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JMilanese

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Alle Inhalte von JMilanese

  1. Ihr glaubt aber andererseits auch nicht, wieviele dieser "Mängel" wir in den PAs tatsächlich aufdecken und auch schon Anträge mit unrealistischen Zeitplänen nicht genehmigen, Textpassagen abgleichen (da gibt es diverse Anhaltspunkte, die zu erkennen sind, wenn fremdes Material verwendet wurde). Sicherlich gibt es auch genug, was nicht auffällt, aber die Beschäftigung mit dem Thema lässt sich gut im mündlichen Gespräch abklopfen und auch da kommt viel zum Vorschein, was nicht zur Arbeit passt. Vieles rächst sich dann in der Note bis hin zur Betrugsannahme. Den Durchführungszeitraum zu checken wird in der Tat schwierig, aber dafür unterschreibt auch der Betrieb. Ich würde hier keinem empfehlen, zu selbstsicher zu manipulieren. 🙂
  2. Gebe ich @charmanta recht.Passt im großen und ganzen. Nur die Festlegung auf OTRS würde ich etwas offener gestalten.
  3. Die Fragen stellt der Prüfumgsausschuss vorher zusammen, Basis ist der Ausbildungsplan und unter Umständen Dein Berichtsheft (nach dem Motto, was er im Betrieb gemacht hat, sollte er ja auch können). Eventuell auch IT-Fragen, die im Zusammenhang mit Deinem Berufbild und der Tätigkeit Deines Ausbildungsbetriebs stehen. Eine Vorbereitung mithilfe alter MEP-Protokolle mag für das Verständnis zwar sinnvoll sein, eine Vorbereitung ist aber kaum möglich, außer der Empfehlung an Dich und @ShoEnwy: Schaut Euch auf jeden Fall alle Basics sehr genau an, technisch und kaufmännisch!
  4. Korrekt, unter 56% -> durchgefallen
  5. Also nochmal für alle, die nicht in der lage sind, die dem Ausbildungsvertrag zugeordnete Prüfungsordnung zu lesen und zu verstehen. Du benötigst im Bereich GA1 43 Punkte insgesamt, um noch gerade so zu bestehen. Die Note wird nach der MEP im Verhätnis 2:1 aus der schriftlichen NOte und der Note der MEP gebildet. Also fließen Deine 36 Punkte aus der schriftlichen Note mit 24 Punkten in die Note nach MEP ein. Du benötigst 43 Punkte, d.h. es fehlen Dir noch gewichtet 19 Punkte (43 zum Bestehen - 24 gewichtet aus der schriftlichen Prüfung). Da diese zu einem Drittel dann in die Note GA1 nach MEP einfließen werden aus den 19 Punkte gewichtet über einen ganz einfachen Dreisatz 59 Punkte in der MEP. Also Nte GA1 gesamt = 36 : 2 + 57 : 3 = 43 Punkte overall, Und vergiss nicht, alle Noten der schriftlichen Arbeiten sind gewichtet, Du brauchst also mitnichten 3 Punkte, sondern gewichtet 15 Punkte als Ergebnisverbesserung der GA1. Und geprüft wirst Du nicht auf 56%, sondern immer auf 100% .-)
  6. Er muss doch 43 Punkte NACH MEP im GA 1 haben, also (36 * 2 + x)/3 =43, macht eine Note in der MEP von 57 Punkten mindestens. (Es ist im Verhältnis 2:1 zu gewichten, das gewichtete Ergebnis mus mindesten 46 sein 🙂 Also muss da in der MEP eine gute 4 bei rumkommen, keine 46 Punkte!
  7. Das sit doch jetzt wieder diese elendige "alles immer und alles kostenlos" Mentalität. Es gibt wichtigeres als die Prüfungsstatistik (die wird auch schon irgendwann freigeschaltet werden), andere Bereiche sind nach dem Cyberangriff wichtiger wieder freigegeben zu werden (Ausbildungs- und Auszubildenden-Bereich ist ja mittlerweile wieder online 🙂 Nehmt Euch doch nicht immer alle so wichtig und schaut auch einmal auf die Anforderungen und Herausforderungen anderer Beteiligter. Es gibt auch nirgendwo einen Rechtsanspruch auf eine solche Statistik, reine freiwillige Leistung!!!
  8. Also: Im Übrigen ist der Auszubildende nur dann freizustellen, wenn ein Arbeitstag der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. An einem Montag als Prüfungstag geht wohl kaum ein Freitag unmittelbar voraus. (Das Wort "unmittelbar" ist hier die Stolperfalle)
  9. Ok, bei uns bei der IHK bekomen die Prüflinge ihr Zeugnis und die Ergebnisse erst Tage später in einer zentralen Veranstaltung. Ansonsten gilt: die Rückkehrpflicht in den Betrieb gilt nach nur nach Aufforderung durch den Arbeitgeber, zum Beispiel durch Übernahme.
  10. Wenn nichts anderes mit dem Betrieb vereinbart ist: ja! Auch nach der mündlichen Prüfung! Und wenn es zeitlich passt musst Du sogar vor den Prüfungen noch in den Betrieb. Aber wie gesagt: ein freundliches Gespräch mit Betrieb / Ausbilder kann das ja übersteuern.
  11. Richtig lesen bitte. §15 Absatz (1) Satz 4 regelt die Freistellung für die Prüfung §15 Absatz (1) Satz 5 regelt die Freistellung am Arbeitstag, der unmittelbar der schriftlichen Prüfung vorangeht (d.h., wenn die Prüfung montags ist... Pech gehabt, der unmittelbar vorhergehende Tag ist ein Sonntag) §15 Absatz (2) Satz 4 definiert dann zu §15 Absatz (1) Satz 4 die Dauer der Freistellung und die Anrechnung der Zeit auf Deine Arbeitszeit an den Prüfungstagen (d.h. an den Tagen der Prüfung bist Du nur freigestellt für die Dauer der Prüfung inklusive Pausen und - impliziert hier - der Anreisezeit, davor und danach hast Du eigentlich im Betrieb zu erscheinen!!! §15 Absatz (2) Satz 5 definiert dann zu §15 Absatz (1) Satz 5 die Dauer der Freistellung und die Anrechnung der Zeit auf Deine Arbeitszeit am Tag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. Steht eigentlich ganz klar formuliert im Gesetz.
  12. Da war @Chief Wiggum schneller 🙂 Anspruch nur für den Tag VOR der schriftlichen Prüfung, für die mündliche Prüfungh nur WÄHREND der Prüfung (also nicht den ganzen Tag), gleiches gilt für die schriftlichen Prüfungstage: Freistellung nur für die Prüfungszeit. Das ist gesetzlich und nicht IHK-intern geregelt. Es kann aber eine für den Prüfling bessere Regelung bestehen, wenn er minderjährig ist (siehe JArbSchG) es eine bessere tarifliche Vereinbarung gibt (wie zum Beispiel im öffentlichen Dienst) es eine bessere betriebliche Vereinbarung gibt oder man einfach mal nett fragt, ob es - obwohl kein Rechtsanspruch besteht - nicht doch möglich ist, am Vortag der mündlichen Prüfung auch freizubekommen (wenn der Azubi gut ist wird da kein Betrieb nein zu sagen)
  13. Da gebe ich Dir recht.... deswegen sprach ich ja auch vom "Aufbohren" des Projektantrages, um den klarer genehmigungsfähig zu machen.
  14. Beide Themen wären nach "Aufbohren" durchaus genehmigungsfähig. Du musst nur wesentlich stärker herausstellen, dass: - noch keine Lösung beschlossen wurde - Du diverse Lösungen mit einander vergleichen wirst und Vor- und Nachteile darstellst - Machbarkeit und Umsetzbarkeit evalueirt werden - die technischen Wege für die ALternativen auch beschreibst - und natürlich auch nachvollziehbar begründest, warum Du welche Lösung präferierst Du sollst ja nicht in der Projektarbeit zeigen, dass Du ein vorgegebenes Projekt abarbeiten kannst, sondern, dass Du eine Problemstellung im Rahmen der Projektarbeit bewerten, analysieren, Lösungen finden und evaluieren kannst und eine Lösung empfehlen bzw. idealerweise durchführen kannst.
  15. Nö, bestanden hast Du erst, wenn Du ausreichend Punkte in allen notwendigen Prüfungsbereichen erzielt hast. Selbst mit einer 5 in der AP1 kann man noch locker bestehen
  16. Doch, man kann davon ausgehen, dass alle Betriebe die Pflicht-Inhalte vermitteln teilweise koordiniert mit der BS. Nur weil Du es hier zum x-ten Male verdrehst darstellst wird Deine Aussage leider auch nicht wahrer. Nope, die BS hat durchgeführt, die Aufgaben wurden aber schon immer von einem Ausschuss beschlossen. Die waren früher dezentral und jetzt zentral, aber auch hier erzählst Du leider nicht die ganze Wahrheit. Nope, kein Vertrag. Schau Dir doch einmal die regelegungen zu einem Vertrag an... das ist sogar Ausbildungsinhalt btw. 🙂 Die Berufsschule ergibt sich aus der gesetzlichenn Regelung laut BBiG und nicht aufgrund eines privat-rechtlichen Vertrages. Das ist schon in Bezug auf rechten und Pflichten und Zustandkommens was ganz anderes. Tipp für die Prüfungsvorbereitung: Verträge und Vertragsabschluss usw. noch einmal genauer anschauen. Dann weißt Du wohl nicht, was zur Theorie gehört. Und in der Abschlussprüfung kann es manchmal sogar sehr gut sein, seine Aussagen mit den entsprechenden Theoretischen Verfahren und Ansätzen zu untermauern um zu zeigen, dass Du nicht nur den Spezailfall, den Du in der Projektarbeit beackert hast, beurteilen, sondern auch auf andere Fälle schließen kannst. Theoretisches Wissen kann für die Note sehr förderlich sein. Und nein, damit sind sicherlich keine verketteten Listen und balancierte Bäume gemeint (das sind schon fertige Algorithmen, die Theorie beschäftigt sich dann eher allgemein mit den Grundsätzen dazu wie Suchschlüssel, Tabellen oder Cluster etc.). Nur weil Du das hier 1000mal behauptest, wird es leider nicht wahrer. Siehe auch viele andere Beiträge zu dem Thema, wo versucht wird, Dir zu vermitteln, dass es neben dem theoretischen Inhalt der BS auch noch die theoretischen Inhalte der Betriebe gibt und dass die Prüfung nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner (Berufsschul-Inhalte) abfragen soll, sondern die Grundlagen und Anwendung dieser für einen IT-Beruf. Das ist was vollkommen anderes. Und natürlich ist derf Betrieb für das Füllen dieser Lücke verantwortlich und nicht die Berufsschule. Falls Dein Betrieb dieses nicht macht, solltest Du dringend einmal das Gespräch mit Deinem Ausbilder suchen.
  17. Dann brich doch Deine Ausbildung ab und mach nur noch das Studium. Die Prüfungen sind mitnichten übrigens "oberflächlich".
  18. Nein, rein rechtlich heißt es "Berufsausbildung" (wenn Du hier schon mit Paragraphen um Dich wirfst). Du wirst im relevanten BBiG nirgendwo die Vorgabe einer "Dualen Ausbildung" finden 🙂
  19. Du willst mich wohl nicht verstehen.... VERANTWORTLICH für die ordnungsgemäße Durchführung ist der Betrieb (siehe auch BBiG), zur Vermittlung der zusätzlichen Inhalte durch die BS ist der Auszubildende freizustellen. Aber werder aus §14 noch aus §38 ergibt sich aber 1. die Verantwortung der BS für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung 2. eine Einschränkung der Prüfungsinhalte auf die Berufsschulinhalte. Bevor man mit Paragrafen um sich schmeißt, sollte man auch versuchen, die Paragrafen im Gesamten und auch im Kontext der weiteren Paragraphen zu verstehen, dieses scheint Dir leider nicht so zu liegen, ist aber auch nicht weiter schlimm, dass BBiG ist glücklicherweise nicht prüfungsrelevant für die IT-Berufe Wir bilden schon seit Jahren aus und mussten noch nie einen Vertrag mit der BS schließen. Wie kommst Du auf so eine komische Idee? Die BS ergibt sich nur aus dem BBiG und Durchführungsverordnung. Das sage ich doch die ganze Zeit... aber Achtung! aucgh in der praktischen Prüfung können BS-Inhalte wichtig sein. Wer Pseudocode versteht, sollte mit ALLEN Programmiersprachen später gut zurechtkommen, eine Einengung auf Java mag für die praktische Anwendung gut sein, aber es geht ja in der Ausbildung AUCH darum, den theoretischen Unterbau zu vermitteln und das machst Du mit dem Pseudocode. Doch, siehe Rahmenpläne und Rahmenlehrpläne. mein Tipp: beschäftige Dich mal eingehend auch schon aus Eigeninteresse als Auszubildender damit, wie eine Ausbildung richtigerweise durchzuführen ist und wie sich dann daraus auch Prüfungsinhalte herleiten. Das wäre sicherlich auch mal in Deinem Interesse und würde die von Deiner Seite einfach fachlich falsch geführe Diskussion hier etwas optimieren.
  20. Nope! Nochmals: der Vertrag ist mit dem Betrieb geschlossen worden, der Betrieb hat die Wissensvermittlung durchzuführen bzw. bei externer Vermittlung (wie auch bei der Berufsschule) die korrekte und vollständige Vermittlung zu kontrollieren (zum beispiel durch Abgleich des Berichtsheftes mit den Pflicht-Inhalten, dieses ja auch für die Berufsschulbesuche, auch hier muss ja der Ausbilder des Betriebes den Ausbildungsnachweis physisch oder digital unterschreiben) Außerdem schreibst Du doch selber "Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.", also schwebt über allem die AO und die umfasst alles, was dort drinnen steht. Übrigens süss, wie Du den folgenden Paragrafen unterschlägst: § 14 Berufsausbildung (1) Ausbildende haben 1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, 2. selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen, 3. Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind, 4. Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten, 5. dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden. (2) Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. (3) Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
  21. Siehe auch die vorherige Anwort an be98.... Ausbildungsbetriebe sollte die Ausbildung schon ernst nehmen. Und meine Erfahrung als Prüfer sagt: ja, es gibt in der Mehrzahl Betriebe, die nehmen die Ausbildung ernst und investieren auch Zeit und Geld in ihre Auszubildenden und da kommt auch meistens eine vernünftige Prüfungsleistung heraus und ja, es gibt eine Minderheit von Betrieben, die nicht gut ausbilden können oder wollen, da kommt zumeist auch keine gute Prüfungsleistung bei rum. Es besteht also schon ein Zusammenhang zwischen der Ernsthaftigkeit der Ausbildung und dem späteren Prüfungsergebnis Und: das Ziel einer Ausbildung ist ja nicht, ein Spezialistentrüffelschwein nur für den eigenen Betrieb auszubilden, sondern durch die Prüfung die allgemeine Marktfähigkeit des Prüflings nachzuweisen. Trüffelschweine brauchen keine Ausbildung gemäß BBiG, sondern eine Einweisung durch den Betrieb, bekommen dafür aber auch keinen IHK-Brief. Also kurzum stellt sich in der Prüfung überspitzt nur eine Frage: "Ist der Prüfling so gut gewappnet, dass man ihn auf die Allgemeinheit als (zum Beispiel) Fachinformatier Systemintegration loslassen kann?"
  22. Wer als Ausbildungsbetrieb nicht Zeit, Geld, Material investiert in seine Auszubildenden, nimmt leider die Ausbildung nicht ernst. Jeder Betrieb, der sich eine vernünftige Ausbildung nicht leisten kann, sollte sich überlegen, entweder Ausbildungsverbünde einzugehen oder nicht auszubilden und dann später teuer Personal auf dem freien Markt einzukaufen. Ist unter dem Strich auch nicht unbedingt billiger, das letztere
  23. Ok, da stand ich auf dem Schlauch... dann ändere ich mal jetzt zu: Jipp, da hast Du zu 100% recht!
  24. Nein, der kleinste gemeinsame Nenner ist die BS plus die allgemeinen Inhalte laut Prüfungsordnung und Rahmenplan, also auch der vorgeschriebenen betrieblichen Inhalte. Hier halten sich nur leider einige Betriebe nicht an die Speilregen und vermitteln diese Inhalte intern (oder auch extern, zum Beispiel, in dem man über Betriebe für ein paar Wochen Azubis taiuscht oder externe Schulungen) die notwendigen Inhalte, wenn sie nicht in der normalen Ausbildung vermittelt werden können Und die Prüfung soll die berufliche Eignung nachweisen und nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner abrufen. Dann können wir uns auch die Prüfung ganz sparen und einfach jedem, der einen Brief haben möchte, dieses auch einfach auf Anfrage per Post zusenden. Spart geld und Mühe.
  25. 1. Nur am Rande: Das Wasserfall-Modell sollte man auch nur als negative Variante erläutern, wie man es nicht machen sollte. Als Anti-beispiel wurde diese Methode auch erst entwickelt. Wasserfall sollte also nie gelehrt oder abgefragt werden 🙂 2. ich hatte doch oben geschrieben "zusätzlich zum Rahmenlehrplan", d.h. die duale Ausbildung sorgt dafür, dass die Inhalte laut RLP durch die Schulen vermittelt werden, die Inhalte laut RP durch den Betrieb und wenn es dort - aus welchen Gründen auch immer - durch die Gesamtheit der Betriebe in einem Schulbezirk Wünsche der Verschiebung einzelner Themen von links nach rechts gibt, so kann man das abstimmen. Also widersprechen wir beide uns da nicht, Du sagst also das gleiche wie ichm, nur anders. 🙂 3. Nein! Prüfungsinhalte ist alles laut AO, RP, RLP, aslo nicht nur Berufsschulinhalte.

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