Zum Inhalt springen

Gelbschwarz09

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  1. Hallo zusammen, ich mache mein Praktikum im öffentlichen Dienst im Bereich des Applikationsportfoliomanagement. Über die EU trat die KI-Verordnung am 1.08.2024 in Kraft. Diese besagt u.a., dass KI-gestützte Anwendungen in 3 Risikostufen zu kategorisieren sind. Meine Idee ist es, ein Tool zu entwickeln, welches anhand von 7-8 Abfragen eine Anwendung als erstes als KI-Anwendung identifiziert und zusätzlich diese Anwendung noch in einer der Risikostufen klassifiziert und das Ergebnis durch Bestätigung in der Datenbank des APM-Programm speichert.(Schnittstelle) Nun kommen diesbezüglich einige Fragen bei mir auf: 1. Ist, in euren Augen, die fachliche Tiefe gegeben? 2. IST-Zustand: Da das Gesetz ja relativ jung ist und diese Daten bisher nicht erfasst wurden, gibts es bis dato ja keinen Ist-Zustand. Kann ich dies, natürlich ordentlich ausformuliert, auch so angeben? 3. Im Großen und Ganzen sehe ich dieses Tool als Webanwendung. Allerdings hab ich gelesen, das bspw. HTML/CS ungeeignet ist für das Abschlussprojekt. Auch in Verbindung mit dem schaffen einer Schnittstelle für die Datenbank? 4. Wie betrachte ich die Wirtschaftlichkeit? Reicht es aus Personalkosten und, (fiktive) Recherche-Zeit für meine Anwendung ggf. Kosten für die Dokumentation und Archivierung der Ergebnisse, den Vorteilen + Entwicklungskosten meines Tools, gegenüberzustellen? Ich freu mich auf eure Rückmeldungen.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...