Hallo, ich kann noch gar nicht glauben, was ich gerade in einem Brief von der IHK erhalten habe.
Ich habe Widerspruch gegen die Benotung meiner bestandenen schriftlichen Prüfung eingelegt, den ich auch begründen konnte, da (meiner Meinung nach) eindeutige Fehler bei der Bewertung meiner Prüfung gemacht wurden. Leider kann ich diese Fehler hier nicht zeigen, da ich sie nicht veröffentlichen darf.
Nun kam ein Schreiben der IHK (ich paraphiere, da ich auch dieses nicht veröffentlichen darf):
"Sehr geehrte/r user9893732, wir haben den Sachverhalt geprüft und festgestellt, dass der Prüfungsausschuss nicht paritätisch besetzt war.
Wenn Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten wollen, müssten Sie alle Prüfungen (inklusive des Teil 1) wiederholen.
Selbstverständlich können Sie Ihren Widerspruch auch zurücknehmen, dafür haben sie 3 Wochen Zeit".
Darf die IHK das?
Weil die einen Fehler gemacht haben, muss ich alle Prüfungen wiederholen, vor allem die schriftlichen können doch einfach von anderen Prüfern geprüft werden?
Die IHK will sogar, dass ich dann den Teil 1 (Zwischenprüfung) wiederhole?
Ich bin sehr verwirrt und kann mir nicht vorstellen, dass die IHK das machen darf, aber ich bin kein Anwalt oder Prüfer, also bitte helft mir.