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FISI-I

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  1. Du kannst als Angehöriger des CIR mit der entsprechenden IT-Verwendung als externer Prüfling nach §45 Abs. 4 BBiG an der Prüfung teilnehmen. In dem einen Jahr wird man Dir u.a. die Möglichkeit einräumen (müssen), die Facharbeit durchzuführen. Allerdings muss man bedenken, dass die IT im Bereich des CIR, wenn man nicht gerade am AusbZ CIR auch Tätigkeiten ausgeführt hat, schon etwas entfernt von den Anforderungen in der Privatwirtschaft liegen. Insbesondere als IT-Sdt, also Mannschafter. Bei Dienstgraden siehts dann schon anders aus, weil die in der Laufbahn an Lehrg an der Schule teilgenommen haben, die auch entsprechende Nachweise bilden. Das kann sich dann auf die Beurteilung bei Bewerbungen auswirken, da ja auch hier schon Unterschiede zwischen regulärer Ausbildung und Umschulung gemacht werden. Du solltest Dir auf jeden Fall im Dienstzeugnis detailliert aufführen lassen, was die Tätigkeiten in der Funktion waren.
  2. Aktive Aufstiegsmöglichkeiten bringen dem Betrieb außer Kosten keine Vorteile, wenn er seine Produkte nicht teuerer anbieten kann und die auch nachgefragt werden. Dasselbe gilt auch für die Arbeitsmaterialien, natürlich nicht der Selbstkauf. Die Hürden beim Abitur sollen ja nicht willkürlich sein, aber wenn man heutzutage eine allgemeine Hochschulreife erlangen kann, ohne die grundlegendsten Kenntnisse in Mathematik, Deutsch usw. dann muss man sich fragen, was das Abitur wert ist bzw. warum man es noch so bezeichnet. Das Ergebnis, welches am Ende der Schulbildung stehen soll, sollte den Weg dahin bestimmen und nicht der Weg immer weiter nach unten korrigiert werden, damit es alle schaffen. Das ist nicht zielführend, so wir denn überhaupt noch ein Ziel haben.
  3. Na, wie attraktiv willst Du denn dann die Müllabfuhr, den Soldatenberuf, körperlich stark anstrengende Berufe machen? Unendlich viel Geld wird man da nicht bezahlen wollen/können. So traurig es ist, wenn jeder sich selbst verwirklichen/finden will, dann ist das Konstrukt Gesellschaft funktionell am Ende. Sozial ist es das mMn schon. Nicht umsonst hat man die verschiedenen Schulformen eingeführt und ja unfairer Weise auch die Durchlässigkeit stark eingeschränkt bis vermieden. Aber nun davon zu reden, alles schwerer zu machen, wo doch vorher es so stark vereinfacht wurde, dass man dann das Ausbildungsziel nicht erreichen kann, ist wohl auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Übrigens, wenn man nicht studieren will, benötigt man auch kein Abitur. Das wird dann nur noch zur Unterscheidung von anderen Bewerbern genutzt. Und das verfehlt den Sinn einer allgemeinen Hochschulreife.
  4. Bevor Ihr nicht festgestellt habt, was diese stark verkürzte Aufmerksamkeitsspanne verursacht hat, ist es nicht besonders sinnvoll, da anderes zu probieren, da es ihn nicht "tief" genug erreicht. Ich könnte ja jetzt mal nach seinen Konsum- und Zeitverhalten am Smartphone, Spielen am Rechner, ö.ä. fragen, nee lieber nicht...
  5. Frag mal einen Amateurfunker, was der von Powerline und Konsorten hält.
  6. Das fällt in der Ausbildung unter charakterliche Förderung.
  7. Du müsstest dann noch bitte die Arbeitgebersicht auch bis zum Ende betrachten, für den Fall, dass der Arbeitnehmer dann voll produktiv ist und der Arbeitgeber vergisst, diesem regelmäßig sein Gehalt zu erhöhen, wenn er den AN mit steigenden Preisen an seine Kunden verkauft.
  8. Zertifikate waren mal dazu geschaffen, dem Berufserfahrenen einen schriftliche Bestätigung zu geben, dass er die technischen Inhalte kennt und darin Erfahrung hat. Deine Frage, das ohne Vorwissen machen zu wollen, widerspricht dieser vorgesehenen Eigenschaft eines Zertifikats. Heutzutag inflationiert die Bedeutung von Zertifikaten, da diese, wenn von jemandem den keine Berufserfahrung hat vorgelegt, genau wie schon geschrieben, lediglich den Wissensstand zum Zeitpunkt der Prüfung abbildet, aber eben keine Aussage zum Nutzen für den Arbeitgeber und schon gar nicht Erfahrung macht/machen kann.
  9. Wieso ist der Maßnahmeträger nicht in der Lage, den Praktikumszeitraum so zu legen, dass es mit den zeitlichen Vorgaben der IHK passt? Im Durchführungszeitraums des Praktikums ist die Erstellung der Facharbeit vorgesehen. Wie soll denn die praktische Durchführung anders möglich sein?
  10. Wenn es einen Mitarbeiter gibt, der persönlich und fachlich geeignet ist, entsprechend die Berechtigung hat den Ausbildungsberuf auszubildenden, dann muss er das, wie hier schon mehrfach geschrieben, nicht vollumfänglich selbst durchführen, sondern die ordnungsgemäße Ausbildung nach der Ausbildungsverordnung gewährleisten. Für die Wissensvermittlung (ausbilden im Thema) wird dann keine formelle Ausbildungberechtigung benötigt. Dafür gibt es die sog. Ausbildungsbeauftragten. Bei diesen muss der formelle Ausbilder allerdings sicherstellen, dass diese die Wissensvermittlung auch leisten können. https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__28.html
  11. Welche IHK ist das? Und noch einmal. Da passt etwas nicht. So wie Du zu dem QCG schreibst, handelt es sich nicht um eine betriebliche Ausbildung (Vertrag zwischen Ausbildendem und Auszubildendem), sondern um eine geförderte Maßnahme, wie auch immer die konstruiert ist. Wenn man dann mit Dir seitens des Unternehmens, in dem die Vermittlung der beruflichen Inhalte einen klassischen Ausbildungsvertrag geschlossen hat, ist dass ein Vorteil für Dich. Das findet normalerweise nicht statt. Wäre mal interessant den zu sehen. Auch die Aussage der IHK bzgl. der Prüfung lässt auf dieses Konstrukt schließen, da sonst die Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung nicht erreicht werden, allerdings ist das von der Tatsache, ob Du gefödert wirst oder nicht völlig unabhängig. Interessant wäre hier, wer Dich zur Prüfung angemeldet hat. Frag doch einfach einmal nach dem betrieblichen Ausbildungplan, damit Du die Inhalt nacharbeiten kannst. Und noch ein Hinweis, wenn es sich nachher nicht um einen Ausbildungsvertrag, sondern nur um etwas, wie eine vertraglich festgelegte Durchführung einer Maßnahme vom AA handelt, ist der ausbildendene Betrieb nicht Klagepartei. AP ist dann das Arbeitsamt, allerdings hier nicht wegen der unzureichenden Durchführung, sondern wegen fehlender Aufsicht über die durchzuführende Maßnahme. Alles in allem lässt das hier auf eine geförderte Maßnahme seitens des AA mit der Durchführung in einem Betrieb schließen. (Befinden sich in dem Unternehmen auch noch andere/reguläre Auszubildende?) Hier wären als Maßnahmen nur Beschwerde bei der IHK und AA über die Durchführung der Umschulung.
  12. Das und nur das ist mMn der Punkt, den es zu beachten gibt. Die Tatsache, dass man früher einmal "was mit Computern" gemacht hat, ist schon weit entfernt von dem, was im Berufsleben benötigt bzw. gefordert wird. Es gilt also an der intrinsichen Motivation zu arbeiten.
  13. Wo genau findet der Teil mit den Ausbildern bei Dir da statt? Was beinhaltet denn der betriebliche Ausbildungsplan für das 1. Ausbildungsjahr?
  14. Bist Du sicher, das bei Umschulungen, die BA nicht Leistungsträger, sondern Kostenträger ist und das Umschulungsunternehmen dann der Träger der Maßnahme? Von alledem schreibt der TE aber nichts.
  15. Sollte es denn nun tatsächlich ein Ausbildungvertrag sein, so ist der zwischen Dir und dem Ausbildungsbetrieb, nicht Arbeitgeber, geschlossen. Entsprechend hast Du da Rechte und Pflichten, die aus dem Vertrag entstehen, gleiches gilt auch für den Betrieb. Die Vereinbarung, die dieser mit dem Arbeitsamt hat, kann Dir egal sein, da Dir daraus weder Ansprüche noch anderes resultieren. Gegenüber der IHK muss der Betrieb als Ausbildender bekannt und ausbildungsberechtigt sein. Ebenso muss er mindestens einen bei der IHK eingetragenen Ausbilder haben, der auch den Ausbildungsvertrag unterzeichnet. Dein Ausbildungsbetrieb muss Dich zur Prüfung anmelden und auch sämtliche Vorgaben aus der Ausbildungsordnung erfüllen. Macht er das nicht, verstösst er gegen die vertraglichen Pflichten und du kannst daraus entsprechend Schadensersatz geltend machen. Allerdings ist der entstandene Schaden von dem, der ihn behauptet auch nachzuweisen.
  16. Du weißt schon, dass ein PA in der Prüfung zu prüfen hat, ob Du die berufliche Handlungsfähigkeit in Deinem Beruf erlangt hast. Und nun stell Dir mal eine sehr dünne Facharbeit vor.
  17. Du meinst also normales Patchen von Verbindungen. Die macht man als FISI natürlich auch. Wenn das Eure IT-"Abteilung" das nicht machen will, wer soll denn das dann vornehmen? P.S.: Ihr habt schon gesehen, dass es hier nicht um Elektroinstallation oder Verlegung von Netzwerkkabeln geht?
  18. Kann mir vorstellen, dass die Prüfer, diese vom TE "nicht beantwortbaren" Fragen gestellt haben, um nachzuprüfen, ob er die Grundlagen der Facharbeit kennt und daraus ableiten zu können, ob der Prüfling diese Facharbeit selbst/überhaupt erstellt hat. Wir hatten schon einmal das Problem, dass dem PA klar war, dass der Prüfling die Facharbeit nicht selbst erstellt hatte, dieses auch der IHK mitgeteilt. Diese allerdings wies durch den juristisch Zuständigen darauf hin, dass von Seiten des PAs der Beweis darüber zu erbringen sei. Könne man das nicht, so würde das vor dem zuständigen Verwaltungsgericht kassiert werden. Da bleibt dann nur die Bewertung als Interventionsmöglichkeit offen.
  19. Fehlen da nicht noch ein paar Informationen?
  20. Interessant und bezeichnend zugleich, dass so etwas auch bei Arbeitgebern nicht bekannt ist. https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-bei-arbeitgeberwechsel-im-jahr_76_440920.html Zum Verständnis. Der Jahresurlaub dient zur Regeneration des Arbeitnehmers.
  21. Die schnellste Notenkorrektur bei einem meiner Auszubildenden, mit dem ich bei der IHK zur Einsicht war, waren 10 Minuten inkl. Neuerstellung des schon erstellten Zeugnisses. Es handelte sich dabei um einen Fehler der benotenden Personen, indem diese den zweiten Teil einer Aufgabe falsch bewertet hatten.
  22. Die Einsicht wird formlos bei dem für die Ausbildung zuständigen MA beantragt. Und bevor man nicht in die Unterlagen gesehen hat, weiß man auch nicht, ob es noch etwas zu holen gibt.
  23. Bevor es zu Irritationen kommt. Das ist eine Verfahrensweise, die zu bestimmen nicht der IHK obliegt (keine Statuten). Bei der Prüfung handelt sich um einen Verwaltungsakt und der unterliegt immer erst dem Vollzug bevor ihm widersprochen werden kann. Bei dieser Akteneinsicht (aka Prüfungseinsicht) ist es dem Prüfling auch erlaubt Aufzeichnungen (auch Fotos) von der bewerteten Prüfung anzufertigen. (Wurde gerne auch mal von einigen IHKs verweigert.) Interessant hierzu auch der Anhang. a-bis-z-des-pruefungsrechts-211029-data.pdf
  24. Die Tatsache, dass Deine Erfahrung in 16 Jahren anscheinend zu keiner Korrektur der Bewertung geführt hat, als allgemein gültig hinzustellen, ist schon gewagt. Dann aber die nachgewiesene Möglichkeit ironisch zu beantworten, ist gelinde gesagt unhöflich.

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