1. das Ergebnis wird erst NACH allen Prüfungsteilen festgelegt, auch die finalen Noten der schriftlichen Arbeiten und der Projektarbeit! Vorher sind das nur vorläufige Noten. Eine Korrektur der Ergebnisse - wenn saachlich korrekt - ist also bis zur Urkundenausgabe noch möglich und zulässig. Hier liegt also kein Fehler vor (bezogen auf die 10 Punkte kürzen, wenn wirklich falsch bewertet)
2. Eine Prüfung darf nicht abgebrochen werden (außer aus gesundheitlichen Gründen, Feuer, Erdbeben etc. oder Abbruch seitens des Prüflings), selbst bei einem Täuschungsversuch muss weiter geprüft werden.
3. Die Prüfer sollten sich während der Prüfung eigentlich auf den Prüfling und seine Aussagen konzentrieren, um auch eine Note gerecht feststellen zu können.
Aber:
Eine MEP darf nur dann durchgeführt werden, wenn sie zum Bestehen der Prüfung notwendig ist, nicht zur Ergebnisverbesserung! Wurde hier jetzt festgestellt, dass die MEP durch die falsche und jetzt korrigierte Benotung der schriftlichen Arbeit nicht hätte durchgeführt werden sollen (wenn es sich denn um eine MEP gehandelt hat), so darf diese durchaus ohne Wertung beendet werden (Durchführungsirrtum), dann sollte dieses aber auch mit Begründung sachlich dem Prüfling mitgeteilt und der Rest der Prüfung (wie das Fachgespräch, soweit noch nicht durchgeführt) unbedingt zu Ende geprüft werden.
Warum? Nach der Prüfung kann es ja jederzeit zu Einsprüchen gegen das Ergebnis kommen kommen, denen zwar selten dann auch stattgegeben wird, was dann aber bei Stattgabe zum nchträglichen Bestehen der Prüfung führen kann. Wenn aber die Prüfung abgebrochen wird, dann fehlen die restlichen Noten (der nicht durchgeführten prüfungsteile) und es kann kein nachträgliches Bestehen ausgesprochen werden --> dieses ist ein Formfehler --> man hätte bei nachträglich bestandener Prüfung Schadensersatzanspruch.
Wir prüfen bei uns im PA IMMER zu Ende aus diesem Grunde (auch wenn wir bisher noch nie betroffen waren von nachträglich stattgegebenen Einsprüchen 🙂 )