nie den Staus Quo im Vergleich vergessen!
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Hmmmm.... past meiner Meinung nach nicht in die PO für den IT-SE., wäre eher für FI:SI passend, schaue einmal in die PO für den Beruf, da sind die Leitplanken aufgeführt. Und: auch für den IT-SE gilt seit der neuen PO: Datenschutz mit berücksichtigen in der Projektarbeit (also bei IT-SE auch durch physische Massnahmen zur Sicherung).
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Bin da der Meinung von @charmanta, aber esa fehlt (liebe Leute, Pflichtinhalt seit der neuen AO für alle IT-Berufe) noch das Thema Datenschutz im Antrag.
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Teil 1 gestreckte Abschlussprüfung FISI/FIAE
JMilanese antwortete auf HagenAlwin's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Das Thema der AP 1 ist immer "Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes", nicht nur im Frühjahr 2023. Die Prüfung ist berufsfeldübergreifend für alle IT-Berufe gleich! Es können also auch alle Lernfeldinhalte der berufsübergreifenden Inhalte abgefragt werden, insofern ist die Dokumentation vom U-Form Verlag sicherlich nicht die schlechteste Basis. Ansonsten schaue Dir doch in dem (Dir sicherlich ausgehändigten) Ausbildungsplan alle Inhalte der ersten 18 Monate an (also Phase I, falls Dein Bildungsträger für die Umschulung einen eigenen Plan mit verkürzten Zeiten erstellt hat), die können alle drankommen. Klingt zwar nach viel, aber wenn man es sich anschaut, ist es echt überschaubar und nicht so detailliert wie in AP2. -
Ja, auch aus meiner Sicht fehlt da etwas die Tiefe. Außerdem hast Du folgenden Punkt vollkommen vergessen zu beleuchten (ist ZWINGEND für alle IT-Berufe): Datenschutz! Mehr fachliche Tiefe erreichst Du in diesem Projekt doch eher durch Punkte, die tatsächlich eher in die KfDM-Richtung gehen müssten und somit auch nicht zielführend. Spinnerte Idee: Betrachtung von Funkübertragungswegen, Auswirkungen auf menschliche Körper usw., Schutzmassnahmen hierzu, Massnahmen für unterstützende Techniken etc., aber das würde wahrscheinlich den zeitlichen Rahmen komplett sprengen. Was meint ihr? @ickevondepinguin @skylake @charmanta ?