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FISI-I

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  1. Es ist kein Gerücht. Der Prüfling hat ein Recht auf Prüfungseinsicht. Dazu bedarf es keiner Statuten der IHK. Ein Ablehnung ist ohne weiteres nicht möglich. Der Antrag ist formlos bei der IHK zu stellen. Und es ist auch kein Unsinn, dass man nicht noch nachträglich Punkte bekommen kann. Weder ist die Unfehlbarkeit bei den Prüfern vorhanden, noch ist sie Voraussetzung Prüfer werden zu können. Und das der ZPA der IHK, der neben den Prüfungen auch die Musterlösungen erstellt, nicht von Unfehlbarkeit "betroffen" ist, ist wohl hinlänglich bekannt.
  2. Wo kann man nachlesen, dass die Lehrer in der Ferienzeit keine beruflichen Verpflichtungen haben, außer der eigenen Urlaubszeit?
  3. Lass Dir mal ein Zwischenzeugnis ausstellen. Am besten vor dem Termin, aber spätestens zum Termin, damit die beiden schon einmal die Richtung erkennen, in die es geht. Und dann verlangst Du, was Du an Bezahlung haben willst. Darauf kannst Du ja dann Deine Entscheidung stützen. Viel unnötiges um den Btrei herumreden ist wohl auch kaum möglich und sinnvoll.
  4. Das ist aber jetzt nichts Neues. Viele beachten oder wollen nicht beachten, dass man für diese anderen Lernmethoden, wie u.a. auch das Modell der vollständigen Handlung erst einmal sicherstellen muss, dass jemand zu dieser vollständigen Handlung fähig ist bzw. befähigt werden muss. Man verlangt schließlich auvh von keinem, ein Buch zu lesen, ohne sicherzustellen, dass er lesen kann. Das passiert leider viel zu wenig.
  5. Dises Aussagen können so nicht stimmen. Alleine schon der einleitende Satz im §15 Abs. 1 BBiG zeigt, dass Auszubildende vor einem Berufsschulunterricht beschäftigt werden können. Des Weiteren bedürfe es der Einschränkungen unter 2. nicht, wenn der Berufsschultag alleine der Berufschule reserviert wäre. Es besteht eine Rechtsverhältnis zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Dazu gehört dann für den Ausbildenden auch die Freistellung für die Teilnahme am Berufsschulunterrricht. Der Ausbildende gibt durch diese Freistellung nie sein Recht auf die Ausbildungspflicht/-recht das Auszubildenden auf. Aus diesem Grund hat der Ausbildende auch den Anspruch auf Anwesenheit am Ausbildungsort, wenn die Unterrichtszeit geringer ist, als im § 15 BBiG beschrieben.
  6. Um mal gleich dem Gedanken einer Verantwortungsteilung zu begegnen. Die Verantwortung für die Ausbildung liegt einzig und alleine beim Ausbildenden (das Unternehmen/die Behörde). Auch für den schulischen Teil. Der Ausbildungsvertrag besteht "nur" aus den beiden Vertragpsarteien Auszubildender und Ausbildender.
  7. FISI-I

    Gehalt

    Dann klärst Du insofern falsch auf, was die Stufenaufstiegszeiten angeht. Aus dem damaligen Unterschied zwischen der "großen" und er "kleinen" EG9 in Bezug auf die Stufenaufstiegszeiten hat man eben genau die Teilung in 9a und 9b geschaffen, angelehnt an den TVöD. Und wie schon weiter oben erwähnt, gelten für beide Eingruppierungen die gleichen Stufenaufstiegszeiten. Und wie hier auch schon festgestellt wurde, ist der TE nicht seit 18 Jahren in EG9 Stufe 3, sondern aufgrund seiner Berufserfahrung in dieser Eingruppierung/Einstufung eingestellt worden. Er wird die entsprechenden formalen Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nicht haben, soweit sich die Behörde hier streng verhält und keine sonstigen Beschäftigtenprüfung vornimmt/vornehmen will. Was bei den Arbeitsinhalten unwahrscheinlich ist. Der nächste Stufenaufstieg ist dann in 3 Jahren in die Stufe 4. Dass er eine andere Eingruppierung bekommen wird, ist mehr als unwahrscheinlich. Wenn ihm das zuwenig erscheint, dann muss man ihn fragen/er sich selbst, warum er den Vertrag unterschrieben hat, wissend, wieviel Gehalt er bekommen wird.
  8. Wenn Du mit der Fragegestellung nichts anfangen kannst, dann hat man Dir das in der Ausbildung entweder nicht oder nur unzureichend erklärt. Daher sollte die erste Anlaufstelle Dein Ausbilder sein, der hoffentlich nicht einfach Aufgaben in der Gegend verteilt, ohne vorher den Auszubildenden befähigt zu haben, diese auch zu bearbeiten/lösen.
  9. Wenn Du Dich nicht eingehend mit Punkt 4 und 5 beschäftigt hast, ist Deine "Überzeugung" als FISI aufgebildet werden zu wollen, schon auf sehr dünn. Und, wenn Du mit nerdig, das ständige Lernen neuer Technologien, meinst, dann kann man Dir im Zusammenhang mit dem von Dir selbst geäusserten oberflächlichem Interesse nur abraten, diese Ausbildung zu machen. Es liest sich so, dass Du nicht zur FISI-Ausbildung hin-, sondern von dem Archtitekturstudium wegwillst. Das im mMn kein guter Ratgeber und noch weniger Motivation.
  10. Wenn der Begriff Arbeitserprobung gefallen ist, dann kann es sich ja nicht Ausbildungsinhalte, die erst mit der Ausbildung vermittelt werden sollen, handeln. Vielmehr wird es eher so sein, dass hier eine Testung stattfinden soll, ob man die Grundlagen für eine Ausbildung hat. Das sollte eher ein Test auf logisches Denken u.ä. sein. Was spricht dagegen, bei dem Bildungswerk nachzufragen, was man sich unter dieser Arbeitserprobung vorzustellen hat?
  11. Jetzt stellen wir uns einmal vor, Du arbeitest später in einerm Unternehmen, von dem anderen verlangen, dass dieses seine Produkte unentgeltlich bereitstellt, obwohl dieses natürlich auch Kosten hat. Was glaubst Du, wie lange Du da noch arbeiten könntest?
  12. Die Prüfung zum Fachinformatiker sieht nun einmal vor, dass man eine Projektarbeit erstellen muss und diese entsprechend auch zu dokumentieren und bei der Prüfung zu präsentieren hat. Da hier kein Ausbildungsverhältnis/Arbeitsverhältnis vorliegt, letzteres ist im Gegensatz zu IHK keine Voraussetzung für die Projektarbeit, bietet es sich natürlich an, diese im Rahmen eines Praktikums durchzuführen. Wenn sich die potentiellen Praktikumsgeber dann auf keine so kurze Praktikumszeit einlassen wollen, leigt es doch nahe, den Zeitraum entsprechend zu vergrößern.
  13. Danke für die Korrektur, bin da tatsächlich in den Zeilen verrutscht.
  14. Noch ein kleiner Zwischenschritt zum Verständnis der Berechnungen: 1024 = 2^10 12 x 1024 x 1024 x 1024 x 8 = 12 x 2^10 x 2^10 x 2^10 x 8 = 96 × 2^30 Potenzen mit gleicher Basis werden miteinander multipliziert in dem man die Basis (2) beibehält und die Exponenten (10) addiert.
  15. Warum hast Du nicht folgendes verwendet? Netz 1: 10.0.0.0/26 <- 10.0.0.1 - 10.0.0.63 > 40 Clients Netz 2: 10.0.64/27 <- 10.0.0.65 10.0.0.95 > 20 Clients Netz3: 10.0.0.96/29 <- 10.0.0.97 - 10.0.0.102 > 5 Clients Dein erstes Netz ist für 40 Clients zu klein. Bei Deinem zweiten hast Du /28 aber 64-2 Adressen berechnet. Dadurch fängt Dein drittes Netz erst mit einer höheren Netz-ID an. Bei Deinem Vorschlag tut es das nicht. Und der Hinweis auf eine absteigende Sortierung anhand der Subnetzmasken ist schon richtig, denn sonst berücksichtigt man die Tatsache nicht, das es sich um Subnetting und nicht das Ausrechnen von Netzgrößen handelt.
  16. Sieh Dir noch einmal die Netz-ID von Netz 1 und Netz 2 an. Warum ist die gleich?
  17. Hast Du Dir mal die Netz-IDs von Netz 1 und Netz 2 der von Dir angegebenen Netze angesehen? Die Forderung "mindestens" ist auch erfüllt, wenn er 10.0.0.0/10 in vier Netze (/12) aufteilt, solange die IHK nicht fordert, die kleinstmögliche Netzgröße zu verwenden.
  18. Und noch ein Hinweis. Das Ergebnis einer Multiplikation ist keine Summe.
  19. Hast Du Dich denn für die einzelnen Prüfungen, sprich schriftlich und mündlich (Projekt und Präsentation) anmelden können? Wenn nicht, ist auch nicht anzunehmen, dass Du nur von einem Teil zurücktreten kannst.
  20. Wenn Du ein Netz unterteilen sollst, dann muss die Subnetzmaske des Subnetzes kleiner sein als die des Ausgangsnetzes. Bei Deinen Angaben fehlt auch noch eine wesentliche Information, wenn die Netze angepasst sein sollen, namlich die vorgegebene Anzahl der Hosts in den Subnetzen. Und noch eine Anmerkung zu Deiner Angabe 192.168.40.20/24. Dabei handelt es sich um eine IP-Adresse nicht um ein Netz. Aber das hast Du ja durch deine nicht richtige Erstellung des Netz-B selbst herausgefunden, oder?
  21. Die IHKs sollten mittlerweile alle auf die Bereitstellung der Dokumentation per PDF setzen. Da bekommen die Prüfer die Papierunterlagen gar nicht mehr. Andererseits muss man sich aber doch selbst fragen, warum man etwas abgibt, was nicht lesbar ist. Da ist dann die Mühe umsonst.
  22. 10.10.4.5/30 ist keine Schnittstellenbezeichnung, sondern eine IP-Adresse.
  23. Man kann die Erklärung auch nachreichen, wenn Sie beizulegen vergessen wurde. Da ist die IHK nicht so pingelig.
  24. Hm, also ich kann an meinem Telekomanschluss den Anschluss mit Daten von 1&1 nutzen. Und an zwei Standorten mit denselben Zugangsdaten für private Nutzer.

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