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FISI-I

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  1. Ich zweifel diesen Punkt insofern an, als das die IHK normalerweise dem Prüfling mit einem Zeitvorlauf darauf hinweist, einen Antrag zu stellen, damit der PA auch informiert ist, dass er einen MEP durchzuführen hat. Genau dann besteht für diesen auch die Möglichkeit, den Fragenkatalog vorzubereiten. Immerhin muss diese MEP ja auch "gerichtsfest" durchgeführt und dokumentiert werden. Den PA überfallartig zu überaschen, ist nicht vorgesehen. Der PA muss letztlich auch einen Zeitpunkt finden, an dem die MEP durchgeführt wird und das liegt nicht im Einflussbereich des Prüflings. Daher würde eine solche "Beantragung" bei uns zur Kenntnis genommen, aber mit Sicherheit nicht zu einer "Ad-Hoc-MEP führen. In obiger Schilderung haben also bei vorausgesetzter Beantragung sowohl die IHK als auch der PA in der Vorbereitung und Durchführung eklatante Fehler gemacht, die ich mir so nicht vorstellen kann.
  2. Zum 10ten mal? Schon im dritten Beitrag fragst Du, "Inwiefern beantragt?." Und nun willst Du es schon mehrfach mitgeteilt haben? Sorry, aber da ergeben sich soviel Widersprüche, auch in der Schilderung. Da halte ich sich besser raus.
  3. Noch einmal zum Verständnis. Es geht nicht darum, dass Du diese MEP machen musst, sondern, dass, wenn Du sie machen willst, dieses nach der neuen Ausbildungsordnung (§ 17 AO2020) von Dir aus beantragen musst. Ohne diesen Antrag ist eine MEP nicht durchzuführen. Und genau dann, wenn diese vorher bei der IHK beantragt wurde, wird das dem PA mitgeteilt, damit dieser eben in dem gewählten Themengebiet Fragen vorbereiten kann. An diese Fragen muss sich der PA dann halten, ob der Prüfling sie nun beantworten kann oder nicht, festgehalten in einem Protokoll von allen Prüfern unterzeichnet.
  4. Die Prüfer müssen in dem Bereich prüfen, in dem der Prüfling die MEP beantragt hat.
  5. Nein, Du musst die MEP nicht machen. Diese wird nur auf Antrag des Prüflings rruchgeführt. Vll. ist genau das der Grund, warum der PA darauf nicht vorbereitet war.
  6. Über diese MEP muss es ein Protokoll geben. Da solltest Du Einsicht verlangen und gleichzeitig die IHK davon unterrichten. U.U. haben die dann die Chance sowohl Dir als auch dem PA die Chance zu geben, das in korrekter Form zu wiederholen. Btw. hattest Du die MEP auch beantragt?
  7. Ich weiß nun nicht warum, das bei Deiner IHK anders ist, aber mittlerweile sollten doch alle auch eine elektronische Form der Projektdokumentation als PDF-Datei verlangen, denn die ist für die Prüfer. Die Papierene ist für das Archiv.
  8. Eine Verzögerung bei der Antragsgenehmigung bedarf ja keiner Bwertung, das ist eine Tatsache, die es einfach durch das Zustellungsdatum der Genehmigung nachweisbar ist. Inwieweit sich da eine Auswirkung auf die Projektbearbeitung ergeben hat/kann, wenn es nicht dazugeführt hat, das Projekt gar nicht bearbeiten zu können (bspw. bei Umschülern), ist vom Behauptenden zu beweisen. Und ja @tkreutz2 mit der Verfahrensdauer sprichst Du da einen wesentlichen Teil an, den man in seiner Kalkulation nicht überssehen sollte. Und der ist meist um Längen größer als den fehlenden/schlechten Prüfungsteil in der nächsten Prüferpiode zu wiederholen. Stellt sich aber heraus, dass es dort Auswirkungen gegeben hat, die zu dem verzögerten Erlangen des Berufsabschlusses geführt haben, gehen damit auch entsprechende Schadensersatzansprüche einher, deren Vorliegen und Höhe aber auch wieder in der Beweislast beim Prüfling liegen. Die einfachste Variante, dem Prüfling seitens der IHK entgegenzukommen, wäre gewesen, den Bearbeitungszeitraum nach nach hinten zu verlängern. Genug Zeit hätte es sicher gegeben.
  9. Wenn ich das richtig berechne, liegen da gerade einmal 2-2,5 Wochen zwischen. In Deinem Eingangspost waren das aber zweimal mehrere Wochen. Wie passt denn das zusammen? Wie konnte denn der PA die Projektdoku überfliegen, wenn sie diesem nicht vorlag?
  10. Sollten die Prüfer so reagieren und das auch nachweisbar sein, machen sie sich angreifbar. Wer mit so einem Problem im PA sitzt, hat da nichts zu suchen. Andererseits hat @luigigaminglp ja festellbar, erst nach einiger Verzögerung, das Antragsergebnis erhalten. Hier liegt also schon ein Verfahrensfehler im Nichteinhalten eines durch die IHK selbst gesetzten Termins vor. Da aber der, der sich beschwert sieht, auch den Nachweis erbringen muss, dass er das auch ist, wird es darauf hinauslaufen, die Auswirkungen auf die Projektbearbeitung belegen zu müssen. Die Tatsache aber, dass der PA die Projektdokumentation nicht gelesen haben kann, die Aussage nicht gelesen hat, von wem auch immer ist nicht ausreichend, ist aber ein eindeutiger Verstoss, da somit die Prüfbarkeit des Projekts nicht gegeben war.
  11. Zum Verständnis: Es geht bei einem Widerspruch nicht um das Bewertungsergebnis, das aus der Sache heraus bei aller angewandten Objektität immer einen subjektiven Anteil beinhalten. Bei Verfahrensfehlern handelt es sich um das Nichtbeachten bzw. Nichtausführen bestimmter vorgegebener Handlungsschritte. D.h., Du kannst gegen eine nicht vorgenommene Bewertung, obwohl diese hätte erfolgen müssen vorgehen. Es ist aber so gut wie unmöglich gegen eine vorgenommene Bewertung etwas zu machen. Wenn aber, wie in Deinem Fall, eine Bewertung ohne Kenntnis der Sachlage vorgenommen worden ist, so handelt es sich um einen Verfahrensfehler, denn es ist Aufgabe des PAs, die Projektdokumentation zu bewerten. Wenn nun keiner diese gelesen haben kann, dann ist eine Bewertung auch nicht möglich, egal, ob man da nun sich Noten herbeifantasiert hat.
  12. Bisschen übertrieben. Der Prüfungsausschuss bekommt eine bestimmte, geringere Zahl an Prüflingen. Eine Bewertung der Projektdokumentationen vorzunhemen, ohne sich diese durchzulesen, ist schon grenzwertig. Wir lesen uns jeder alle Dokus durch und sehen zu, dass wir uns bei exotischeren Themen auch das entsprechende Wissen aneigenen, um das Fachgespräch entsprechende führen zu können.
  13. Das, was genehmigt werden kann, ist ein Projektantrag. Und am einfachsten ist es, die Frage zu beantworten, wenn Du einen solchen erstellst. Übt nebenher auch noch.
  14. Es ist vorgesehen, dass der Auszubildende erst gegen Ende des dritten Ausbildungsjahres in einer regelmäßigen Funktion eingesetzt wird, die einem der Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz entspricht. Voraussetzung, dass alle grundlegenden Ausbildungsinhalte vermittelt wurden.
  15. Der Prüfungsausschuss sollte regelmäßig die Benotung des Projektes vor dem Termin der Präsentation/Fachgespräch vornehmen/vorgenomme haben, da nach Beendigung dieser, das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung bescheinigt werden soll.
  16. Umso mehr ein Grund auch diese zu "ersetzen".
  17. Hast Du auch in Deine Effizienzsteigerung miteinbezogen, dass es Ilse Meyer aus der Verwaltung dann auch nicht mehr geben wird? Oder anders gefragt: Warum sollte man die Admins ersetzen wollen und die immer wiederkehrenden, einfacheren Tätigkeiten nicht?
  18. Es ist schon komisch, dass viele die Entwicklung in und mit der künstlichen Intelligenz wahrnehmen, aber dann den jetzigen status quo anlegen. Natürlich werden sich auch die bisherigen Verfahren verändern oder verändert, im Sinne von angepasst, werden. Um in Deinem Beispiel zu bleiben, ist entweder keine Verpackung mehr notwendig oder aber es werden Automaten erstellt, die das machen werden. Ganz genauso, wie man auch ein Auto vollautomatisiert tanken lassen kann, mit was auch immer. Wenn man erkennt, dass künstliche Intelligenz neue Verfahren, Arbeitsweisen usw. erzeugen kann/wird, dann ist es schon komisch, diese "Intelligenz" in den jetzigen Zusammenhang zu stellen und ihr die Fähgikeiten dazu abzusprechen, agieren zu können, ohne selbst zu erkennen, dass sich natürlich auch das Umfeld angepasst auf diese künstliche Intelligenz ändern wird. Es gibt keine losgelöste Entwicklung.
  19. In der Ausbildung lernt man und erhält eine Ausbildungvergütung, kein Gehalt.
  20. Warum verfährst Du bei den Servern 1-3 nicht genauso, wie bei Server 4/5?
  21. Das geht in die gleiche Richtung, wie die Mär einmal ÖD immer ÖD. Du stehst am Anfang Deiner beruflichen Karriere und da wird Dir keiner als nachteilig auslegen, dass Du einen Job im ÖD auch im Bereich 1st-Level Support angenommen hast. Worauf Du achten musst, ist, dass Du eben den Absprungpunkt nicht verpasst. D.h., Du solltest versuchen, in den Arbeitsvertrag entweder eine interne Weiterentwicklungsmöglichkeit oder einen entsprechende Möglichkeit der Vertragsauflösung nach drei Jahren, aufnehmen zu lassen. Wenn auch fünf Jahre einen nicht unbedingt als für immer für die Privatwirtschaft(/andere Tätigkeiten verloren abstempeln.
  22. Immer genau dann, wenn die Tätigkeit schon ausgebildet und erlernt wurde, gibt es gerade noch die kurze Wiederholung. Alles danach hat nichts mehr mit Ausbildung, sondern mit Einsatz als Arbeitskraft zu tun und widerspricht der Ausbildungsverpflichtung des Ausbildenden.
  23. Programmieren zu können/zu lernen, hat in erster Linie nichts mit der Programmiersprache zu tun. Algorithmen in einer Programmiersprache abzubilden, ist "nur" eine Übersetzungleistung.
  24. Wenn Du Deine Ausbildung fortsetzen willst, rate mal wonach dann die neue IHK fragen wird? Warum, wieso, weshalb und wo kommen Sie denn (ausbildungsseitig) her?
  25. Die Stelle für das Anfügen des Antrags ist nicht explizit bewertet und kann daher kaum fatale Folgen haben. Lediglich der Eindruck der Prüfer könnte davon berührt sein. Der genehmigte Antrag ("Wasserzeichen") ist in erster Linie für den PA wichtig, da dort auch eine mögliche Auflage enthalten ist, die es bei der Prüfung zu berükcischtigen gilt.

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