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Nörten Commander

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  1. Mein letzter Arbeitstag ist laut schriftlicher Kündigung der 27.12.2024. Mündlich wurde zum Montsende gekündigt, was für mich der 31.12.2024 ist??? Kann ich mangels Zeugen leider nicht beweisen! Ich habe bis jetzt zeitnah keinen Fachanwalt konsultieren können wegen den bevorstehenden Feiertagen und die Frist läuft am 27.12.2024 aus. Das hat mein Ex-AG ja ganz gef*ckt eingeschädelt! <Edited by bigvic>
  2. Werde das ASAP von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Nachdem ich den Schock halbwegs überwunden habe, komm ich mir inzwischen ziemlich vera..... lbert vor
  3. Noch was vergessen: Gemäß Arbeitsvertrag verkürzt sich der Jahresurlaub im Falle einer Kündigung auf den gesetzlichen Mindesturlaub, anteilig berechnet. Ist wohl arbeitsrechtlich so zulässig und durchaus üblich (Quelle: IHK). Bei mir also 20 Tage/Jahr => 10 Tage bei 6 Monaten Tätigkeit im Betrieb. Und oh Wunder, genau diese 10 Tage brauche ich jetzt auf bis Monatsende. Ein Schelm wer....
  4. Wie gesagt, die "Überstunden", die wie ich dank @charmanta gelernt habe eigentlich Mehrarbeit sind, weil nicht angeordnet, ergeben sich überwiegend aus langen Anfahrtszeiten zum Kunden und auch durch längere Installationszeiten als vorgesehen on Site. Hab jetzt meinen Kram weggeräumt, Fahrzeug gereinigt und abgegeben. Ab jetzt Urlaub bis zum Schluß (31.12.2024)!
  5. Danke für den Hinweis. Der Unterschied war mir nicht bewusst. Es handelt sich tatsächlich um Mehrarbeit überwiegend bedingt durch lange Fahrtzeiten zum jeweiligen Kunden.
  6. Ja, ohne direkte Vorwarnung. Es war nur ganz allgemein von notwendigen betrieblichen Anpassungen aufgrund der aktuellen Auftragslage die Rede. (Einer unserer Hauptkunden hat seinen Rahmenvertrag gekündigt bzw. nicht verlängert)
  7. Laut Arbeitsvertrag 30 Tage Jahresurlaub, bei kürzerer Anstellung werden die Urlaubstage anteilig pro Monat berechnet. Resttage verfallen zum Jahresende. Zum Urlaubsanspruch innerhalb der Probezeit gibt es eine interne Betriebsvereinbarung -> Urlaub wird in der Probezeit nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt.
  8. Ich habe zum 15. Juni 2024 einen Job als IT-SE angetreten, welcher mir jetzt zum letztmöglichen Arbeitstag innerhalb der 6-monatigen Probezeit am 13.12.2024 (Ironischerweise ein schwarzer Freitag) aus sogenannten "betrieblichen Gründen" gekündigt wurde. Primär stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Kündigung - eine längere Recherche brachte leider keine eindeutige Aussage. Zudem, was passiert mit der vertraglich vereinbarten Jahressonderzahlung, den geleisteten Überstunden auf meinem Arbeitszeitkonto und den Resturlaubstagen (ich durfte in der Probezeit noch keinen Urlaubsantrag stellen und habe also jetzt noch 15 Tage Erholungsurlaub sowie fast 100 Überstunden auf meinem AZK)? Existiert auch ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung? All das ist in dem Arbeitsvertrag garnicht oder nicht eindeutig festgelegt. Wie gesagt, ich habe bereits Online recherchiert und ChatGPT konsultiert, aber die verschiedenen Aussagen sind ungenau und oftmals sogar widersprüchlich! Gibt es hier im Forum eventuell sachkundige Personen, idealerweise Arbeitsrechtler? Natürlich werde ich auch einen Fachanwalt konsultieren, aber mangels Rechtschutzversicherung meinerseits werde ich unter Umständen nur die Erstberatung inanspruch nehmen wollen.
  9. Moin Leute, als Vorbereitung zur AP1 (das war ja die Anforderung) hat's mir der olle Schinken mindestens getan Bin aber auch ein alter Sack und all diese YT Influenzias gehen mit ziemlich auf den selbigen...
  10. Hallo liebe Freunde der gepflegten Trollerei Einstiegsgehälter von unter 30K€ für ausgelernte ITler empfinde ich im Jahr 2024 als absolut inakzeptabel! Selbst hier im tiefsten Nordthüringen bekomme ich als frischer ITSE 33K€ plus Jahressonderzahlung, 30 Tage Urlaub, 38h Woche, Dienstwagen auch zur privaten Nutzung (okay, ist nur ein Dacia Duster. Aber 4WD!). Bei einem IT-Dienstleister mit <25 MA.
  11. Disclaimer: Ich profitiere nicht von folgendem Link und bin bin auch nicht mit dem Rheinwerk Verlag verwandt oder verschwägert! Liebe Mods, falls Link nicht erwünscht bitte löschen, noprobs... https://www.rheinwerk-verlag.de/it-handbuch-fuer-fachinformatiker-der-ausbildungsbegleiter/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=km.rw.roi.semester-aktion-aktionsstart-b.24.04&utm_content=roi Aktion "Campus-Deals für alle: 10 Euro Rabatt auf E-Books" Und für den gesparten 10er holste uns 'nen Kasten Nörten
  12. "Dennoch kann ein Akku sowohl geladen als auch entladen werden zur gleichen Zeit, es ist nicht unmöglich. " Herr Kirchhoff bewegt sich unruhig in seinem Grab, mir ist als sei ab und an auch ein gequältes Stöhnen zu vernehmen...

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