Danke für deine Antwort allerdings habe ich bedenken weil die ihk bei auf ihrer website wo man die ergebnisse sieht folgendes geschrieben hat: Die Prüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis, im Ergebnis Teil 2 der Abschlussprüfung sowie in drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens ausreichende Leistungen und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügende Leistungen erbracht worden sind.
Allerdings ist es ja in einen der 3 teile nicht ausreichend oder ist es sowas wie ein offendes geheimnis das man sich in der ap2 eine 5 erlauben kann ohne diese mit einer entsprechenden nachprüfung auszugleichen?