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  1. „Solange ein Ausbildungsverhältnis besteht, ist deine Pflicht als Auszubildende/r den Ausbildungsnachweis zu erbringen“ - so die Aussage meiner IHK auf die selbe Frage, die ich mir in der gleichen Situation gestellt hab. Bei mir wurde das nicht mehr kontrolliert (auf meiner Einladung stand auch, ich soll es bitte mitbringen), ich musste aber auch nur zur Verkündung hin, da ich nur meine Schriftliche wiederholt hab. Das kommt mMn ganz drauf an wie der PA drauf ist der da sitzt, bei meiner Mündlichen haben die auch lediglich ein Daumenkino draus gemacht. Guck das du es irgendwie noch nachholst wenn möglich. EDIT: wenn du es nicht hochladen kannst, druck es aus. Better safe than sorry
  2. Freut mich das ich mit meinem Thema so zur Diskussion / zum Austausch anregen konnte 😁 Aber kann ich mich denn jetzt darauf festlegen, dass mein Dilemma mit der Berufsschule NICHTS mit dem bestehen meiner Ausbildung seitens IHK zutun hat?😁
  3. Um das Ganze für mich mal Rund zu machen: mir gehts nur drum, dass ich im Endeffekt meinen Zettel mit Kreuz bei „bestanden“ von der IHK in der Hand halte. Mit meinem Betrieb ist alles abgesprochen, die wissen das ich nicht in der Schule war, und mit der Schule augenscheinlich auch. Wenn ich von denen im Endeffekt ein schlechtes Zeugnis kriege (für 3 Monate?), dann wäre das zwar kacke aber ist so.
  4. Grundsätzlich beruhigen mich eure Antworten schon mal etwas. Das aktuelle Dokument für Hessen hatte ich nicht gefunden, danke. Nur eins welches außer Kraft war. Ist natürlich die Frage, welche Stelle sich für dieses Gesetz interessiert bzw. was der Fall bei Nichteinhaltung ist? Ich schätze mal wie meine Vorredner, dass das vor allem für Betrieb und Schule wichtig ist.
  5. Berichtsheft ist geführt und habe ich auch bereit um es bei der Verkündung vorzuzeigen (da hatte ich ja auch schon mal ein Thema geöffnet, ob das für die Verkündung nötig ist, habe es aber so oder so vollständig vorliegen). 🙂 Ich wohne in Hessen, hatte auch schon mal recherchiert aber recht wenig dazu gefunden. So wie ich es jetzt verstanden habe, könnte mir rein rechtlich höchstens mein Betrieb einen Strich durch die Rechnung machen, was in meinem Fall ja aber alles abgeklärt ist. Aus anderen Recherchen hier im Forum habe ich mir noch zusammengereimt, das bei Fehlzeiten die IHK höchstens die Prüfung verweigern kann (?), aber mündlich + schriftlich bin ich ja wie gesagt durch.
  6. Guten Morgen zusammen, mir geht es mal wieder um meinen Ausbildungsabschluss. Nachdem ich meine erste schriftliche Prüfung diesen Sommer verhauen habe, habe ich nach den Sommerferien auf weitere Infos der Berufsschule gewartet. Da kam lange nichts, auf mehrere Nachfragen von mir und meinem Betrieb kam auch lange keine Antwort des Klassenlehrers. Erst circa 3 Wochen vor der schriftlichen Prüfung hat er sich dann gemeldet, kam um die Ecke mit „Total verpennt sorry / bist ja einer der wenigen mit alter AO noch, hätte hier ja eh keinen Zweck für dich gehabt / dein Zeugnis steht ja eh schon“. Im Klartext also, ich habe seit Ende August die Berufsschule nicht mehr besucht weil ich keinerlei Infos dazu hatte. Prüfungsvorbereitung erfolgte im Betrieb. Ich habe jetzt final beide Abschlussprüfungen in trockenen Tüchern und am 11.1.2023 nur noch Verkündung. Meine Frage: kann mir die IHK jetzt noch einen Strich durch die Rechnung machen wegen versäumter Berufsschule?
  7. Hi zusammen, ich habe meine schriftliche Prüfung diesen Winter wiederholen müssen und diese jetzt auch bestanden (AO 1997). Teil 2, also Projekt und Präsentation habe ich bereits im Sommer bestanden. Am 11.1 habe ich jetzt nur noch einen Termin zur Verkündung bei der IHK, um den offiziellen Wisch abzuholen. Frage an euch, wollen die da nochmal das Berichtsheft sehen? Das musste ich bereits bei meiner mündlichen Prüfung schon zeigen und habe wie gesagt bestanden. Danke! EDIT: meine Sorge ist lediglich die, dass die netten Leute es nochmal sehen wollen da ja jetzt ein halbes Jahr dazwischen liegt.
  8. Hey Leute, ich wollte gerne mal ein kleines Meinungsbild einholen. Für mich geht es diese Woche erneut zur schriftlichen Abschlussprüfung, daher noch die alte Verordnung. Habe es beim ersten Mal total verhauen aufgrund von Prüfungsangst, fehlender Vorbereitung, sprich dahingehend auch die klassische Selbstüberschätzung.... Für den erneuten Anlauf fühle ich mich wesentlich sicherer wie vorher, hab allerdings trotzdem noch ein bisschen Bammel vor gewissen Sachen, z.B. Projektmanagement. Wie geht es den anderen Wiederholern damit, falls noch welche anzutreffen sind? 😄 Wie schätzt ihr die Prüfung ein?

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