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HeinzHugo

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  1. Am ehesten denke ich, wirst du auf ebay.de/kleinanzeigen.de oder im Hardwareluxx-Forum Käufer finden. Preisrange ungewiss.
  2. Wenn du diesen Weg einschlägst, würde ich mir die Regeln zu "Externenprüfung" im BBiG angucken (§45) - je nachdem, wie gut du bist, in den 50% Freizeit Wissen aufzusaugen, wäre das eine Option, bedeutet aber, wenn ich das Gesetz richtig interpretiere, da du das 1,5fache der Ausbildungszeit im Beruf nachweisen musst, wären das 4,5 Jahre und ich bin mir unsicher, ob sich Teilzeit dann entsprechend verlängernd auswirkt (also bei 50% die doppelte Zeit, hier dann 9 Jahre) - das heißt für dich, dass du mindestens 4,5 Jahre auf ner 50%-Stelle rumgurkst, die wahrscheinlich nicht sehr gut bezahlt werden wird. Die Auswirkungen auf deine Rente kannst du dir ausmalen. Erfahrung ist zwar okay, aber 1st-Level-Support ist jetzt nicht der Türöffner für den ÖD und ohne abgeschlossene, relevante Ausbildung kann es auch nochmal schwierig werden, überhaupt den Fuß in die Tür zu kriegen. Wenn du dich gut anstellst und die Umschulung in 2 Jahren sehr gut abschließt, ein guten Praktikumsgeber findest, hast du 2 Jahre, die du auf 60% deines jetzigen Gehalts verbringst (plus Umschulungsbonus von 150 EUR pro Monat, falls es den noch gibt und jeweils ne Prämie von 1000 EUR oder 1500 EUR für das Bestehen der beiden Teile der EAP). Würde ich einfach für mich durchrechnen, wo du da die besseren Chancen siehst und auch schon Mal das Arbeitsamt kontaktieren bzw. eventuelle Umschulungsfirmen in deiner Nähe, um die jeweiligen Möglichkeiten auszuloten.
  3. Outlook ist dann der Client, mit dem auf die Mails auf einem Exchange(?)-Server zugegriffen werden, richtig?
  4. Ich glaube, hier geht's um zwei verschiedene Dinge: Backup und Archivierung von Daten - denn afaik spricht im Gesetzestext keiner von Backupfristen, sehr wohl aber von Archivierungsfristen/-pflichten. Das würde ich auch sauber von einander trennen, zumal es an archivierte Daten auch weitere Anforderungen geben kann (z.B. wird im Geschäftsmailkontext oft von revisionssicherer Archivierung gesprochen bzw. diese gefordert! Das sind nochmal ganz andere Anforderungen an das darunter liegende System zur Archivierung) Daher sollte erstmal für sich selbst klar gestellt werden, was man da macht: Archivieren - also die Daten wirklich "weglagern" - oder Backups erstellen, die für die Wiederherstellung von Produktivsystemen bei Datenausfall/Verlust genutzt werden. Erfahrungsgemäß wird das beides oft miteinander verwurschtelt. Hinsichtlich der technischen Umsetzung würde ich da je nach Anforderung zu einem Disk-to-Tape-Ansatz für die Archivierung tendieren: Daten, die innerhalb von 60 Tagen noch gebraucht werden, kommen auf ein Disk-basierten Speicher, alles, was dann raus altert, wird dann auf Tape (je nach Menge LTO8 oder ggf. höher) geschrieben. Ein Backup-System kann man auch so aufsetzen --> Die Inkrementellen Backups bleiben rollierend X Tage auf Disk, das wöchentliche Backup schreibt man zusätzlich auf Tape. Einmal im Monat kann man dann noch ein Vollbackup zur Entnahme auf ein 2. Tape kopieren und das trocken, licht geschützt und kühl lagern (und hin und wieder einlegen, um die Lesbarkeit und Datenkonsistenz zu prüfen zu lassen).
  5. Kannst du so machen, fang halt an, dich in den aktuellen Stand der Technik einzuarbeiten und eventuell noch ein bisschen weiter zu schauen (Stichworte wären Virtualisierung, Hochverfügbarkeit, etc.). Mit deinem Hintergrund des Studiums solltest du dir die Sachen, die während der Umschulung dran kommen, relativ schnell aneignen können. Das Niveau in Mathe geht seltenst über den Dreisatz und Prozentrechnung hinaus, ggf. guckst du dir noch die Potenzreihe 2^x an und guckst, was hexadezimal so spannend macht. Wichtig ist halt, dass wenn du den Schritt machst, du dir am besten schon vorher überlegst, wo genau du hin willst und die Zeit während der Umschulung nutzt um deine Kenntnisse zu vertiefen. Die meisten Dienstleister bereiten dich da im Endeffekt auf die IHK-Prüfung vor und bringen dir nur das absolut minimalste, was möglich ist, bei. Du musst dich auch selbst um nen Praktikumsplatz für dein 6-monatiges Pflichtpraktikum kümmern, da hast du dann auch die Chance im Idealfall deinen zukünftigen Arbeitgeber kennenzulernen. Das heißt aber auch, wenn die Umschulung um 16 Uhr zu Ende ist, solltest du privat weiter am Ball bleiben, um auf Stand zu kommen.
  6. Diese Fähigkeit hat ein gewisser Herr Medorn auch konsekutiv bei der Deutschen Bahn, Air Berlin und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zeigen können ... Die Erfolgsquote war/ist bei der ganzen Konkurrenz wahrlich beeindruckend und scheinbar muss sich in seinem Stammbaum eine Hydra verstecken. Anders ist sein noch fest sitzender Kopf wohl nicht erklärbar ...
  7. Ich weiß nicht, wie du auf den Trichter kommst, dass der FISI in Hinblick auf Cyber-Security nix zählt. Ich hatte jetzt schon mehrfach Kontakt zu Firmen - sowohl namenhafte, internationale Player als auch klassische Security/Forensik-Dienstleister - und alle Consultants, die alle nen recht patenten Eindruck gemacht haben - waren ausgebildete FISIs. Klar, ab ner gewissen Zeit in der Branche geht es dann darum, das Wissen zu verbreitern und theoretisch zu unterfüttern. Das hängt dann auch von deinem AG ab, inwiefern er bereit ist, dich dabei zu unterstützen (einer der Consultants hat berufsbegleitend studiert, wobei die Kosten durch seinen AG übernommen worden sind). Will sagen, wenn dein Interesse da ist, dann finde die Firmen, die das anbieten, was du machen willst und bewirb dich einfach.
  8. Als jemand im TVÖD kann ich nur sagen: Versuch's einfach - ich selbst bin ohne abgeschlossenes Studium mit FISI-Abschluss mit E10 eingestiegen und mittlerweile in der E11 - die E12 ist prinzipiell anvisiert und du hast bei der Eingruppierung folgendes zu bedenken: 1.) Entsprechen die Tätigkeiten der Stelle auf die du dich bewirbst, überwiegend deinen Fähigkeiten, kannst du zumindest mit einer Einladung zum Vorstellungsgespräch rechnen. 2.) erfüllst du die objektiven Voraussetzungen (aka Studium) nicht, geh' davon aus, dass die ausgeschriebene Stelle E11/E12/E13 jeweils um eins reduziert wird: Erfahrungsstufe gibts - wie richtig erwähnt - nur bei berufsrelevanter Vorkenntnis, also bei dir 2 Jahre, was ggf. dann auch schon als Einstieg in Stufe 2 münden kann. Sprich Stelle wird auf E12 ausgeschrieben mit "Studium oder Arbeitserfahrung", kriegst du die E11, weil's Studium fehlt. Ist aber an sich auch kein Beinbruch, weil (zumindest bei uns) mittlerweile gut in die Weiterentwicklung investiert wird, sprich, da wird dir, wenn du entsprechende Ambitionen und Potential hast, auch das Studium in Teilzeit finanziert, was dann auch mal insgesamt ~12k EUR für den Bachelor sind. Was du noch bedenken solltest - je nachdem, wie gut das match mit der Stelle ist und wie hoch der Handlungsdruck auf einstellender Seite - es kann auch noch bis zu 1000 EUR Zulage geben. Hinsichtlich der Übernahme ins Beamtenverhältnis ist die magische Grenze wohl so um die 45 Jahre, alles drüber ist meines Wissens nach aussichtslos.
  9. HeinzHugo

    Gehalt

    Also der TV-L hat das in §16 Absatz 3 klar und eindeutig formuliert: Von daher ist die Begründung, dass du noch die Laufzeiten aus Stufe 1 und 2 nachholen musst, faktisch falsch. Die einzige Einschränkung ergibt sich aus §17 Absatz 2 Satz 2 bis 5 - da kann man aber gegen vorgehen: Das heißt, es muss jedes Jahr klar kommuniziert werden, inwiefern die Leistungen erheblich unterhalb des Durchschnitts liegen und dagegen ist dann schriftlich Beschwerde einzureichen. Das wird dann von einer entsprechenden Kommission, die vom AG und BR hälftig besetzt ist, geprüft und muss dann entweder zurück genommen werden oder aber sehr wohl begründet sein. hier der TV-L in der Fassung von 2021: https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L__i.d.F._des_ÄTV_Nr._12_VT_komprimiert.pdf [EDITH] Ich an deiner Stelle, würde entweder mit (sofern Mitglied) meiner Gewerkschaft sprechen oder (sofern Rechtsschutz bzw. genug Kohle) mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt. So, wie du den Sachverhalt schilderst, ohne Bewertung und ohne Feststellung der erheblich unterdurchschnittlichen Leistung, bestehen da gute Chancen auf rückwirkende Entgelterhöhung plus entsprechender Verzinsung als Schadensersatz. [/EDITH]
  10. Es heißt ja, dass der öffentliche Dienst schlecht bezahlt. Im ungünstigsten Fall steigst du mit einer E8 im TVöD ein, das wären dann trotzdem noch knapp 42.330 EUR pro Jahr, von daher finde ich das Gehalt schon sehr unterdurchschnittlich.
  11. Vielleicht hilft dir ja das hier weiter: Was du hier ja hast, du hast eine Festplatte mit 800k h MTTR und dann noch eine und noch eine und noch eine ...
  12. Das kann dir so pauschal keiner sagen, weil der Seitenaufbau bei den IHKs nicht einheitlich ist (yay Föderalismus + Subsidiaritätsprinzip). Aus dem Stehgreif würde ich vermuten, dass es bei dir genau dort das "angemeldet" ersetzen wird oder es gibt eine Unterseite, die als solche für die Noten gekennzeichnet ist.
  13. Dann mal 3 Fragen von mir: - Hast du nach deiner Ausbildungsordnung gesucht? - Hast du dir die Unterlagen, die die IHK zu dem Thema zusammenstellt, runtergeladen und durchgelesen? - Hast du vorab mit deinen Ausbildern und oder Dozenten darüber gesprochen? Bonusfrage, wenn eine der Antworten "Nein" lautet: - Warum nicht? Ich finde es wahrlich bemerkenswert, wie zum einen grundlegende Lücken im Textverständnis offenbart werden und zum anderen wie versucht wird, die eigene Verantwortung bei jedweder Gelegenheit an andere abzuschieben und sich dann darüber zu beschweren, dass diese anderen nicht die Arbeit machen, die man selbst machen muss. [EDIT] Jo, war ich wohl zu spät - sorry, aber du hast nun ein Alter erreicht, da muss man nicht alles für dich aufbereiten, vorkauen und Händchen haltend neben dir sitzen. Du solltest wissen, wo einschlägige und für dich wichtige Unterlagen zu finden sind und unterscheiden können, was eine seriöse/offizielle Quelle von einer inoffiziellen unterscheidet. Auch die Nutzung von google und Konsorten sollte deine Fähigkeiten nicht vor unüberwindbare Hürden stellen, von daher verstehe ich deinen vorwurfsvollen Ton nicht. [/EDIT]
  14. Ich paraphrasiere hier mal das Känguru: "... da gehören halt einige zu den Leuten, die leben nach dem Motto: 'Lieber fünf Mal nachgefragt, als einmal nachgedacht' ..." Ist eine weit verbreitete Eigenschaft. Woran das liegt, ist wahrscheinlich eine Frage, die ist in einer Bar mit ein paar Bier oder Wein besser aufgehoben.

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