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Routingtabellen: Schnittstelle vs. Next-Hop
FISI-I antwortete auf ANewHope's Thema in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Am einfachsten ergibt sich das doch wohl anhand der Spaltenüberschrift bei der entsprechenden Aufgabe. Wo ist denn der Unterschied bei den beiden Genannten? -
Du hast doch die Möglichkeit, in Deinem Bewerbungsschreiben darzulegen, warum Du Dich auch für die Inhalte der anderen Fachrichtung interessierst. Wenn man das nachvollziehbar "rüberbringt", zeigt es zum einen, dass Du Dich mit beiden Fachrichtungen beschäftigt hast und zum anderen eröffnet es dem Ausbildungsunternehmen beide Richtungen zu prüfen. Allerdings bist Du dann natürlich in der Entscheidung, wo Dich das Ausbildungsunternehmen dann bei denen sieht schon festgelegt.
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- Kann ich neben den geforderten Aufgaben noch die bisherigen erledigen oder brauche ich da einen zweiten Ar..., um mir den aufzureißen? - Kann und will ich das für die gleiche Bezahlung leisten, wie bisher? @allesweg Sorry, aber Deine prägnante Ausdrucksweise ist nicht leicht zu imitieren.
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Ich bin nur auf die Aussage "Der Ausbilder bildet nicht aus (er kann natürlich)" angesprungen.
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Das sieht der § 28 Abs. 2 BBiG anders. Der Ausbilder muss nicht alles ausbilden, dazu kann er sich zu den Ausbildungsthemen sog. Ausbildungsbeauftragter bedienen. Der Ausbilder ist derjenige, der nicht Kenntnisse zu den gesetzlichen Vorgaben hat, sondern auch um die Methodik und Didaktik der Ausbildung weiß. Ein FISI mit ADA-Schein kann als Ausbilder für FIAE eingetragen werden. Interessant ist aber wohl, dass der ehemalige Ausbilder wohl nicht bei der IHK als Ausbilder abgemeldet worden zu sein scheint. Wo war den der IT-Leiter eingetragen?
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Du solltest aber bedenken, dass eine Umschulung, die auch ohne vorherigen Berufsabschluss möglich ist und in erster Linie bei der Förderung nur von der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter abhängt, Dich auf eine breitere Wissensbasis stellt. Die sich dann auszahlt, wenn Du eben nicht nur auf Deiner bisherigen Berufserfahrung nach Arbeitsangeboten Ausschau hältst oder darauf festgelegt wirst. Dein Alter ist kein Hindernis. Es gibt wesentlich ältere, die eine Umschulung erfolgreich absolviert haben.
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Von wem akzeptiert? Von der IHK kanns ja nicht sein, da hast Du ja Gegenteiliges in Schriftform. Ist evtl. der Maßnahmeträger damit gemeint?
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Wenn Dein Umschulungsträger eine Forderung aufstellt, die von der IHK so nicht für die Zulassung zur Prüfung benötigt wird, dann lass Dir das doch von der IHK schriftlich geben. Der Umschulungsträger kann auch nichts ohne Grundlage verlangen, insbesondere nicht, wenn er sich auf dem Boden des BBiG bewegt. Letztlich hast Du einen Wochenbericht als Nachweis, was Du an Ausbildungsinhalten durchgeführt hast, erstellt. Damit bist Du im Außenverhältnis zur IHK safe. Wenn der Umschulungsträger nun an den Praktikumsbetrieb diese Forderung stellt, müsste diese ja im Binnenverhältnis mit denen festgehalten worden sein. Wenn nicht, dann gibt es auch keinen Anspruch seitens des Umschulungsträgers. Interessant wird es, wenn man den Praktikumsbetrieb dazu bewegen kann, ein Schreiben aufzusetzen, in dem das Verlange gegen entsprechende Bezahlung in Aussicht gestellt wird. Da kann man sich wohl ausrechen, wie lange diese Forderung dann aufrechterhalten bleibt. Mal abgesehen davon, dass die Behautpung des Umschulungsträgers, der IHK würde das nicht ausreichen, nicht stimmt, müsste in Deinenm Umschulungsvertrag doch eine Formulierung stehen, die sich auf die Vorbereitung zur Berufsprüfung bei der IHK bezieht. Damit ist ja schon impliziert, dass der Umschulungsträgre nicht plötzlich Forderungen aufstellen kann, die weder mit der Umschulung noch mit den Vorgaben der IHK etwas zu tun haben.
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Bestes Tool für Graphische Netzwerkdokumentation
FISI-I antwortete auf mojoo's Frage in Systemadministratoren und Netzwerktechniker
Guck Dir doch mal http://www.networknotepad.com/index.shtml an. -
Frage über Broadcast IP. Und Layer2 Switch?
FISI-I antwortete auf San.Martin_De's Frage in Systemadministratoren und Netzwerktechniker
Da wäre sicher möglich, ist aber ja so nicht vorgesehen. Vielen Dank für Deine sehr gute Erläuterung. Damit kann man sich ja dann die von mir gestellten Fragen ohne weiteres selbstbeantworten. -
Frage über Broadcast IP. Und Layer2 Switch?
FISI-I antwortete auf San.Martin_De's Frage in Systemadministratoren und Netzwerktechniker
Als Abweichen habe ich das nicht empfunden, eher als mehr ins Detail gehende Beschäftigung mit dem Thema. -
Frage über Broadcast IP. Und Layer2 Switch?
FISI-I antwortete auf San.Martin_De's Frage in Systemadministratoren und Netzwerktechniker
Ersteres. Es ging mit nur darum für den TE eine detaillierte Erklärung zu bekommen, sowie die genauere Erläuterung, Deiner Aussage zur Kommuniktation am Layer2-Gerät. Das hat @gabrielinc ja mit Bravour dargestellt. -
Frage über Broadcast IP. Und Layer2 Switch?
FISI-I antwortete auf San.Martin_De's Frage in Systemadministratoren und Netzwerktechniker
Das beantwortet nicht meine Fragen. -
Frage über Broadcast IP. Und Layer2 Switch?
FISI-I antwortete auf San.Martin_De's Frage in Systemadministratoren und Netzwerktechniker
Wie kann ein Layer2-Switch ein Subnetz kennen? Was passiert denn, wenn der TE an den Switch noch den PC3 mit dieser IP 192.168.1.4/26 und PC4 mit der IP 192.168.2.5/25 anschließt. Kann dann PC1 den PC3 und PC2 den PC4 anpingen? Und wenn ja, stimmt Deine Aussage dann noch? Bekommen alle die Broadcastsendung mit? -
Aufhebungsvertrag beantragen - Formulierungen
FISI-I antwortete auf Kellerbräune's Thema in IT-Arbeitswelt
Warum willst Du hier noch in der Sache argumentieren, wenn sich der Chef schon in der abgelaufenen Zeit so verhalten hat. Da "wartet" er bestimmt darauf, von Dir eine "Belehrung" oder "Meinung" zu lesen. Bitte einfach um eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Mehr kannst Du da eh nicht machen. Und ob Dein Chef es gut findet, wenn man dann noch den Hinweis gibt, dass HR das befürwortet, kannst wohl nur Du einschätzen. -
Fachinformatiker Ausbildung verkürzen als Studienabbrecher
FISI-I antwortete auf OscarJC's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Die Verkürzung zu Beginn der Ausbildung von einem Jahr ist von den Zugangsvoraussetzungen (Schulabschluss Abitur/abgeschlossene Ausbildung) abhängig. Durch eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung ließen sich dann noch weitere sechs Monate der Ausbildung einsparen, dies allerdings unter der Voraussetzung eines Notendurchschnitts von <2,5 und der Zustimmung bzw. Bestätigung des Ausbildenden, dass der Auszubildende den Ausbildungsstand hat, den er zum regulären Ende der Ausbil!dung haben müsste. -
Windows Server auf einem Rechner zum Üben installieren?
FISI-I antwortete auf Acero64's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Was hat denn Deine Recherche dazu im Internet ergeben? -
IPv6 - Fragen
FISI-I antwortete auf MichaelKreil's Frage in Systemadministratoren und Netzwerktechniker
Zu 1. Lies Dir mal das hier durch: https://www.heise.de/IPv6-Adressen-3484199.html Zu 2. Wie ermittelst Du denn bei IPv4 die Anzahl der möglichen Subnetze? Wende einmal dieses Verfahren auf den "linken" Teil bzw. die ersten 64-Bit der IPv6-Adresse, wie oben im Beispiel angegeben an. Im Unterschied zu IPv4 ist hier der mögliche Adressraum doppelt so groß (64 Bit statt 32 Bit) wie bei IPv4. Der zweite Teil, also die zweiten 64-Bit, hat eine feste Funktion, nämlich Hostanteil zu sein. Wie es im oben verlinkten Text schon steht, gibt es diese Variabilität von Netz- und Hostanteil über alle Bits bei IPv6 nicht mehr. Daher auch die Trennung in zwei 64-Bit große "Teile". Diese Angabe im Beispiel, "Der Hostanteil soll 64-Bit groß sein.", ist daher unnötig zu erwähnen, da er eine mögliche andere Größe suggeriert, die es aber so nicht gibt. -
Verhaltensfrage: Kunde lässt mich fallen / Beauftragt Agentur
FISI-I antwortete auf DerCoole's Thema in IT-Arbeitswelt
Das widerspricht sich. Entweder ist die Rechnung sofort fällig, also tritt der Zahlungsverzug früher als 30 Tage ein oder aber er bestimmt kein Zahlungsziel. Dann gilt die Zeit von 30 Tagen als Zahlungsfrist. -
Umschulung Kauf. IT-Systemmanagement
FISI-I antwortete auf Schlawiner's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Ist Dir die Verordnung https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/regulation/Kaufmann_IT_System_Management_2020.pdf zu dem Berufsbild Kaufleute im IT-System-Management bekannt? Hast Du Dir da einmal den IT- und den kaufmännischen Teil angesehen? -
Dann Frage Dolch einmal, welxhe Wertschätzung Du bei Deinem jetzigen Arbeitgeber bekommst. Teil dieser ist auch die Entlohnung und die persönliche Entwicklung (Schulungsmöglichkeiten). Man bekommt beim Vergleich der beiden Arbeitplätze eher den Eindruck, dass nicht dieses den Unterschied für Dich macht, sondern die persönlich Ebene mit den Kollegen. Und auf der Grundlage könnte man dann nur wechseln. Bedenke, eine Änderung/Weiterentwicklung im Beruf ist nicht nur beim bestehenden Arbeitsplatz möglich, sondern auch, wenn man eben den Arbeitgeber wechselt. Mal abgesehen von den sich daraus dann ergebenden Entwicklungsmöglichkeiten, die die neue Stelle hergibt.
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Vodafonestation Wifi5-Wlan schafft nur 200 mbit down
FISI-I antwortete auf snejjjj's Frage in Systemadministratoren und Netzwerktechniker
Bei aller Liebe, aber wir sollten schon bei der exakten Beschreibung bleiben. Die Physik auszutricksen, ist in diesem Universum nicht möglich. Das AVM in ihren Routern Beamforming (elektronische Veränderung der Abstrahlrichtung), wie bei wesentlich teureren WLAN-Accesspoints betreibt, ist mir jetzt neu. Und wenn AVM bestätigt, dass die WLAN-Ausbreitung über Rundstrahlantennen erfolgt, können diese nur physikalischer Natur sein. (Gleich)hohe Dämpfungswerte können ebenso auch nicht stockwerksübergreifend vorliegen. Hängt letztlich von den Materialien ab, die sich zwischen Sender und Empfänger in der Wellenausbreitungsrichtung befinden. Hinzu kommen noch Interferenzen oder auch einfach Störsignale, die den Frequenzbereich einschränken oder stören. Wenn der TE mal guckt wieviel WLAN SSIDs er für den Frequenzbereich 2,4GHz sieht und dann feststellt, dass es mehr als drei gibt, ist das schon einmal eine Erklärung für die Reduzierung der Bandbreite aufgrund von Kanalsharing. Im Bereich des 5GHz-Frequenzbandes ist die Anzahl der überlappungsfreien Kanäle zwar größer, dafür nimmt die Signalstärke aber über die Entfernung schnell ab. Und zusätzlich ist die Durchdringungstiefe der Frequenz wesentlich geringer. -
Dazu hätte ich dann mal eine Frage. Ich lese immer, dass es um eine Entscheidung des Prüflings geht, kann aber aus dem zitierten §22 BBiG nicht entnehmen, dass hier die Entscheidungsfähigkeit oder -leistung des Prüflings bewertet wird. (Dort ist ja auch nur von analysieren, vorschlagen [natürlich zur Entscheidung, aber nicht durch den Rpüfling selbst], durchführen, pflegen und übergeben die Rede.) Ich stelle mir das probelmatisch vor, dass ein Auszubildender eine Entscheidung trifft, die unternehmensweite Auswirkungen hat. Meist ist das auch von den Ausbildenden nicht gewollt, so dass der Prüfling dann ja in eine Situation kommt, aus der er dann nach den Maßgaben hier keinen zulässigen Projektantrag formulieren kann. Es kann doch auch nicht das Ziel sein, den Antrag so zu faken, dass er den vermeintlichen Formalien entspricht, aber jeder weiß, dass es mit der Realität nichts zu tun hat. Soll heißen, wenn eine Lösung vorgegeben ist, dann mögliche Alternativen aufzuführen und dann auf die Vorgabe hinzuweisen, ist ja nachvollziehbar. Aber das man daraus keine Entscheidung konstruieren kann, ist doch offensichtlich, oder? Schubladenprojekte sollen es ja auch nicht sein. Was lernt der Prüfling sonst daraus? Wie er einen Projektantrag so faken oder unrichtig darstellen muss, damit er zugelassen wird.
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Arbeitszeugnis Ausbildung Formulierung geändert?
FISI-I antwortete auf Shun's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Es ist ein also ein Ausbildungszeugnis. Das es Unterschiede gibt, wurde ja auch festgestellt und die haben eine größere Bedeutung als man hier wahrhaben will/annimmt. Und aus genau diesem Grund hatte ich auch die Frage gestellt. Und genau die nach dem BBiG verlangten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten haben bei einem Berufsanfänger eine wesentliche Bedeutung. Wenn dann noch die beim Ausbildenden ausgeführten Tätigkeiten, die eben genau die Umsetzung darstellen, aufgeführt/bewertet werden, kann man die stattgefundene Entwicklung und zukünftige Einsetzbarkeit gut erkennen. -
Arbeitszeugnis Ausbildung Formulierung geändert?
FISI-I antwortete auf Shun's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Wie passt denn dann dieser Satz von Dir dazu: "Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen bei praktischen Arbeiten stets sehr weit über den Erwartungen an Auszubildende." Demnach könnte man auf ein Ausbildungszeugnis schließen und da werden andere Schwerpunkte gesetzt.