Zum Inhalt springen

JMilanese

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    127
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von JMilanese

  1. Sieht für mich gut aus und ich würde bei mir im PA das durchwinken.
  2. Kleiner Hinweis: Die Prüfungen und Lösungen sind rechtlich geschützt und dürfen eigentlich nicht verbreitet werden. Wenn ihr also welche finden solltet, befindet ich Euch schon in der dunkel-grauen Zone oder es sind keine Original-Prüfungen und Lösungen, sondern nur Gedächtnisprotokolle, die natürlich auch Fehler aufweisen können. Ansonsten gibt es durchaus Bücher zu kaufen, wo ähnliche Muster-Prüfungen und Lösungen (nicht Original gelaufene) enthalten sind.
  3. Erscheint mir auch "grau" zu sein das Thema. Knapp genehmigungsfähig aber wahrscheinlich dann der Absturz mangels Tiefe in der Umsetzung. Um die Tiefe zu erzielen wird wahrscheinlich die Zeit fehlen.
  4. 1. das Ergebnis wird erst NACH allen Prüfungsteilen festgelegt, auch die finalen Noten der schriftlichen Arbeiten und der Projektarbeit! Vorher sind das nur vorläufige Noten. Eine Korrektur der Ergebnisse - wenn saachlich korrekt - ist also bis zur Urkundenausgabe noch möglich und zulässig. Hier liegt also kein Fehler vor (bezogen auf die 10 Punkte kürzen, wenn wirklich falsch bewertet) 2. Eine Prüfung darf nicht abgebrochen werden (außer aus gesundheitlichen Gründen, Feuer, Erdbeben etc. oder Abbruch seitens des Prüflings), selbst bei einem Täuschungsversuch muss weiter geprüft werden. 3. Die Prüfer sollten sich während der Prüfung eigentlich auf den Prüfling und seine Aussagen konzentrieren, um auch eine Note gerecht feststellen zu können. Aber: Eine MEP darf nur dann durchgeführt werden, wenn sie zum Bestehen der Prüfung notwendig ist, nicht zur Ergebnisverbesserung! Wurde hier jetzt festgestellt, dass die MEP durch die falsche und jetzt korrigierte Benotung der schriftlichen Arbeit nicht hätte durchgeführt werden sollen (wenn es sich denn um eine MEP gehandelt hat), so darf diese durchaus ohne Wertung beendet werden (Durchführungsirrtum), dann sollte dieses aber auch mit Begründung sachlich dem Prüfling mitgeteilt und der Rest der Prüfung (wie das Fachgespräch, soweit noch nicht durchgeführt) unbedingt zu Ende geprüft werden. Warum? Nach der Prüfung kann es ja jederzeit zu Einsprüchen gegen das Ergebnis kommen kommen, denen zwar selten dann auch stattgegeben wird, was dann aber bei Stattgabe zum nchträglichen Bestehen der Prüfung führen kann. Wenn aber die Prüfung abgebrochen wird, dann fehlen die restlichen Noten (der nicht durchgeführten prüfungsteile) und es kann kein nachträgliches Bestehen ausgesprochen werden --> dieses ist ein Formfehler --> man hätte bei nachträglich bestandener Prüfung Schadensersatzanspruch. Wir prüfen bei uns im PA IMMER zu Ende aus diesem Grunde (auch wenn wir bisher noch nie betroffen waren von nachträglich stattgegebenen Einsprüchen 🙂 )
  5. Theoretisch machbar, wenn man alle möglichen Entscheidungen begründet, Alternativen auslotet, abstimmt, bewertet, gewichtet, klassifiziert, Datenschutz bewertet... Also aus meiner Sicht kaum mit der Formulierung, die Du bisher verwendest, machbar und realistisch gemäß der Prüfungsordnung auszufüllen. Wäre zwar theoretisch knapp genehmigungsfähig, aber Du machst Dir keinen Gefallen damit, weil da kaum Punkte über den Mindestanforderungen herauszuholen sind. Nur als Erinnerung: wer genau das macht, was die Prüfungsordnung einfordert, ist "ausreichend" = 4! Für ein "sehr gut" müssen die Leistungen den Anforderungen der PO in besonderem Maße entsprechen und darüber hinaus gehen und selbstständig auch über das Thema hinweg eine tiefgehende Betrachtung erfolgen. Sehe ich bei dem Thema kaum... (Ebenso ist die Einrichtung eines Schulungsraumes mit Hardware-Auswahl und Vernetzung und Sicherungssoftware in der Regel nur "ausreichend", da nicht mehr viel aus dem Thema geholt werden kann)
  6. Wenn man das ausreichend auch außerhalb des Hauptpfades beleuchtet und betrachtet (also sozusagen auch "über den Tellerrand hinweg blickt") und auch den Schwerpunkt Datenschutz/Datensicherheit verstärkt berücksichtigt bei den Lösungen und auch nicht nur die Kosten etwaiger Software-Lösungen kann das ein sehr gutes Thema werden.
  7. Ja, grundsätzlich ja. Ein Beispiel könnte sein (bitte nicht nehmen, da bereits ausgelutscht und nicht sehr tief, damit keine gute Note zu erwarten, aber ich will hier ja auch nicht den Projektantrag vorkauen, die entwicklung des Projektantrages ist schließlich auch Bestandteil der Prüfung!) a) Analyse des Ist-Zustandes des aktuellen Prozesses, Beschreibung der Pain Points und/oder der Internal Needs b+c) Findung von allen relevanten Lösungen zur Optimierung des Prozesses und Darstellung der Kosten und Erträge der jeweiligen Varianten d) Vergleich der Varianten nicht nur monetär! e) Empfehlung und Planung der Umsetzung f) ... unter starker Berücksichtigung und Prüfung Datenschutz- und Sicherheit h) daraus dann die Entscheidungsgrundlage und Projektprotokollierung sowie Projektpräsentation heraus ableiten. Der kaufmännische Teil mit Planung und Dokumentation und Präsentation muss den Schwerpunkt (in der Regel mindestens 2/3 der Zeit) in Anspruch nehmen, die technische Umsetzung darf maximal 1/3 umfassen, daher darf auf die technische UUmsetzung komplett oder teilweise aus der Projektarbeit ausgelagert werden. Da hier im Forum immer wieder erwähnt und empfohlen wird: Anyonymisierung ist keine gute Idee, da der PA zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und eine Anonymisierung in der Regel eine Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse und Entscheidungen erschwert --> was in der Regel z einer schlechteren Benotung führen kann Ein Projekt sich auszudenken ist eine noch schlechtere Idee --> laut PO muss das Projekt durch den Prüflich real durchgeführt werden. Wenn das auffliegt ist das eventuell als Täuschungsversuch zu werten; dann doch lieber intern beim Chef fragen, ob es nicht doch ein Projekt im Umfang von xx Stunden (berufsabhängig)gibt, was man zumindest Analysieren, recherchieren und planen kann.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...