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FISI-I

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  1. Die Beschreibung soll prozessorientiert erfolgen und eine Reflektion zum Projekt beinhalten. Letzteres kann ja nur subjektiv sein.
  2. Mach Dir doch erst einmal Gedanken, was so ein Zertifikat aussagt, zumindest die im Breiten anerkannten, wie oben erwähnt. Diese dienen in erster Linie dazu vorhandene Erfahrung in den Themenbereichen, für die sie gelten, nachweisen zu können. Sie dienen nicht dazu eine Teilnahme an einem Kurs zu bestätigen. Problematisch wird es dann, wenn man so ein Zertifikat "erlangt" hat, aber nicht über das Wissen verfügt, um es anzuwenden. Dann geht so etwas schnell nach hinten los. Daher lieber auf einen gute Ausbildung achten, denn deren Zertifikat ist das IHK-Zeugnis.
  3. Der Job des Prüfers ist, zu prüfen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit in seinem Beruf erlangt hat. Nich mehr und nicht weniger.
  4. Und genau aus dem Grund habe ich oben die Unterscheidung beschrieben, denn man kann insgesamt um 12 Monate aufgrund der Vorbildung verkürzen und zusätzlich am Ende noch beantragen, ein halbes Jahr früher zur Prüfung zugelassen zu werden. Immer unter der Prämisse, dass der Ausbildungsstand dergleich ist, wie bei einem Auszubildenden nach drei Jahren gem. Ausbildungsrahmenplan der IHK. Daher auch die Zustimmung und der Notendurchschnitt als Nachweis, während die Vorbildung per Schulabschluss nachgewiesen wird.
  5. Es ist auch möglich, das zweite Ausbildungsjahr zu überspringen. Sinnvoller ist es aber, das Erste auszulassen.
  6. Erst einmal muss man bei einer kürzeren Ausbildung zwischen verkürzen und der vorzeitigen Zulassung zur Prüfung unterscheiden. Verkürzen kann man, wenn man wie Du Abitur oder aber schon eine abgeschlossene Ausbildung hat. Das erfolgt dann aber meistens im Vorneherein, in dem man häufig das 1. Ausbildungsjahr überspringt. An eine vorzeitige Zulassung zur Prüfungen (6 Monate vor dem Ende der regulären Ausbildungszeit) ist an zwei Bedingungen geknüpft. Der Ausbildende (Unternehmen, Behörde) muss dem zustimmen,, da es sicherstellen soll, dass der Auszubildenden dengleichen Kenntnisstand hat, wie bei der gesamten Ausbildungsdauer. Des Weiteren ist diese vorzeitige Zulassung an einen Notenschnitt in der Berufsschule gebunden.
  7. Mit der Autonomie ist es ganz schnell vorbei, wenn der Prüfling Prüfungseinsicht beantragt und es dann zum Rechtsstreit kommt. Der PA bzw. die IHK guckt dann ganz schön sparsam, wenn er dann keinen für alle geltenden Bewertungsmaßstab anhand dessen der Prüfling geprüft wurde, vorlegen kann. Und nein, ein PA ist nicht frei in der Entscheidung seiner Bewertungen. Es handelt sich immerhin um ein öffentliches Verwaltungsverfahren, das der der Transparenz unterliegt.
  8. Na, dann alles, was mit dem elektrotechnischen Teil der ITSE-Ausbildung zu tun hat. RCD, Strom-/Spannungsteiler, Schutzklassen, Wirk-, Schein- Blindleistung....
  9. Was hast Du denn bisher gegen diese Schwäche bzw. für das Besserwerden getan?
  10. Du kennst den Ausbildungsrahmenplan? Wo ist dann das Problem? Genau das ist die Aufgabe eines Ausbilders, sich Gedanken zu machen,. welche Ausbildungsthemen man wie am besten vermittelt. Wenn das jemand anderes macht, dann lernt man es selbst nicht, geschweige denn, dass man im Ausbilden Erfahrung sammelt.
  11. Da muss man sich doch wirklich Fragen zu dem Bildungsträger in Bezug auf seine Professionalität stellen. Auf welcher Grundlage, mal abgesehen von der Art des im Zweifelsfall nicht nachweisbaren Zugangs, die Abmahnung ausgesprochen wurde bzw. wirksam sein sollte. Es wird diesen Unternehmen zu einfach gemacht, für das nicht wenige Geld des Maßnahmeträgers wenig bis keine Leistung zu erbringen und es daher gut, dass der TE das nicht so stehen bzw. mit sich machen lässt.
  12. Zu so etwas zu raten, ist mehr als problematisch. Das kann dem TE sehr schnell als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ( § 201 StGB) ausgelegt werden, wenn er sich nicht vorher eine ausdrückliche Zustimmung einholt.
  13. Wenn Du Dir einen Prüfungsteil hast anrechnen lassen, da dieser aus einem anderen Aubildungsberuf schon abgelegt wurde, dann gilt bei Fortbildungen der § 56 Abs. 2 Satz 1 und bei Umschulungen der § 62 Abs. 4 des BBiG. Warum sollte es hier eine andere Verfahrensweise in der Gewichtung geben, als die Note zu übernehmen? Die gültige Prüfungsordnung gibt die Relation der Prüfungsteile zueiander und die Bewertung derselben entsprechend vor. Das ist gängige Praxis.
  14. Wo ist denn da jetzt das Problem? Wenn Du einen Prüfungsteil bereits abgeleegt hast, wird das Ergebnis für die Berechnung verwendet. Da ist die Notwendigkeit, etwas anders gewichten zu müssen überhaupt nicht gegeben.
  15. Die Reihenfolge ändern. Erst aufs Konzeptpapier (daher auch Konzept-Papier) dann auf den Prüfungsbogen schreiben.
  16. Dass Du meine Vertipper nicht verstehst, nehme ich ja noch hin, wenn auch Du selbst welche in Deinen Texten hast, die andere seltsamerweise nicht am Verständnis, des von Dir Geschriebenen hindern. Aber dass Du auf einmal nicht verstehen willst, dass es sich hier bei dem von mir verwendeten Begriff "Zeugnis" nur um das IHK-Zeugnis handeln kann, da Du beschrieben hast, Top-Angebote zu Arbeitsstellen bekommen zu haben, ohne dieses vorgelegt zu haben, wundert doch sehr. Und wenn dann auch noch die Frage, nicht Aussage, wie Du es mir unterstellst, von mir gestellt wurde, ob Du Deinen Status als Auszubildender vor dem Ausbildungsabschluss bei der Bewerbung angegeben hast, nicht mit dem gleichsetzen kannst, dass es dann ein IHK-Zeugnis gibt, was der Arbeitgeber verlangen/bekommen kann, dann ist das für mich Unwille zum Verständnis. Das IHK-Zeugnis ist nunmal der Nachweis, den die Unternehmen zuerst sehen wollen. Es hat auch nie den Status des Nachweises von Berufserfahrung haben sollen oder wie Du schreibst: Schon alleine, weil es nicht den Berufsalltag als Vergleichsbasis gibt Die "Berufserfahrung" eines Auszubildenden ist mehr als übersichtlich, geschweige denn aussagekräftig. Zusätzlich kann der Auszubildende für den Zeitraum der Ausbildung auch kein Arbeitszeugnis haben, da er nominell keine Berufserfahrung erlangen kann. Die ist per definitionem erst nach dem Erlangen des Berufsabschlusses möglich. Für mich in der Sache ist die Diskussion allerdings spätestens an dem Punkt vorbei gewesen, als Du anderen das Maß Ihres Selbstbewußtseins vorschreiben wolltest, selbst aber eine gute Portion dadurch an den Tag legst und auch noch anderen fehlende Realitätsnähe vorhältst. Wenn Du also andere nach Ihrer IT-Qualifikation fragst, dann musst Du Dich nach Deiner Qualifikation und Berechtigung fragen lassen, solche Aussagen über andere zu treffen. Keine Angst, diese Frage musst Du mir nicht beantworten. Kein Interesse.
  17. Ganz klar, die von Dir mehrfach beschriebene Berfufserfahrung, ohne Zeugnis darüber.
  18. Du hast also ein Arbeitszeugnis bekommen obwohl Du in keinem Arbeitsverhältnis gestanden hast? Du hast in Deiner Bewerbung nicht geschrieben, dass Du Dich in einer Ausbildung befindest und diese bald erfolgreich abschließt? Kann man sich kauf vorstellen, dass die bei den Unternehmen, die Dich habe wollten, einfach ins Blaus hinaus jemanden einstellen wollten. Könnte es nicht eher so gewesen sein, dass diese bei der Angabe, dass Du Deine Ausbildung demnächst erfolgreich abschließen würdest, dieses als Voraussetzung genommen haben, oder hat man Dir gleich gesagt, man nimmt Dich ohne Abschluss? Dann muss es ja eine gut dotierte Stelle gewesen sein und man muss sich fragen, warum Du dann noch die Ausbildung mit Zeugnis abgeschlossen hast. Fragen über Fragen.
  19. Dann mach Dir mal den Spaß und bewirb Dich bei einem Unternehmen mit der Berufserfahrungszeit ohne Zeugnis und wundere Dich nicht, wenn man Dich auffordert, dass nachzureichen. Das eine Zeugnis mit zunehmender Zeit an Bedeutung verlieren mag, geschenke, aber es ist immer noch ein Flag, dass gesetzt sein muss, bevor man gegen andere, die eins haben, in die engere Wahl kommt.
  20. Willst Du damit sagen, dass der Arbeitsmarkt nicht dem Marktprinzip Angebot und Nachfrage folgt/unterliegt?
  21. Lässt für die Stellung wenig und für die Bezahlung noch weniger Gutes vermuten. Eine leitende Position kann nur im geringen Anteil im Tagesgeschäft mitarbeiten, da der Großteil der Zeit für dispositive Aufgaben und die Erlangung der Sachverhalte dazu verwendet werden sollte. Sonst kann man beides nicht, weder hat man den Überblick über die Arbeitssituation noch kann man eine Aufgabe sinnvoll zuenden bringen. Liest sich eher wie Beförderung ist als Belohnung genug.
  22. Was lässt Dich vermuten, dass es bei dem Prüfungsinhalt um etwas anderes handelt, als bei der schriftlichen Prüfung?
  23. Zum Verständnis: Es handelt sich um eine kopfgesteuerte Schleife. Daher wird diese nach Vorliegen der Bedingung genaugenommen nicht verlassen, sondern sie wird nicht ausgeführt.

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