„Solange ein Ausbildungsverhältnis besteht, ist deine Pflicht als Auszubildende/r den Ausbildungsnachweis zu erbringen“ - so die Aussage meiner IHK auf die selbe Frage, die ich mir in der gleichen Situation gestellt hab.
Bei mir wurde das nicht mehr kontrolliert (auf meiner Einladung stand auch, ich soll es bitte mitbringen), ich musste aber auch nur zur Verkündung hin, da ich nur meine Schriftliche wiederholt hab. Das kommt mMn ganz drauf an wie der PA drauf ist der da sitzt, bei meiner Mündlichen haben die auch lediglich ein Daumenkino draus gemacht.
Guck das du es irgendwie noch nachholst wenn möglich.
EDIT: wenn du es nicht hochladen kannst, druck es aus. Better safe than sorry