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Biorr

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  1. Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Dann schaue ich mich mal nach passenden Stellen um, vielleicht hab ich ja Glück und bin der einzige Bewerber
  2. Erstmal Danke für die Antworten. Ja klar, würde meine Sachbearbeitertätigkeit auf jeden Fall angeben. Bei uns auf der Behörde war das so, dass es dort einen prüfungsfreien Aufstieg gab. Also man hat eine Personalentwicklung gemacht und war dann auf besagter Sachbearbeiterstelle, die Vergütung war vergleichbar TVÖD E 10. Du meinst damit, dass ich nicht ohne weiteres (oder eher unwahrscheinlich) auf eine E11 Position kommen würde? Ich weiß ja auch wie langsam teilweise die Mühlen in der Verwaltung mahlen, daher ist es natürlich mein Ziel zu Beginn in eine entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert zu werden.
  3. Hallo zusammen, ich schaue regelmäßig in die gängigen Jobbörsen, u. a. auch in Interamt für den öffentlichen Dienst. Was mir dort immer wieder auffällt, ist die große unterschiedliche Spanne bei den Entgeltgruppen, bei doch sehr ähnlichen Tätigkeiten. Das reicht dann von E8 - E11, natürlich bei unterschiedlich geltenden Tarifverträgen (TVÖD VKA, TV-L, TVÖD Bund, usw.). Oft wird ein Studium gefordert, manchmal steht auch sowas wie "oder vergleichbare Fähigkeiten". Wenn ich danach gehe, dann hätte ich vergleichbare Fähigkeiten, da die Tätigkeiten sich oftmals mit meiner aktuellen Tätigkeit decken. Befähigt mich das dann zu einer Eingruppierung nach z. B. E11? Kurz zu mir: Ich habe eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung. Im Anschluss habe ich fast 12 Jahre im öD als Sachbearbeiter gearbeitet und habe dann nochmal eine Ausbildung zum Fisi gemacht (nicht öD). Eine Studium habe ich nicht. Ich komme jetzt auf ca. 2 Jahre Berufserfahrung. Die Erfahrungen aus der Zeit meiner Beschäftigung im öffentlichen Dienst sind sehr wahrscheinlich nicht relevant für zukünftige Bewerbungen (kein IT-Bezug). Lohnt sich eine Bewerbung bei einer Behörde auf eine E10er oder E11er Stelle oder wird man dort sofort aussortiert aufgrund des fehlenden Studiums? Rein finanziell betrachtet wäre alles unter E10 nicht interessant. Bei den Behörden, die nach TVÖD Bund vergüten findet sich auch oft ein passus wie z. B. "Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis von Tarifbeschäftigten angestrebt." Wie ist denn bei der Übernahme in ein Beamtenverhältnis der Ablauf wenn ich jetzt z. B. eine Stelle die nach E10 vergütet wird und mit der Besoldung A10 bewertet ist? Hab ich überhaupt Chancen in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden (jetzt mal unabhängig davon, ob es bestrebenswert ist oder nicht) und über welchen Zeitraum bis hin zu einer Verbeamtung spricht man da eigentlich? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe. Beste Grüße Biorr

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