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  1. Montag morgen ist kein Grund. 🤪 Auf welches "Gesetz" hat sich denn Dein Unternehmen bezogen?
  2. Es ist anzunehmen, dass die IHK auf einem Aufhebungsvertrag besteht, da eine Kündigung außerhalb der Probezeit nur durch die Aufgabe des Aubildungsberufes möglich ist. Heißt, man kann offiziell keine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf mehr fortführen. Das alte Ausbildungsunternehmen kannst Du nicht zu einem Auflösungsvertrag zwingen. Dazu gibt es, wie bei allen Verträgen, die Möglichkeit der Vertragsbeendigung aus 'wichtigem Grund', wenn es einer der Parteien nicht mehr zuzumuten ist, an dem Vertrag festzuhalten. Das sollte aber auch der IHK bekannt sein.
  3. Was denn ein Strom Wirkungsgrad? Ich kenne nur einen Wirkungsgrad bei der elektrischen Leistung.
  4. Das interessante ist aber, dass die IHK nicht einfach die Aufhebung der Prüfung als Druckmittel für die Rücknahme des Widerspruch nutzen darf, wenn sie sich schon eingelassen hat, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist. Hier ist vom "amtswegen" schon von der IHK zu handeln. Die Anfechtung der Prüfung erfolgt vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein Streitwert wird erst dann zum Tragen kommen, wenn der Kläger auch Schadensersatz einfordert. Dass müsste er dann aber bei den Zivilgerichten vornehmen.
  5. Die Korrektur würde dann schon vom gleichen PA erfolgen.
  6. Es handelt sich um einen Verwaltungsakt und der ist regelmäßig bei erfolgreichem Widerspruch aufzuheben, d.h. es gibt keine erneute Prüfung der Sachlage, sondern er ergeht ein neuer Verwaltungsakt. Auf diese Formalie zieht sich die IHK wohl zurück. Natürlcih wäre es möglich, dass die IHK einfach die Korrektur der Bewertung bei der schriftlichen Prüfung vornimmt, was ja anhand der vorliegenden Musterlösung und Deiner Einwendungen ohne weiteres möglich ist. Habe ich schon häufig genug als Beschwerdeführer gemacht. Näheres gerne per PM. In Deinem Fall muss man aber zwischen zwei Dingen Unterscheiden. Dein Widerspruch richtet sich gegen die Bewertung der Prüfungsleistung, während die IHK von einem Formfehler schreibt. Und bei lietzterem hat die IHK mMn keinen Handlungsspielraum, denn sie hat schon zugegeben, dass die Formalitäten zur ordnungsgemäßen Durchführung einer Prüfung nicht vorgelegen haben. Darüber kann sie dann aber nicht hinwegsehen, auch wenn Du Deinen Widerspruch zurücknimmst.
  7. Wenn Du noch Zeit hast, dann lade doch den korrigierten Antrag hoch.
  8. Genau. Mit letzterem, also der Zustimmung des Unternehmens bestätigt dieses, dass der Prüfling den gleichen Ausbildungsstand aufweist, wie jemand, der die Ausbildung im normalen Zeitrahmen absolviert. Für nicht erteilten Unterricht und den entsprechend dann auch nicht vorhandenen Noten wird es keine Eintragung im Zeugnis geben, so dass sie die Gesamtnote aus weniger Einzelnoten ergibt.
  9. Möchtest Du verkürzen oder einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung stellen?
  10. @Tratos Die Universitäten machen aber einen Unterschied zwischen der Lehre (damit ist die Hochschullehre gemeint) und der Ausbildung. Hast Du über die anderen Themen, die Du beschrieben hast, eigene Erfahrungen gemacht?
  11. Du schreibst von Dozenten. Bist Du Umschüler? Dann sollten die Dozenten mit Dir nicht den ersten haben, den sie durch eine Prüfung bringen. Frag die doch mal, ob das schon mal so funktioniert hat. Übrigens, welche IHK ist denn da zuständig?
  12. Hilft Dir da nicht der Gehaltsthread hier im Forum weiter? Oder kennst Du den noch nicht? Ist meiner Erfahrung nach eine gute Leitlinie.
  13. Dann warte bitte einmal ab, bis Du im ersten Bewerbungsgespräch sitzt und man Dich nach Nachweisen bgzl. Deiner Berufserfahrung fragt. Selbst wenn Du die hast, wird man immer versuchen, dass herunterzuspielen. Es war zwar drastisch von mir geschrieben, aber das ist der schlimmste Fall und aus eigener Erfahrung und der anderer Kollegen schon häufig erlebt. Natürlich hast Du recht, dass Abschlüsse etwas garantieren sollen, aber Deine Frage war pauschal formuliert und wenn man weiß, dass der höchste Abschluss zählt, ist eine Aufzählung ohne konkrete Stelle nicht sinnvoll. Insbesondere weißt Du als Selbstständiger auch, dass man nichts bezahlt, was man auch nicht nutzt oder nutzen wird/will. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass man einen Arbeitsplatz bekommt, der genau Dein aufgezähltes Leistungsspektrum abdeckt, wage ich nicht einzuschätzen. Die von Dir beschriebene Fairness bei der Gehaltszahlung ist aber eine Idealvorstellung. Und wenn Du richtigerweise Dich nicht unter Wert verkaufen willst, muss man sich aber immer bewußt sein, wer den Wert denn bestimmt. Meist die, die auch das Geld haben.
  14. Nee, hatte keinen blöden Tag. Nur ist im Zweifelsfall die 10 Jahre Selbstständigkeit nachzuweisen und wenn man das nicht kann, wird man entweder als Berufsanfänger angesehen oder es kommt erst gar nicht zu Einstellung. Das das nicht gut ist, steht außer Frage. Passiert aber eben. Und da er gefragt, hat wieviel Gehalt verlangen und nicht wo wird was an Gehalt gezahlt, ist es doch am einfachsten, sich erstmal zu überlegen, was man so braucht. Als Selbstständiger kennt man doch seine Zahlen. Das tun die Firmen, bei denen man sich bewirbt, ganz genauso. Die werden für nichts bezahlen, was sie später auch nicht beim Umsatz wieder zurückbekommen.
  15. Wenn Du vorher noch nicht gearbeitet hast, bist Du Berufsanfänger. Deine Frage bestätigt das genau. Mit der Ausbildung bist Du doch in der Lage, Dir selbst zu überlegen, was Du an monatlichem Bedarf hast, dazu dann noch der eine oder andere Luxus mit entsprechender Vorsorge und schon kommst Du auf ein Mindestgehalt. Vll. sollte man überdenken, warum ein Arbeitgeber jemanden für etwas bezahlen soll, was er von diesem nicht benötigt bzw. dem Arbeitgeber keinen Umsatz erbringt. Man selbst will ja auch nicht für etwas zahlen, was man nicht nutzt.

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