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  1. Genau so ist es. Es geht nicht nur um die Verwaltung sondern auch um den Einbau. Das heißt theoretisch müssten wir erstmal noch Kenntnis erlangen ob die verbauten Türen überhaupt zulässig sind oder Funktionen fehlen. So ist uns zb schon mehrfach aufgefallen, daß Türen welche als Fluchtweg gekennzeichnet sind keine Panikverrieglung habe, das heißt ist die Tür abgesperrt kommt niemand raus, dass ist unseren Augen fehlerhaft aber wie gesagt wir sind ITler und keine Bauingenieure
  2. Es geht darum, daß eine eine herkömmliche Schließanlage, welche von einem Bauamt verwaltet wird nun als elektronische in die IT von der Standigkeit wechseln soll.
  3. na mehr Context gibt's bei der einen Frage nicht Es geht mir darum ob die Zuständigkeit bei der IT oder bei einem Bauamt bei euch liegt.
  4. Hallo zusammen, uns würde es interessieren, wie die Zuständigkeit bei euch ist mit dem Thema elektrische Schließanlagen.

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