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  1. Dafür, dass Du "keine Zeit hast", verbringst Du echt viel Zeit mit der Produktion von Text,der wenig Substanzielles beinhaltet. Wie zum Beispiel eine adäquate Projektbegründung. Die Beantwortung Deiner Frage ist jedoch einfach: Das kann nur Deine IHK bzw deren Prüfungsausschuss beantworten, da diese bzw dieser die Entscheidung trifft. Ob Dein Projekt sich mit den Bewertungskriterien Deiner IHK deckt, kannst Du Dir selbst beantworten, indem Du die Veröffentlichungen Deiner IHK hierzu prüfst. Ob Deine IHK Dein Projekt jedoch, unabhängig von rechtlichen Voraussetzungen bewilligt, wäre Wahrsagerei. Das kann Niemand wissen.
  2. Ein abgeschlossenes Erststudium ist - in der Regel - Ausschlusskriterium für BAB. Es sei denn, es liegt in Deinem Fall ein besonderer Ausnahmegrund vor. Im ersteren Fall könntest Du aber ggf. Wohngeld beantragen.
  3. Ich finde auch nicht, dass Ehrlichkeit derart bestraft werden sollte. Aber zu Deinem o.g. Punkt: Woher weißt Du, dass Streichen eines Features o.ä. zum Nichtbestehen geführt hätte? Hast Du Die IHK gefragt? Die IHKs weisen darauf hin, dass bei großen Abweichungen zeitnah die IHK kontaktiert werden soll und kleinere begründet werden müssen. edit: das richtet sich v.a. an die, die die Doku noch vor sich haben: Wenn Du in die Bewertungsmatrix schaust: Da steht: " Soll-Ist-Vergleich, 15 % Qualitätskontrolle, Abweichungen, Anpassungen". Streichung eines Features oder ein unvollständiges wäre zB eine Abweichung gewesen. In vielen Handreichungen der IHKs steht auch, dass nicht primär das ergebnis, also eine lauffähige Software bewertet wird, sondern der Arbeitsprozess und dessen Darstellung, was m.E. daran liegt, dass unser Beruf seitens der IHK primär den kaufmännischen zugerechnet wird. (
  4. Die Textform ist nicht das Problem, wenn Du die Karten schon gekaut hast - das Teilen der Textform aber schon., was Urheberrecht betrifft... Aber: ich sag mal so, wenn Du bei Quizlet bestimmte Suchbegriffe wie Fiae anwendungsenwicklung o.ä eingibtst, finden sich Kartensätze, die schon stark an die offiziellen. karten erinnern.... k.a. was die Ersteller sich dabei gedacht haben......ansonsten gibt ja auch auch noch das u-form E-Learning.
  5. Sorry, hatte Post bzgl. Schriftgrößen verwechselt, allerdings War dies zu keiner Zeit als Beleidigung intendiert. So "natürlich" ergibt sich das korrekte Zitieren aus Deinem Post m.E. nicht.Nach Urheberrecht muss nicht geforscht werden, wenn es im Zitat entsprechend angegeben wird, z.B. "als cc-by..." Lizenz. Wobei dies m.E. ein Nebenschauplatz bleibt. Vielleicht sollte OT uns einfach updaten, was seine IHK zum Sachverhalt mitgeteilt hat.
  6. Hier wird meiner Meinung nach aneinander vorbei geredet. Zunächst sprichst Du von Punktabzug wegen Nichtbeachtung formeller Vorgaben zur Schriftgröße in der Dokumentation während OT nach der Verwendung von - KI generierten Bildern in der Präsentation fragt. Darauf hingewiesen verweist Du auf Fragen dem Urheberrecht von Bildquellen in der Präsentation. Das ist doch total normal, dass man sowohl in der Präsentation als auch in der Doku die Bildquellen angeben muss. Ist übrigens auch Teil der Ausbildung und Dein Beispiel wirft die Frage auf, ob Deine Azubi ihre Bilder überhaupt korrekt zitiert hat (denn hätten Prüfer dann überhaupt nachfragen müssen???) Das bedeutet aber nicht, dass KI-generierte Bilder per se verboten sind, solange deren Quelle (Engine und Prompt) angegeben werden. Wie gesagt, beantworten für den OT kann das nur die jeweilige IHK. Darüber hinaus gibt es einen Unterschied zwischen der Frage nach korrekter Verwendung (Art und Weise der Quellenangabe) einerseits und der Frage, ob eine Verwendung per se ausgeschlossen ist. Ein bisschen Googlen zu Leitfäden z.B .von Universitäten etc. zu Abschlussarbeiten zeigt jedoch: diese verbieten die Verwendung solcher Bilder i.d.R. nicht solange sie entsprechend zitiert werden UND das Urheberecht dies hergibt ( also die entsprechende freie oder kommerzielle Lizenz zur Verwendung vorliegt) . Zudem natürlich sollte es sich nicht um "versehentliche" Plagiate handeln (Beispiel: Bild soll KI generiert sein, ist jedoch tatsächlich bzw. teilweise ein echtes, urheberrechtlich geschütztes Bild , wie z.B. ki-"generierte" Bilder, die noch das Wasserzeichen der Getty-Datenbank aufweisen.
  7. Bei dieser Erklärung, die wir in der ein oder anderen Form alle abgeben, geht es um die Eigenständigkeit der Leistung. Die Verwendung fremder Fotos ist jedoch unter Angabe der Quelle grundsätzlich erlaubt. Ich bezweifele stark, dass IHKs dass enger sehen, als Unis bei Doktorarbeiten, s. hierzu zB. https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/40000030/DBWM/2023_KI_und_gute_wissenschaftlichePraxis_FKv5.pdf (Epfehlung für Verwendung von KI generierten Bildern: Angabe der Engine sowie des Prompts). Zudem kannst Du derzeit niemals sicherstellen, dass Bilder aus Bilddatenbanken oder PowerPointvorlagen ohne Verwendung von KI generierten tTols (z.B. auch zur Bildbearbeitung) erstellt wurden, solange Du nicht ausschließlich Deine eigene Vorlage und eigenes Material verwendest. Oder kannst Du erkennen, ob eine Graphik aus Vorlage xy ohne jegliche KI erstellt wurde? Letztendlich müssen wir aber alle nicht rätseln, wie IHK das bewerten könnte, weil OT eine verbindliche Aussage von seinem Prüfungsamt bekommen kann, auf die er sich dann hundertpozentig verlassen kann.
  8. das kann nur die betreffende Kammer, also OTs Prüfungsamt beantworten. Bei einigen Kammern reicht AU, bei anderen steht schon auf der Website, dass AU nicht ausreicht.
  9. das "normal" bezog sich auf den Zeitrahmen in diesem Fall.
  10. Normalerweise läuft Fachgesprach normal, vorausgesetzt du hast Projektdoku bestanden. Melde Dich am besten direkt beim Prüfungsamt Deiner IHK, nur die können das verbindlich beantworten. AP2 sollte aber erst imApril/ Mai sein, nicht im März.
  11. Du kannst einfach im prompt "ohne Beispielcode" schreiben. Dann bekommste i.d.R. auch keinen. Aber natürlich ist "learning by doing" die bessere Route :-)
  12. Hm; in dem Fall würd ich denken einfache Fragen mit vorgegebener Antwort als Array, aber alles was ein bissel komplexer ist, z.B. mehrere Antwortoptionen = lieber Objekte. Speichern ginge dann über localstorage., wenn es über mehrere Browsersitzungen gehen soll. Klingt aber ziemlich unkomfortabel für die Menge der potentiellen Fragen und Antworten und dem, was Du auf Deiner Webseite so versprichst, tbh :-) ; zum Üben aber schöne Idee !,
  13. Naja, das handhabt nicht jede IHK so: "Nicht nur Auszubildende und Umschüler können an einer Abschlussprüfung teilnehmen, sondern auch Personen, die mehrere Jahre (mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit) eine einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen können. Diese Mindestzeit kann im Einzelfall auch unterschritten sein, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht werden kann, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde. *Dabei können auch Ausbildungszeiten aus demselben oder einem anderen Beruf oder ausländische Befähigungsnachweise berücksichtigt werden"* (https://www.ihk.de/potsdam/aus-und-weiterbildung/pruefung-azubi/zulassung-in-besonderen-faellen-3303412) . Je nach Studieninhalt könnte es also *theoretisch* möglich sein, dass @noicymeter bei der ein oder anderen IHK zur Prüfung zugelassen würde. Zudem enthält ja der Bachelor idr einen Wahlpflicht sowie ABV -Anteil (vielleicht findet sich da sogar Wirtschaftsmathematik o.ä.) - sowie ggf. einen Praktikumsanteil und Masterarbeiten werden häufig in Kooperation mit Firmen geschrieben. Auch wenn ich persönlich es nicht nachvollziehen kann, warum man nach einem Masterabschluss (Stufe 7 DQR) (Stufe noch eine Fachinformatikerprüfung (Stufe 3 DQR) machen sollte, außer, dass ein Zweitstudium selbst finanziert werden müsste, während eine Umschulung, inklusive Lebensunterhalt bezahlt werden könnte und man mit Glück einen Praktikumsbetrieb findet. Nur kann man den in seinem Fall auch ohne Umschulung finden. Ganz offenbar fehlt es ja OT nicht an Qualifikationen, was soll also eine vergleichsweise minderwertige Qualifikation hier bringen? Wenn die Bewerbungsunterlagen gut sind (wobei ich die von mehr als einer Stelle prüfen lassen würd), könnte es aufgrund der von OT genannten Gründe einfach an "Vertrauen" fehlen, dass OT zuverlässig und/oder belastbar ist, um einen Job tatsächlich durchzuhalten. Tatsächlich habe ich das in meinem früheren Job oft bei "Langzeitstudierenden" erlebt, die keinen Nebenjob hatten, unabhängig von der gesundheitlichen Situtation. Und das lässt sich i.d.R. v.a. durch Berufspraxis beheben.
  14. Das Beispiel, das Du zeigst, gewichtet zwar korrekt, berücksichtigt aber nicht die Prüfungsordnung (= Anzahl der nicht bestanden Prüfungsteile, zb).

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