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FISI-I

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  1. Wenn Du keine Verbindung von der Fritzbox zum Switch herstellst, hat dieser auch kein zweites Netz bzw. die Fritzbox kann keine IP-Adresse zuweisen.
  2. Du solltest Du zuerst einmal angewöhnen, einen Netzbereich vollständig anzugeben. Dazu gehört auch die Subnetzmaske. Wenn Du einen Layer 2-Switch hast, was machen dann die IP-Adressen 172.17.xx.xx und 192.168.xx.xx da?
  3. Wie lauten denn die Vorgaben der IHK, auf die sich die bezieht?
  4. Warum hast Du nich erstmal für Dich eine Rechnung aufgestellt, was Du brauchst, statt sich Gedanken zu machen, über den Tisch gezogen zu werden? Was soll denn ein faires Gehalt heißen? Da gehören beide Seiten zu, die wir nicht kennen.
  5. "Vorzuschlagen" ist die Vorstufe zur Entscheidung nicht die Entscheidung selbst. Wenn eine Entscheidung getroffen wurde, ist alles vorher unerheblich. Wenn man die Entscheidungsbefugnis hat, dann steht die Entscheidung. Der kann man dann folgen oder nicht, aber einen Einfluss darauf, dass sich der Entscheider umzuentscheiden hat, gibt es nicht, das konterkariert die Entescheidungsbefugnis. Nein, ein Prüfling hat keine Entscheidung zu treffen. Die Prüfung soll nicht die Entscheidungsfähigkeit eines Prüflings feststellen, sondern die zu erlernenden Fertigkeiten und Kenntnisse in dem Ausbildungsberuf durch Anwendung in einem größeren Zusammenhang aka Abschlussarbeit abprüfen. Zu denen gehört aber keine Entscheidungsfindung; weder das Richt- noch die Grobziele geben das her. Durch die Betrachtung der verschiedenen Möglichkeiten zur Problemlösung und dem sich daraus anschließend ergebenden Vorschlag, welche Lösung dann auszuwählen ist, ist es ohne weiteres machbar, die berufliche Handlungsfähigkeit des Prüflings abzubilden. Dazu braucht es keine Entscheidung. Durch die Vorgabe des PA des TEs Arbeitsschritte in dem Projektantrag anzugeben, ist da schon etwas seltsam. Denn das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass wesentliche Teile der Abschlussarbeit mindestens bekannt sein müssten.
  6. Die von Dir beschriebene Entscheidungsfindung, die hier oft prropagiert/gefordert wird, gibt die Prüfungsordnung in den jeweiligen Paragrafen der Unterabschnitte der FIAusbV nicht her. Ist ja auch nachvollziehbar, denn wenn eine Abschlussaufgabe einen realen Umsetzungsteil haben soll, in dem das Ergebnis im Unternehmen eingesetzt wird, wird kein Verantwortlicher einem Auszubildenden die Entscheidung überlassen. Schon alleine dann nicht, weil man sich dann fragen müsste, wozu es leitende Mitarbeiter im Unternehmen gibt. Letztlich gibt der für Dich zuständige § 20 FIAusbV her, dass Du wie in Punkt 2 beschrieben Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorschlagen (können) sollst. Und das widerspricht natürlich dem, was der PA der IHK verlangt. Vll. besteht da noch einmal die Möglichkeit für Deinen Ausbilder nachzufragen, warum der PA das so konkret haben will.
  7. Das es keine gibt, wenn es eine Dynamik gäbe, die ihren Namen nicht verdient hätte, sieht man doch schon an der fehlenden Änderung, der von Dir o.b. gleichbleibenden Einheitsstellenausschreibungen. Einzig die Veränderung bei den AN kann man durch das lauterwerdende Schreien der AG, es gebe einen Fachkräftemangel, erkennen. Da Schreien und Meckern über Fachkräftemangel nichts kostest, so denken die AG, darf man auch nicht erwarten, dass sich bei denen etwas signifkant ändern wird.
  8. Ich fürchte, dass ist zu kurz gedacht. Zum einen hat nicht jeder die Wahl und zum anderen ist es problematisch, wenn sich ein Teil nur die schlechteren Lebensmittel leisten kann, mal abgesehen von der Problematik, überhaupt zu wissen, was gut und was schlecht ist. Die Auswirkungen auf die Umwelt (Prodzenten) und im besonderen auf das Gesundheitssystem durch falsche Ernährung (Konsumenten) wird da gar nicht betrachtet.
  9. @Graustein Siehst Du und genau darin liegt der Unterschied. Dem einem geht es um die Kalorien und dem anderen (auch) um den Geschmack. Den Unterschied zu kennen, schreibst Du ja selbst. Sich das zu gönnen, geht nicht ohen sich eben nichts zu gönnen aka keine so gute Qualität zu essen. Diese "Chance" räumt sich der Franzose eben nicht ein. Allein die Relation Ausgaben für Lebensmittel zum Einkommen hat schon eine gewisse Aussagekraft.
  10. Mit der Argumentation könntest Du Dir auch einen "Berater" mit zur schriftlichen Prüfung mitnehmen. Mal abgesehen davon, dass es schon komisch ist, dass eine Fremdleistung eines Dienstleisters Gegenstand einer Abschlussarbeit ist. Das Ziel der Prüfung(en) ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit des Prüflings festzustellen und die ist, wie oben schon angedeutet, nicht das kombinieren von Fremd- und Eigenleistung, sondern eben nur durch eine überprüfbare Eigenleistung möglich.
  11. Deine Angaben in der Aufgabenstellung passen nicht. So befinden sich M1, M2 und M3 in einem Netz. Auch die Fragestellung mehrerer IP-Netze in einer Broadcastdomäne ist widersprüchlich. Was versteht man denn hier unter einem IP-Netz und worin soll es sich zur Broadcastdomäne unterscheiden? Zum Punkt 2: Was ist denn der Unterschied zwischen Supernetting und Subnetting? Und wie wirken sich VLANs auf Broadcastdomänen aus?
  12. Dann verstehst Du unter "Auswendiglernen" aber etwas ganz anderes als die meisten.
  13. Wenn "Sie" da nichts mit anfangen können, muss man sich fragen, ob man dort ausbilden kann/sollte. Demnach gibt es wohl auch keinen betrieblichen Ausbildungsplan? Das ist etwas anderes als der Ausbildungrahmenplan der IHK, der Grundlage für die Ausbildung ist. Soll heißen, der der Rahmenplan der Berufsschule und der betriebliche Ausbildungsplan ergeben sich aus dem Ausbildungsrahmenplan der IHK.
  14. Dass es Prüflinge mit guten oder sehr guten Noten gegeben hat, hat die gleiche Bedeutung, dass es bei jeder Prüfung auch Durchfaller gibt. Es markiert nur die Extreme. Interessant ist es doch nur, wenn die AP1 Themen abprüft, die eben noch nicht in der sachlichen und zeitlichen Gliederung zu dem Zeitpunkt der Ausbildung anstehen. Der Rahmenplan der Schule oder der betriebliche Ausbilungsplan sollen sich ja danach richten. Tun diese das nicht, dann liegt das Problem eben dort. Prüft aber die IHK in der AP1 Themen ab, die sie selbst erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Ausbildung vorsieht, dann ist klar, wo die Ursache liegt.
  15. Zuallererst musst Du doch wissen, wieviel Du für Dich brauchst. Hast Du Dir da schon Gedanken darüber gemacht? Wenn nicht, wie willst Du dann etwas als fair beurteilen und erwarten, dass Dein Gegenüber das dann kann?
  16. Die Gelegenheit für den TE, sich mit dem Telemediengesetz auseinanderzusetzen. https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
  17. Dein Vergleich ist keiner. Hier geht es um Berufserfahrung nicht alleine um Zeit. Und "langweilig" ist eine Sichtweise des Arbeitnehmers.
  18. Um festzustellen, dass sich die Prüfung nicht an die PO gehalten hat, benötigt man auch nicht das Ausfallen der Prüfung.
  19. Es wäre schön, wenn Du da mal alle auf dem Laufenden hältst.
  20. Du weichst vom Thema ab. Es geht nicht um den Schweregrad der Prüfung, sondern, dass sich deren Ausgestaltung nicht an die Vorgaben der Prüungsordnung gehalten hat. Wenn man sich da nicht mehr darauf verlassen kann, dann kann man auch das ganze Prüfungszeremoniell sein lassen, weil sich dann die Prüfungsergebnisse auch nicht mehr vergleichen lassen. Natürlich ist die Argumentation der Betroffenen in erster Linie über die Schwere der Prüfung, aber dann ohne sich zu fragen, warum das so ist, einfach über die sich Beschwerenden lustig zu machen, ist mindestens genauso kurz gedacht, wie man es den anderen vorwirft/-hält.
  21. Stellen wir doch mal die Frage anders. Was will man denn machen, wenn die Prüfungsfragen in der AP2 doch auch aus anderen Themenbereich kommen? Welche Möglichkeiten soll es denn da geben und wer ergreift diese dann? (Siehe Thread über die Beschwerde über die letzte AP1).
  22. Betrachtet man den jetzigen Stand von ChatGPT, dann hast Du @DerHarte sicher recht. Aber es liegt ja im Wesen einer KI eben verbessert zu werden bzw. sich selbst zu verbessern. Und da betrifft natürlich auch dann die Vereinfachung der Eingabe. Das der Output schon bei bestimmten Dingen heutzutage nicht mehr überprüft werden kann (wie früher die Einführung des Taschenrechners auch dazugeführt hat, dass man das Angezeigte für richtig annahm, weil man es eben nicht mehr überprüfen wollte/konnte.), ist ja schon gegeben und wird durch die Verwendung nicht besser. @Whiz-zarD Beziehst Du in die Güte der Trainigsdaten auch die mit ein, die die KI sich selbst schafft? Da liegt mMn das größere Probleme. In der schnellen Verarbeitung von Daten und eben in der sehr schnellen Erzeugung. Im schlechtesten Fall ist das ein extrem schnelles Trial and Error. Und wie Du auch schon so richtig schreibst, jemand der nicht in der Materie steckt, kann diese Ergebnisse nicht einschätzen. Und genau das ist das Problem, denn für den Fall des fehlenden eigenen Wissens beschäftigt man ja gerade eben Spezialisten. Und wenn man da lieber der KI vertraut.....
  23. Dann hat man Dir aber nicht das mathematische, sondern das kaufmännische Runden "beigebracht".
  24. Dann lass Dir gesagt sein, dass die Versicherungen einen nicht unbeträchtlichen Teil Deiner Versicherungsbeiträge in eine Strategie, die meist über die Instanzen der Gerichte läuft, investieren, um Dir gegenüber nicht leisten zu müssen. Es gibt kaum einen Bereich einer Versicherungsleistung, der so umstritten ist und man sich jahrelang Gutachten um Gutachten und die Ohren haut. Und das aus Sicht der Versicherung gern mit open end, da dem Versicherten irgendwann das Geld zum Prozessieren ausgeht.
  25. Für ein Ausbildungszeugnis liest sich das als Note 2. Die Dir übertragenen Aufgaben sollte man noch genauer spezifizieren. U.U. könnte man den Passus, warum Du das Unternehmen verlässt noch detaillierter ausführen.

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