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prefix

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  1. Haben wir gerade Fußball EM ? Dann nochmal für alle Vergleiche zwischen Umschulungsveranstaltern. Diese Unternehmen sind nur für das Stadion zuständig! Sie sollten saubere Toiletten und einen einfach zu erhaltenden Pausesnack mit Getränk bereitstellen. Für die Leistung der Spieler auf dem Rasen ( Dozenten ) können die Veranstalter nur insofern was, als das sie die Dozenten dort spielen lassen. Nun spielen da dauernd neue Mannschaften, Deswegen bringen die Aussage über die letzte Saison auch nichts.
  2. Natürlich muss es vorheschriebene Regelung seitens der IHK geben. Eine Kündigung des Ausbilders kann immer passieren. Un die Firmen können kaum gezwungen werden, immer einen Reserveausbilder im Lager zu haben. Hier noch etwas zum Nachlesen: https://ausbilderschein24.de/ausbilder-kuendigt/ Der Ausbilder kündigt und ein anderer Mitarbeiter erwirbt den Ausbilderschein Die unproblematischste Lösung besteht gewiss darin, dass für die Zeit, in der ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter den Ausbilderschein erwirbt, ein externer Ausbilder auf Honorarbasis eingestellt wird. Gerade aber kleine Unternehmen können sich das unter Umständen nicht leisten. Eine mögliche Alternative besteht darin, mit anderen Betrieben entsprechende Kooperationen einzugehen. Grundsätzlich ist es nämlich möglich, dass Sie einen Azubi an einen anderen Betrieb ausleihen. Auf diese Weise lässt sich gewährleisten, dass die Ausbildung gemäß nach Ausbildungsrahmenplan weitergeht. Allerdings muss der Betrieb, der einen Azubi verleiht, zwei wichtige Punkte beachten. Erstens: Die Höchstdauer einer Leihe, bzw. Überlassung, beträgt seit dem 1. April 2017 18 Monate. Und zweitens: Der Azubi kann vom Betrieb verlangen, dass ihm die Fahrtkosten zum Leihbetrieb erstattet werden.
  3. Wenn keine schnelle Lösung herbeigeführt werden kann, musst du aber. Stell dir vor, erst am Ende der drei Jahre erfährt die IHK davon und lässt dich dann nicht zur Prüfung zu.
  4. Wer steht denn dann hinter der Projektarbeit ? Ersatzweise der Pförtner?
  5. Unter der Vorraussetzung, dass man an solche "Statistiken" glaubt: https://www.get-in-it.de/gehaltsrechner?thematicPriority=36&jobTitle=14&degree=1&experienceLevel=2&companySize=2&state=14&branch=13 Ändere die Werte auf deine Daten. Beachte, dass da 4 Werte zu lesen sind. Unterster Werte, die Grenzen für die "mittleren" 50% und der Maximalwert. Dann hat man zum Beispiel: 23600 - 27400 - 33900 - 41100 Also: es gibt Situationen wo nur 23600 geboten werden ( und auch angenommen werden ) Die Hälfte der Verträge kommt zwischen 27400 und 33900 zustande (Mitte 30650 ) Und des gibt echte "Superangebote" für mehr als 40000. Wo du dich siehst, wirst du am besten wissen.
  6. Schau dir hier an: wie diese Threads ausgehen. Ob FISI oder AE, es werden sich immer ganz verschiedene Standpunkte der Forenmitglieder ausbilden. Am Ende bleibt: Unter Mindestlohn geht garnicht! Ansonsten kommt es nur auf dich an, und du mußt eben an deinem Ort wettbewerbsfähig sein. Sowohl bei den Leistungen, als auch bei der Gehaltsforderung.
  7. Einverstanden. Verstopfen wir nicht länger Threads mit dem ewigen Grabenkrieg Kapital gegen Arbeit.
  8. Jeder kann nur aus seinem Erfahrunskreis berichten. Aber es gibt solche Verträge, auch außerhalb des Vertriebs sind variablen Anteile vereinbar. Natürlich nicht mit 80%, Da solltest du nochmal reflektieren was realistisch sein kann. Aus den beiden Beiträgen wird klar, dass ihr ein wenig die AG-AN Konfrontation pflegt. Mitarbeiter, die einen Einstieg wagen, um sich dann zu beweisen, sind keine "Affen" Und wer 40-50% seiner möglichen Leistung zurückhält, braucht hier nicht weiter kommentiert werden.
  9. Auch Quatsch. Das macht auch keiner. Es ging darum, dass Berufseinsteiger besser informiert sein sollen, dass das erste Gehalt in seiner Höhe stark von der jeweiligen Situation abhängt. Daher das Astronautenbeispiel. Es hätte sicher 100 anderen gegeben, die den Job auch hätten machen können. Aber sie haben es nicht tun dürfen. Doch uns ist die Fachkraft was wert. Nämlich ein großer Teil der Wertschöpfung, die diese Fachkraft erbringen kann. Aber wenn das zu Beginn nicht viel ist, kann man auch nicht viel verteilen. Ich finde es falsch, die Erwartung zu wecken, dass man nur ab 3000 Euro einsteigen soll. Mein persöhnliches Schicksal mag ja keine Rolle spielen, aber mit 2800 in den ersten Job, nach 6 Monaten auf 3300. Und am Ende der ersten 5 Jahre war ich bei 50K im Jahr. Später selbständig und seit dem immer Angebote an Einsteiger am unteren Ende der Lohnskala in der Probezeit, mit starken Steigerungen, wenn der MA zündet.
  10. Klar geht das. Man kann auch als Mensch auf dem Mond spazieren. Haben ja schon 12 Leute geschafft. Die Frage ist aber wie realistsch ist es, dass genau eine bestimmte Person ... Im Fall der Mondfahrer haben Fähigkeiten, Gelegenheiten und deren Zusammentreffen darüber entschieden, Wenn es also passt, kann man als Berufseinsteiger auch tolle Verdienste erzielen. Aber Sprüche wie, unter 3000 Im Monat geht garnicht, sind doch Selbstbetrug. Auch das kann passieren. Dem TE sollte man realistisch sagen, dass es in Anerkennung seiner Skills ( die wir nicht genau kennen ) bei passenden AG um die 36k werden könnten. Aber auch weniger oder ein bischen mehr.
  11. Jedem seine Meinung. Man darf so denken. Aber der AG, der genau abschätzen kann, dass der "Beginner" zu Beginn noch keinen Gewinn abwirft, wird eine andere haben. Zwischen 24.616,48 Brutto nach Mindestlohn und den geforderten 36k gibt es doch wohl noch einen möglichen Kompromiss.
  12. Der Prozentsatz der abgelehnten Bildungsgutscheininhaber ist aber gering
  13. Um das "gültig" zu belegen, müsste ich wohl meinen Bekannten bei der BA anschwärzen.
  14. Nein, man wird ausgesucht. Wer für Pflege ungeeignet ist, kommt in die IT. Damit werden die politisch vorgegebenen Quoten bei der BA dann erfüllt.
  15. Statistik: "Um eine Verallgemeinerung zu vermeiden, sollten genügend Beispiele vorhanden sein, um sicherzustellen, dass die die Aussagen dem zugrunde liegenden Muster folgen und nicht einfach die Häufigkeit einer Klasse verwendet wird." Hier werden aber Diskussionen geführt, bei der jeder immer "seine kleine Welt" zur Grundlage macht. Geht wohl nicht anders, wenn keine anerkannt allgemeinen Daten vorhanden sind. Da auch die hier versammelte "Blase" kaum eine valide Grundgesamtheit darstellen wird, könten wir uns wohl darauf verständigen, dass die volle Bandbreite aller Beobachtungen möglich sein kann. Ich verstehe ehrlich manche TE nicht, die hier nach "Fakten und Sachverhalte" fragen. Lediglich Meinung können hier abgerufen werden.
  16. Ich staune, wie einge Forenteilnehmer wieder mal über einige einfache Aussagen herfallen. Sicher kann skylake ja mal "relativ kurz" konkretisieren. Ich denke nicht, dass dies 2 Wochen, 2 Bücher meint. Fragt man mal Umschüler, kann man hören, dass es nur etwa 6 Monate braucht, um den Prüfungsstoff zu lernen. Und da ja viele Umschüler nach 6 Monaten Praxis sofort vom Praktikumsbetrieb übernommen werden, stimmt das wohl. Ein Master verfügt nachweislich über Selbstlerntechniken, die ihm das "Einsteigen in Eigenregie" ermöglichen. Diese Fähigkeiten werden aber nicht mehr zunehmen, wenn man einen zweiten Master macht. Niemanden wird die Anerkennung genommen, nur weil es nachweislich Seiteneinsteiger gibt, die über Lerntechniken verfügen, die den Zugang zum Beruf stark abkürzen.
  17. Ab morgen werde ich Chefarzt. Schließlich war ich schon mal im Krankenhaus.
  18. Eigentlich ist es doch recht einfach : Die Führerscheinprüfung dauert 30 Minuten, in denen man zeigt, dass man fahren kann. Die Stunden der Fahrausbildung sind vorher zu leisten !
  19. Also ehrlich ! Um vor einer deutsche IHK eine Prüfung abzulegen, muss man Deutsch können ? Wie ungerecht ist das denn ? Und man muss die Fähigkeiten zur Durchführung eines Projekt, schon vor dem Projekt erlernt haben ? Das ist aber unfair ! Und überhaupt, ist Leistungsdruck doch unverschämt. https://www.youtube.com/shorts/mgLEUX457-w
  20. Na dann geh mal auf kursfinder.de und such da deine Anbieter. Danach kannst du einschätzen was die Bewertungen wert sind
  21. Die Programmiersprache ist weniger wichtig.🤣
  22. Genau die richtige Grundhaltung. Stell dich auf viel Selbtslernen ein und nutze die Inhalte des Bildungsträgers als "grobe Orientierung". Vorhandene Erfahrung und 4 Stunden jeden nachmittag, werden dich sicher durch die Prüfung bringen. Nimm den Ausbildungsrahmenplan, schau welche Lücken die Umschulung garantiert lassen wird, und versuche die Defizite auszugleichen. Beginne füh einen Praktikumsplatz zu suchen. Das ist oft schwieriger als der Lernstoff,
  23. Wirklich schade, dass alle derartigen Threads immer ohne Auflösung geblieben sind. Von der Sorte "und dannversuche ich es mal" haben wir einige gelesen. Nie schreibt ein TE dann (viel) später, wie es ausgegegangen ist.
  24. siehe hier: und dann frag mal, was daraus geworden ist.
  25. Der Link kann weg. Ist aus der falschen Kiste. Das ist die Regelung bei Fortbildung. _________________________________________________ Hier mal der Text für eine IHK in NRW Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen Absolventinnen und Absolventen können ihre Prüfungsunterlagen nach Abschluss der Prüfung innerhalb der Widerspruchsfrist einsehen. Dafür vereinbaren sie mit der für den Berufsabschluss zuständigen Ansprechpartnerin der IHK vorab einen Termin. Während eines noch laufenden Prüfungsverfahrens besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht, es muss also erst der Prüfungsbescheid (Zeugnis oder Nichtbestandenenbescheid) abgewartet werden. Der Prüfling kann zur Akteneinsicht einen Bevollmächtigten mitnehmen oder sich auch durch diesen vertreten lassen. Widerspruch und Klage Gegen die Bewertung seiner Leistung kann der Prüfling innerhalb eines Monats ab dem Zugang der Entscheidung Widerspruch bei der IHK Düsseldorf einlegen. Das muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail oder ein Telefonanruf genügen nicht. Wenn aus dem Widerspruch hervorgeht, gegen welche Prüfungsbedingungen und/oder Bewertungen sich der Prüfling wendet und er Gründe dafür konkret, nachvollziehbar und schlüssig ausführt, überprüft die IHK die Entscheidung. In der Regel sind dafür Stellungnahmen der Prüferinnen und Prüfer erforderlich, deshalb kann das Widerspruchsverfahren bis zu zwölf Wochen dauern. Der Widerspruch muss von jedem Prüfling getrennt erhoben werden. Ein von einer Gruppe von Prüflingen unterschriebener „Sammelwiderspruch“ ist nicht zulässig. Wenn der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wird, kann der Auszubildende binnen eines Monats ab Zugang des Widerspruchsbescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erheben.

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